Drucksache 17 / 18 820 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (CDU) vom 29. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Juni 2016) und Antwort Verlagerung der Martin-Wagner-Schule gerechtfertigt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Martin-Wagner-Schule soll nicht verlagert werden. Vielmehr sollen in der Gustav-Adolf- Straße zwei bestehende OSZ fusioniert werden. Hierdurch sollen insbesondere die dualen Ausbildungsgänge gestärkt und die Berufsvorbereitung und Berufsqualifizierung neu ausgerichtet werden. Dieser Prozess soll durch eine Steuerungsgruppe, die sich aus den beteiligten Schulen konstituiert, unter Vorsitz der Schulaufsicht und externer Moderation gelenkt werden . Hierbei werden die notwendigen und vorhandenen Schülerplatzkapazitäten abgeglichen. Ob es in diesem Zusammenhang zu Verlagerung von Bildungsgängen kommt, ist im Moment nicht absehbar. Mit Entscheidungen ist nicht vor Sommer 2017 zu rechnen . 1. Auf welchen Zahlen beruht die Entscheidung, die Studiengänge der Martin-Wagner-Schule in andere Bezirke zu verlagern? Zu 1.: Zugrunde gelegt werden Zahlen der aktuellen Auslastung und der historischen Entwicklung. Diese werden im Zusammenhang mit einer fachlichen Einschätzung einer Prognose bewertet. 2. Welche Studiengänge sind betroffen und wohin werden die einzelnen Studiengänge verlagert? 3. Ist die Ausstattung der neuen Unterrichtsräume gesichert ? 4. Werden die neuen Räume auch solche Labore enthalten , wie sie derzeit von den Schülerinnen und Schülern der Martin-Wagner-Schule für ihren Unterricht benötigt werden? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von der Auslagerung betroffen? 6. Ist eine erfolgreiche Beendigung der Studiengänge für die heutigen Studierenden - wenn diese ausgelagert sind - gewährleistet? Zu 2. - 6.: Wie in der Vorbemerkung skizziert, wurden keine Entscheidungen über Verlagerungen getroffen. 7. Welche Prüfungsordnung gilt an den jeweiligen Standorten? Zu 7.: Die Prüfungsordnungen der beruflichen Bildung sind nicht an Standorte, sondern an die jeweiligen Bildungsgänge gekoppelt. Daher gelten an allen Standorten die Prüfungsordnungen der Bildungsgänge, die am Standort unterrichtet werden. Berlin, den 12. Juli 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016)