Drucksache 17 / 18 818 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 10. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juni 2016) und Antwort Tierversuche und Tierversuchsanträge 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tiere dürfen in Berlin pro Jahr gezüchtet werden? Zu 1.: Dazu liegen dem Senat keine Daten vor, da die Anzahl der pro Jahr gezüchteten Tiere bei nicht belasteten Zuchtlinien nur durch die zugelassenen Kapazitäten der Versuchstier-Zuchteinrichtungen eingeschränkt ist. Die real gezüchteten unbelasteten Tiere werden nicht zahlenmäßig gemeldet. Die belasteten Zuchttiere gehen in die Zahl der Versuchstiere in genehmigten Tierversuchsvorhaben mit ein. 2. Wie viele Tiere wurden in Berlin im vergangenen Jahr in Tierversuchen verbraucht, bzw. getötet? 3. Welche Tierarten waren in welchem Umfang betroffen ? 4. Wie haben sich die Tierversuchszahlen im Vergleich zum Vorjahr geändert? Zu 2. bis 4.: Im Jahr 2015 wurden in Berlin 256.228 Tiere in Versuchen eingesetzt. Das sind 3.551 weniger als 2014. Der leichte Rückgang der Tierzahlen (1,4%) ist bedingt durch eine deutlich geringere Anzahl an Fischen (- 5.906). Dass die Tierzahl nicht entsprechend niedriger ist, liegt an der gleichzeitig erhöhten Anzahl an in Versuchen eingesetzten Haushühnern (+ 3.213). Bei der Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken hat es erneut einen Rückgang gegeben (von 68.726 auf 62.655). Der Einsatz von Tieren in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist von 4.271 auf 5.062 gestiegen (+ 791). Das liegt aber noch immer unter dem Niveau von 2013. Eine ausführliche Darstellung der Versuchstierzahlen für 2015 und ein Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren findet sich unter: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tie rversuche/versuchstiermeldung/ 5. Wie viele Tierversuchsanträge sind im Jahr 2015 jeweils eingereicht worden? Zu 5.: Es wurden insgesamt 247 Tierversuchsanträge eingereicht, wovon 195 Anträge genehmigungspflichtig waren. 6. Wie viele Tierversuchsanträge sind 2015 vom La- GeSo genehmigt worden? Zu 6.: Von den im Jahr 2015 eingegangenen 195 genehmigungspflichtigen Anträgen wurden im selben Jahr 156 genehmigt. 7. Wie viele Tierversuchsanträge sind 2015 vom La- GeSo versagt worden? Zu 7.: Einem Antragsteller wurde die Genehmigung mit einem rechtswirksamen Ablehnungsbescheid versagt. Zur Rücknahme des vollständigen Tierversuchsantrages durch die Antragsteller führte das Genehmigungsverfahren im Jahr 2015 in zwei weiteren Fällen. Die inhaltliche Prüfung der Anträge durch die zuständige Behörde führte zudem in der Mehrzahl der eingereichten Anträge zu umfangreichen Änderungen wie die Streichung von Versuchsteilen , die Reduzierung von Tierzahlen und die Minderung des Belastungsgrades. 8. Was waren 2015 jeweils die Gründe der Ablehnung ? Zu 8.: Die Prüfung eines Antrages ergab, dass durch Änderung des methodischen Ansatzes, die von der Genehmigungsbehörde mit neueren methodischen Fortschritten begründet werden konnte, eine drastische Reduzierung der Tierzahlen, möglich war. Die Weigerung des Antragstellers, eine solche Änderung in der Methodik anzuwenden, führte zu einem Ablehnungsbescheid. Einem Tierversuchsvorhaben fehlte der wissenschaftliche Inhalt; es beschränkte sich auf eine diagnostische Metho- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 818 2 de und wurde zurückgezogen. Zu einem Tierversuchsvorhaben existierten alternative Labormethoden. 9. Wie viele Ablehnungen sind 2015 nach Veränderung /Korrektur wieder zurückgenommen worden? Zu 9.: Eine große Zahl von Anträgen wurde, nach dem die Mitteilung der rechtlichen Erfordernisse gemäß § 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung eine Ablehnung in Aussicht stellte, völlig neu abgefasst. Über diese Bearbeitungsschritte wird keine Statistik geführt. 10. Wie viele Anträge im Jahr 2015 wurden nach der Ablehnung nicht wieder eingereicht? Zu 10.: Die drei in der Antwort auf die Frage Nr. 7 genannten Anträge wurden nicht wieder erneut eingereicht . 11. In welchen Forschungseinrichtungen gab es Beanstandungen durch die Kontrollbehörden? Zu 11.: Beanstandungen wurden an der Charité und am Max-Delbrück-Centrum festgestellt. 12. Wie hoch waren im Jahr 2015 die Verhältnisse von Tierversuchsvorhaben in der Grundlagenforschung im Verhältnis zu herkömmlichen Tierversuchen? Zu 12.: 140.100 der gemäß Versuchstiermeldung erfassten 256.228 Versuchstiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt. Das sind etwa 55 % der Gesamttierzahl . 13. Wie viele Anträge mit genetisch veränderten Tieren wurden im Jahr 2015 jeweils eingereicht? Zu 13.: Über die Hälfte der Anträge, die in 2015 eingereicht wurden, sieht die Verwendung gentechnisch veränderter Tiere vor. 14. Gibt es mittlerweile Erkenntnisse, dass sich die Anzahl der Anträge auf Tierversuche generell seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes verändert hat und wenn ja, in welchem Maße ist dies geschehen im Vergleich zu Anträgen zum Vergleichsjahr 2009? Zu 14.: Die Anzahl der Anträge hat sich seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Sommer 2013 verringert . Im Vergleich zu 2009 entwickelte sich die Anzahl seit 2013 dabei wie folgt: Anzahl der Tierversuchsanträge in 2009: 410 Anzahl der Tierversuchsanträge in 2013: 329 Anzahl der Tierversuchsanträge in 2014: 240 Anzahl der Tierversuchsanträge in 2015: 247 15. Welche Institute in Berlin führen Tierversuche durch und über wie viele Labore verfügen sie jeweils? Zu 15.: An folgenden Einrichtungen werden in Berlin Tierversuche durchgeführt: Freie Universität Berlin, Humboldt Universität Berlin, Charité-Universitätsmedizin Berlin, Technische Universität Berlin, Lise-Meitner-Schule, Max-Delbrück-Centrum, Max-Planck-Institut für molekulare Genetik, Max-Planck- Institut für Infektionsbiologie, Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Leibniz-Institut für molekulare Pharmakologie, Deutsches Herzzentrum, Institut für Zoound Wildtierforschung, Deutsches Rheumaforschungszentrum , Bayer Pharma AG, Robert-Koch-Institut, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Berliner Fortbildungen , Berliner Wasserbetriebe, Landeslabor Berlin- Brandenburg, Epo-Berlin GmbH, Insect Services, Umweltbundesamt , BLS Laboratories GmbH, Omeicos Therapeutics GmbH, Priramal Imaging GmbH, Silence Therapeutics, Jerini AG. Die Anzahl der Labore, über die die Einrichtungen verfügen, ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 15. Juli 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016)