Drucksache 17 / 18 824 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 30. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2016) und Antwort Rassistische Angriffe gegen Geflüchtete und Unterkünfte für Geflüchtete in Berlin 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Angriffe/ Anschläge auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte im 1. Halbjahr 2016 in Berlin, die im Definitionssystem "Politisch Motivierte Kriminalität" (PMK) erfasst sind? (Bitte tabellarisch nach Bezirk, Ort, Unterkunft, Datum, Phänomenbereich und Delikt aufschlüsseln .) Zu 1.: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik “ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft (StA) abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren . Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum endgültigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tatmotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen . Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Um das Motiv eines Falles auswertbar darzustellen, werden diesem bundeseinheitlich verbindliche Themenfelder beziehungsweise Unterthemen zugeordnet. So ist zum Beispiel „fremdenfeindlich“ ein Unterthema des Themenfeldes „Hasskriminalität“. Um das Motiv detailliert darzustellen, können einem Fall mehrere Themenfelder beziehungsweise Unterthemen zugeordnet werden. So kann ein Fall beispielsweise sowohl fremdenfeindlich als auch antisemitisch sein. Aus diesem Grund wird ein Fall bei der Auswertung der Themenfelder beziehungsweise Unterthemen so oft gezählt, wie ihm Themenfelder beziehungsweise Unterthemen zugeordnet wurden. Dies bedeutet, dass in den nachfolgenden Aufstellungen Fälle doppelt enthalten sein können . Um das Fallaufkommen gegen Unterkünfte für Asylsuchende und geflüchtete Menschen trennscharf auswerten zu können, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2014 das Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im bundesweit verbindlichen Themenfeldkatalog eingeführt. Diesem Unterthema werden Taten der PMK zugerechnet, die sich gegen jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel aber auch gegen Personen innerhalb der Unterkunft richten . Als Unterkunft werden unter anderem bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen gewertet. Der Personenkreis umfasst zum Beispiel Asylbegehrende, Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz. Zur Beantwortung der Anfrage wurden die Daten aus dem Zeitraum Januar bis Juni 2016 (Tag der Erhebung: 4. Juli 2016) aller Phänomenbereiche der PMK zugrunde gelegt. Der Intention der Fragestellung folgend, werden bei den Fällen gegen geflüchtete Menschen beziehungsweise Asylbegehrende nur diejenigen berücksichtigt, die sich direkt gegen eine Person richteten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 824 2 Fallaufkommen der PMK gegen Asylunterkünfte 1. Halbjahr 2016: Bislang wurden für das erste Halbjahr 2016 insgesamt 30 Fälle registriert, die sich gegen im Bau befindliche oder bereits genutzte Asylunterkünfte richteten. 