Drucksache 17 / 18 819 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 29. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2016) und Antwort Belegungs- und Mietpreisbindung in der Otto-Suhr-Siedlung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche bzw. wie viele Wohnungen in den zur Otto-Suhr-Siedlung gehörenden Häusern Oranienstraße 114/115/119/120/124/125 und Alexandrinenstraße 91- 99 in 10969 Berlin, die sich ehemals im Besitz der verkauften landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft GSW bzw. Deutschen Wohnen befinden, bestehen Belegungsund Mietpreisbindungen (bitte jeweils aufschlüsseln)? Frage 3: Wie viele Belegungs- und Mietpreisbindungen in den in Frage 1 genannten Häusern sind seit dem Verkauf der ehemals landeseigenen GSW verloren gegangen und wie wird sich deren Anzahl bis 2020 entwickeln ? Antwort zu 1 und 3: Für die Wohnungen in der Oranienstraße 114, 115, 119, 120, 124, 125 und in der Alexandrinenstraße 91-99 ist aufgrund freiwilliger vorzeitiger Darlehensrückzahlung das Ende der Förderung am 31.12.2002 eingetreten. Damit bestehen für diese Wohnungen seit diesem Zeitpunkt keine Belegungs- und Mietpreisbindungen mehr. Frage 2: Für welche Wohnungen unter der in Frage eins genannten Häuser bestehen Freistellungen von der Belegungsbindung und wie lange bestehen diese noch? Antwort zu 2: Da das Ende der Förderung bereits am 31.12.2002 eingetreten ist, bestehen für die in der Frage 1 genannten Häuser keine Freistellungen von der Belegungsbindung . Frage 4: Wie viele dieser Wohnungen wurden seit dem Verkauf der GSW bzw. Deutschen Wohnen in Eigentumswohnungen umgewandelt? Antwort zu 4: In der Automatisierten Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte liegen keine Informationen vor, dass in den in Frage 1 genannten Häusern Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind. Berlin, den 11. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2016)