Drucksache 17 / 18 831 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 30. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Juli 2016) und Antwort Mobilität und Armut Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts und die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele Berliner und Berlinerinnen haben das Sozialticket S? (bitte monatlich ausweisen ab 1/2011). Zu 1.: Da das Berlin-Ticket S im freien Verkauf angeboten wird, verfügen die Verkehrsunternehmen nicht über personalisierte Informationen. Es können nur die verkauften Stückzahlen dargestellt werden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage beigefügt. 2. Welche zusätzlichen Kosten würden dem Land Berlin voraussichtlich entstehen, wenn der Preis für das Sozialticket von jetzt 36 € auf 25 € /Monat abgesenkt würde Zu 2.: Basierend auf den heutigen Verkaufszahlen würde die Senkung um 11 Euro je Stück zusätzliche Kosten von überschlägig rd. 23 Mio. Euro pro Jahr bedeuten, die den Verkehrsunternehmen als Ausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen zustehen. 3. Welche Kosten müssten näherungsweise kalkuliert werden, wenn Wohngeldbeziehende zum Berechtigtenkreis des Berlin Passes und des Sozialtickets S hinzutreten würden? (bitte einzeln ausweisen unter Darstellung der Berechnungsgrundlage). Zu 3.: Der eigentliche Berlin Pass verursacht keine direkten Kosten im Land Berlin. Ausgehend von rd. 47.000 wohngeldberechtigten Personen im Jahr 2016 ergeben sich Kosten in Höhe von rd. 3,7 Mio. EUR, die aus der höheren Nachfrage nach dem Berlin-Ticket S resultieren. Eine Preissenkung ist hier nicht berücksichtigt (s. Antwort zu 2.). Die Berechnung beruht auf einem auch in der Vergangenheit praktizierten Preis-Preis-Vergleich, der zur Ermittlung des jährlichen Ausgleichsbedarfs für das Berlin- Ticket S in einem mehrstufigen Verfahren durchgeführt wird. Hierbei werden sowohl die Nachfrage- als auch die Preisentwicklung berücksichtigt. Es wurde davon ausgegangen , dass die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger jährlich rd. 10 Monatswertmarken kaufen werden. 4. Welche Kosten müssten kalkuliert werden, wenn Kinder bis einschließlich 16 Jahren im Tarifbereich AB kein Beförderungsentgelt mehr zahlen müssten? (bitte auch hier die Berechnungsgrundlage darstellen). Zu 4.): Eine Abschätzung auf Basis der aktuellen Verkaufsstatistiken ergibt Kosten von ca. 33 bis 39 Mio. EUR pro Jahr, die den Verkehrsunternehmen als Ausgleich für entgangene Fahrgeldeinnahmen zustehen würden. Basis für die Berechnung sind die Verkaufsstückzahlen für Schülertickets (inklusive ermäßigte Schülertickets) und Geschwisterkarten, jeweils als Monatskarten im freien Verkauf und als Abonnements. Die aus der Abonnementstatistik ermittelte Altersverteilung der Abonnentinnen und Abonnenten von Schülertickets und Geschwisterkarten wurde analog auch auf die im freien Verkauf erhältlichen Monatskarten von Schülertickets und Geschwisterkarten angewandt, da davon auszugehen ist, dass sich die Nutzergruppen nicht grundlegend in der Altersstruktur unterscheiden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 831 2 Eine Abschätzung auf Basis der aktuellen Verkaufsstatistiken von BVG und S-Bahn Berlin GmbH ergibt im Zeitkartenbereich Fahrgeldausfälle in Höhe von rd. 27 Mio. EUR pro Jahr. Über die Nutzung von Bartarifen durch Kinder von 6 bis 16 Jahre liegen keine Erkenntnisse vor. Die geschätzten Einnahmeverluste liegen zwischen 6 und 12 Mio. EUR pro Jahr, da eine Unterscheidung zwischen Berliner Kindern, auswärtigen Kindern und Touristinnen und Touristen , die ebenso von der Freifahrt im Tarifbereich AB profitieren würden, nicht möglich ist. Berlin, den 17. Juli 2016 In Vertretung Henner B u n d e ............................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2016) Entwicklung der Verkaufsstückzahlen Berlin-Ticket S* Anlage zu 1.) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Januar 155.372 151.596 146.537 151.737 161.364 169.598 Februar 150.531 151.239 146.182 150.709 155.745 173.722 März 150.940 152.302 145.787 161.614 156.858 173.204 April 157.258 145.480 150.122 149.450 158.502 176.718 Mai 151.250 145.351 140.874 156.354 158.894 168.998 Juni 139.247 139.276 136.886 144.825 155.906 Juli 132.060 136.752 139.198 140.639 151.504 August 146.673 138.273 146.486 143.799 154.915 September 138.018 142.450 140.841 150.658 159.296 Oktober 154.222 152.457 153.313 153.173 175.221 November 145.767 143.477 150.785 150.708 169.148 Dezember 147.416 149.744 144.379 151.748 166.180 Summe 1.768.754 1.748.397 1.741.390 1.805.414 1.923.532 862.239 * Verkäufe gesamt BVG+ S-Bahn+ DB Regio+ ODEG gemäß Datenaustausch S17-18831 02 Anlage Verkauf von BTS_ab_2011