Drucksache 17 / 18 830 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 30. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2016) und Antwort Meldepflichtige Vorkommnisse in Berliner Kitas – kann die Kitaaufsicht Missstände schnell und effektiv abstellen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele meldepflichtige Vorkommnisse wurden der Kitaaufsicht in den Jahren 2012-2015 gemeldet? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen) 2. Wie viele Meldungen kamen von den Kitas selbst, wie viele von Dritten? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen) 3. Gab es Kitas, die wiederholt betroffen waren? Wenn ja, wie viele? 4. Gab es über die erfragten Jahre Häufungen bei Kitas bestimmter Träger? Wenn ja bei wie vielen? Zu 1. bis 4.: Meldungen nach § 47 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) werden nicht statistisch erfasst. Die Häufung bzw. wiederholte Meldung von besonderen Vorkommnissen können, aber müssen nicht zwangsläufig Ausdruck einer erhöhten Problemlage bei Trägern sein. Vielmehr kann hierbei auch eine im Vergleich erhöhte Sorgfaltspflicht der Trägerverantwortlichen Grundlage sein. 5. Was unternimmt die Senatsverwaltung nach Eingang einer Meldung? Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen (Bitte nach Häufigkeit aufschlüsseln) 6. Was unternimmt die Senatsverwaltung, wenn es zu Häufungen von Meldungen bei einer Kita oder bei Kitas eines Trägers kommt? Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen (Bitte nach Häufigkeit aufschlüsseln) 8. Ist die Kitaaufsicht in der Lage, bestimmte Kitas/Träger mit wiederholten Problemen auch längerfristig im Blick zu behalten? Werden in solchen Fällen auch unangemeldete Überprüfungen durchgeführt? Wenn ja, wie oft und mit welchen zeitlichen Abständen? Zu 5., 6. und 8.: Es ist Aufgabe der Kita-Aufsicht bei der Meldung besonderer Vorkommnisse zu prüfen, ob der Träger die im Einzelfall erforderlichen Schritte eingeleitet und diese entsprechend dokumentiert hat. Ist von Trägerseite alles Erforderliche unternommen worden, gilt die Meldung als abschließend bearbeitet. Unabhängig von der Häufung von Meldungen werden die Träger bei Unklarheiten bzw. Unvollständigkeit der Meldung zu weiteren Stellungnahmen aufgefordert, zu Beratungsgesprächen eingeladen oder/und es werden Vor- Ort-Termine wahrgenommen; abhängig vom Einzelfall finden letztere an- bzw. unangemeldet statt. Im Regelfall finden maximal 2 - 3 unangemeldete Besuche statt, die in sehr enger Zeitabfolge liegen können. Sofern erforderlich, finden zudem Gespräche mit Beschäftigten und/oder Eltern statt. Mögliche weitere Konsequenzen können der Erlass von Auflagenbescheiden bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis sein. Die Kita-Aufsicht ist in der Lage, bestimmte Kitas/Träger mit wiederholten Problemen auch längerfristig im Blick zu behalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 830 2 7. Ist die Personalausstattung der Kitaaufsicht ausreichend , um schnell und effizient auf Vorkommnisse zu reagieren? Zu 7.: Der Ausbau der Platzkapazitäten, die Vielfalt der Träger und die stetige Zunahme neuer Träger erforderte die Erhöhung der in der Kitaaufsicht vorhandenen Personalressourcen. Die aktuellen personellen Ressourcen decken die Aufgabenerledigung im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen, der Behandlung besonderer Vorkommnisse sowie eingehender Beschwerden ab. Berlin, den 11. Juli 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Juli 2016)