24 Fälle wurden als PMK - rechts und sechs Fälle als „Sonstige /Nicht zuzuordnen“ klassifiziert. Laufen-de Nummer Zähldelikt Tatzeit Straße Hausnummer Ortsteil Phänomen 1 § 86a Strafgesetzbuch (StGB) 07.01.2016 20:00:00 Allee der Kosmonauten 32 Marzahn PMK - rechts 2 § 86a StGB 09.01.2016 14:00:00 Allee der Kosmonauten 32A Marzahn PMK - rechts 3 § 303 StGB 12.01.2016 13:30:00 Allee der Kosmonauten 32 Marzahn PMK - rechts 4 § 224 StGB 15.01.2016 21:10:00 Hausvaterweg 21 Falkenberg Sonstige / Nicht zuzuordnen 5 § 303 StGB 29.01.2016 11:00:00 Karl-Marx-Straße 95 Neukölln Sonstige / Nicht zuzuordnen 6 § 303 StGB 31.01.2016 16:30:00 Flugplatz Tempelhof 601Z Tempelhof PMK - rechts 7 § 224 StGB 03.02.2016 00:50:00 Hausvaterweg 21 Falkenberg PMK - rechts 8 § 130 StGB 03.03.2016 23:59:00 Anna-Ebermann- Straße 4 Alt-Hohenschönhausen PMK - rechts 9 § 241 StGB 23.03.2016 12:50:00 Blumberger Damm 218 Marzahn PMK - rechts 10 § 241 StGB 23.03.2016 13:00:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts 11 § 224 StGB 25.03.2016 02:55:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts 12 § 86a StGB 04.04.2016 07:40:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts 13 § 224 StGB 09.04.2016 09:00:00 Peter-Hille-Straße 118 Friedrichshagen PMK - rechts 14 § 303 StGB 13.04.2016 09:58:00 Aachener Straße 39 Wilmersdorf Sonstige / Nicht zuzuordnen 15 § 224 StGB 24.04.2016 02:00:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts 16 § 303 StGB 27.04.2016 19:00:00 Schwalbenweg 17 Altglienicke Sonstige / Nicht zuzuordnen 17 § 303 StGB 29.04.2016 18:55:00 Schwalbenweg 17 Altglienicke PMK - rechts 18 § 303 StGB 02.05.2016 23:30:00 Rudolf-Leonhard- Straße 15 Marzahn Sonstige / Nicht zuzuordnen 19 § 86a StGB 05.05.2016 16:40:00 Dottistraße 7 Lichtenberg PMK - rechts 20 § 303 StGB 06.05.2016 08:15:00 Albrecht- Achilles-Straße 58 Wilmersdorf Sonstige / Nicht zuzuordnen 21 § 86a StGB 10.05.2016 03:35:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts 22 § 303 StGB 22.05.2016 00:20:00 Martha-Arendsee- Straße 17 Marzahn PMK - rechts 23 § 130 StGB 23.05.2016 Lessingstraße 7 Steglitz PMK - rechts Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 824 3 Laufen-de Nummer Zähldelikt Tatzeit Straße Hausnummer Ortsteil Phänomen 06:00:00 24 § 303 StGB 25.05.2016 06:00:00 Bahnweg 1 Altglienicke PMK - rechts 25 § 303 StGB 26.05.2016 07:00:00 Falkenberger Straße 152 Weißensee PMK - rechts 26 § 303 StGB 10.06.2016 06:45:00 Zossener Straße 138 Hellersdorf PMK - rechts 27 § 223 StGB 12.06.2016 23:00:00 Messedamm 22 Westend PMK - rechts 28 § 86a StGB 13.06.2016 Quittenweg 8A Altglienicke PMK - rechts 29 § 86a StGB 19.06.2016 01:35:00 Venusstraße 79 Altglienicke PMK - rechts 30 § 86a StGB 25.06.2016 13:00:00 Birnenweg 24 Altglienicke PMK - rechts Erläuterungen: § 86 a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 130 StGB - Volksverhetzung § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung § 241 StGB - Bedrohung § 303 StGB - Sachbeschädigung Fallaufkommen der PMK gegen geflüchtete Menschen und Asylbegehrende 1. Halbjahr 2016: Bislang wurden für das erste Halbjahr 2016 insgesamt 13 Fälle registriert, die sich direkt gegen geflüchtete Menschen und Asylbegehrende richteten. Zwölf Fälle wurden als PMK - rechts und ein Fall als „Sonstige/Nicht zuzuordnen “ klassifiziert. Laufen-de Nummer Zähldelikt Tatzeit Straße Hausnummer Ortsteil Phänomen 1 § 223 StGB 04.01.2016 03:00:00 Glanzstraße 1 Baumschulenweg PMK - rechts 2 § 223 StGB 04.01.2016 16:00:00 Prötzeler Ring 8 Marzahn PMK - rechts 3 § 223 StGB 31.01.2016 00:49:00 Bahnhof Lichterfelde -Ost Lichterfelde PMK - rechts 4 § 224 StGB 01.02.2016 17:00:00 Brodowiner Ring 8 Marzahn PMK - rechts 5 § 223 StGB 05.02.2016 00:07:00 S-Bhf. Alexanderplatz Mitte PMK - rechts 6 § 185 StGB 08.03.2016 19:40:00 Panoramastraße 1 Mitte PMK - rechts 7 § 223 StGB 19.03.2016 18:20:00 Niemegker Straße 1 Marzahn PMK - rechts 8 § 185 StGB 19.03.2016 22:15:00 Neue Grottkauer Straße 25 Hellersdorf Sonstige / Nicht zuzuordnen 9 § 241 StGB 23.03.2016 12:50:00 Blumberger Damm 218 Marzahn PMK - rechts 10 § 241 StGB 23.03.2016 13:00:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 824 4 Laufen-de Nummer Zähldelikt Tatzeit Straße Hausnummer Ortsteil Phänomen 11 § 223 StGB 23.03.2016 15:00:00 Rhinstraße 127 Lichtenberg PMK - rechts 12 § 224 StGB 17.04.2016 20:05:00 Lindenstraße 39 Köpenick PMK - rechts 13 § 224 StGB 24.04.2016 02:00:00 Glambecker Ring 54 Marzahn PMK - rechts Erläuterungen: § 185 StGB - Beleidigung § 223 StGB – Körperverletzung § 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung § 241 StGB - Bedrohung § 303 StGB - Sachbeschädigung 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Organisatoren /Initiatoren dieser Angriffe/ Anschläge? Zu 2.: Dem Senat liegen dazu derzeit keine Erkenntnisse vor. 3. a) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung der NPD, ihrer Organisationen bzw. Mitglieder der NPD oder ihrer Organisationen an Angriffen/ Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin? b) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Akteuren und Gruppen der Hooligan-Szene in Berlin an Angriffen/ Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin ? c) Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Akteuren/ Mitgliedern von BÄRGIDA an Angriffen / Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in Berlin? d) Hat der Senat Kenntnisse über weitere Akteure, Gruppen oder Parteien, die Angriffe oder Anschläge initiieren oder an diesen beteiligt sind/ waren? Wenn ja, um welche Akteure handelt es sich? Zu 3. a): Bislang liegen im Jahr 2016 keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Beteiligung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), ihrer Organisationen beziehungsweise von Mitgliedern der NPD an Straftaten im Sinne der Fragestellung vor. Zu 3. b): Bei Hooligans handelt es sich um Personen, die gemeinsam im Umfeld von Fußballspielen durch gewalttätige Aktionen gegen Personen und Sachen auffallen . Hooliganismus ist demzufolge Zuschauergewalt, die aus der aggressiven Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Hooligangruppen gewaltbereiter Männer vor, während oder nach Fußballspielen entsteht. Hooligangruppen , soweit diese sich überhaupt organisatorisch formieren , stehen für die bedingungslose Unterstützung ihres Vereins. Dabei spielen politische Einstellungen des Einzelnen nach Erkenntnissen der Polizei Berlin grundsätzlich keine Rolle. Bisher liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Berliner Hooligangruppen sich aktiv an Strafta ten zum Nachteil von geflüchteten Menschen oder Asylbegehrenden beziehungsweise gegen bestehende oder in Errichtung befindliche Flüchtlingsunterkünfte beteiligt haben. Seit Sommer 2014 bildete sich am Rande der Fußballfanszene eine neue Szene mit Schwerpunkt in Nordrhein- Westfalen heraus, die unter dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ beziehungsweise „HoGeSa“ bekannt wurde. In Berlin formierte sich im Winter 2014/15 ein eigener Seitenarm dieser Szene unter dem Namen „Bündnis deutscher Hools“ beziehungsweise „B.D.H.“. Teile dieser Berliner Gruppierung nahmen aktiv am Demonstrationsgeschehen in Berlin rund um geplante und bestehende Flüchtlingsunterkünfte teil. Am 20. August 2015 näherte sich eine zumindest teilweise dem „B.D.H.“-Spektrum zuzuordnende Personengruppe mit brennenden, stoffumwickelten Latten der Flüchtlingsunterkunft am Blumberger Damm in Berlin- Marzahn und warf diese - nach Entdeckung durch den dort eingesetzten Wachschutz - über den Zaun. Dadurch wurde ein Rasenbrand verursacht, der durch Unterkunftsbewohnerinnen und Unterkunftsbewohner gelöscht wurde . Im Nachgang zu diesem Ereignis löste sich das „B.D.H.“ mit einer Erklärung im Internet zunächst selbst auf. Seit Haftentlassung einer der Führungspersonen Ende Mai 2016 formiert sich das „B.D.H.“ nunmehr erneut und nimmt wieder aktiv am Demonstrationsgeschehen in Berlin teil. Als „Seitenarm“ der „HoGeSa” gründete sich die „Bürgerinitiative“ „Gemeinsam für Deutschland“ und benannte sich wenig später in „Gemeinsam Stark Deutschland e.V.“ („GSD“) um. Nach Auflösung des „B.D.H.“ im Sommer 2015 versuchten Teile der damaligen „B.D.H.“-Gruppierung im November 2015 mit der Neugründung „Gemeinsam Stark Deutschland Berlin“ einen Organisationsneubeginn. Bislang konnten jedoch weder (dauerhaft) gefestigte Organisationsstrukturen noch Aktionen dieser Gruppierung in Berlin festgestellt werden . Zu 3. c) und 3. d): Derzeit liegen keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Beteiligung von Akteurinnen oder Akteuren beziehungsweise Mitgliedern der „Berliner gegen die Islamisierung des Abendlandes“ („BÄRGI- DA“), sonstiger Parteien oder Gruppierungen im Sinne der Fragestellung vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 824 5 4. Wie schätzt der Senat das Gewaltpotenzial rechter Akteure, Gruppen, Parteien in Berlin ein? (Bitte nach den unter 3. abgefragten Akteuren aufschlüsseln). Zu 4.: Bezüglich der im Unterthema „gegen Asylunterkünfte “ festgestellten Straftaten und der darin enthaltenen Gewalt gegen Sachen oder Personen wird auf die Tabelle zu Frage 1 verwiesen. Die Sicherheitslage in Berlin lebender Flüchtlinge und deren Unterkünfte ist Gegenstand einer stetigen Gefahrenanalyse. Sollten im Ergebnis dieser Gefahrenanalyse gefährdungsrelevante Aspekte polizeiliches Handeln erforderlich machen, werden durch die Polizei Berlin in Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen die entsprechenden lageangepassten und erforderlichen Maßnahmen initiiert und/oder durchgeführt. Grundsätzlich werden auch Erkenntnisse zu politisch aktiven Personen, Gruppen und Parteien in eine solche Gefahrenanalyse eingebunden, um ein mögliches Gewaltpotenzial frühzeitig erkennen und etwaige Gefahrenlagen verhindern beziehungsweise minimieren zu können. Grundsätzlich ist bei „BÄRGIDA“-Versammlungen ein Gefahrenpotential zu konstatieren. Jedoch ist in diesem Zusammenhang aktuell weder eine steigende Teilnehmerzahl noch eine wachsende Beteiligung „rechter Gruppierungen“ festzustellen. Auch die dabei registrierten Straftaten bewegen sich auf gleichbleibend niedrigem Niveau. Valide Einschätzungen zu den weiteren zu 3. abgefragten Akteurinnen und Akteuren sind aufgrund der dazu vorliegenden Informationen (siehe Antworten zu 3. a) und 3. b)) nicht möglich. Auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage 17/17697 auf Frage 4 vorgenommene Einschätzung zum Gewaltpotential rechtsextremistischer Akteurinnen und Akteure, Gruppen und Parteien in Berlin wird verwiesen; diese Bewertung hat sich nicht verändert. 5. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Beteiligung von Personen oder Gruppen aus Berlin an Angriffen / Anschlägen auf Geflüchtete und bestehende oder geplante Flüchtlingsunterkünfte in anderen Bundesländern im Jahr 2016? (Bitte aufschlüsseln nach Akteuren, Bundesland, Ort, Datum, Delikt). Zu 5.: Dem Senat liegen dazu derzeit keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 12. Juli 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016)