Drucksache 17 / 18 834 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franziska Becker (SPD) vom 10. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort Bebauungsplan Molkenmarkt II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden die allgemeine Öffentlichkeit und die Bezirksverwaltung Berlin-Mitte nach der Festsetzung des Bebauungsplanes Molkenmarkt/Klosterviertel in die weitere Gestaltung des Areals mit einbezogen? Antwort zu 1: Im Zuge der Grundstücksvergabe an private Bauherren / Investoren ist die Durchführung von Realisierungswettbewerben beabsichtigt. Eine Einbeziehung der allgemeinen Öffentlichkeit und des Bezirks Mitte in die Wettbewerbsverfahren ist vorgesehen. Zudem beabsichtigt der Senat, über konkrete künftige Nutzungen und städtebauliche Ausgestaltungen einen intensiven Dialogprozess zu führen. Frage 2: Inwiefern stimmt die Lage des zukünftigen Molkenmarktes mit dem historischen Platzbereich Molkenmarkt räumlich überein? Antwort zu 2: Durch den Rückbau und die Verlegung der Grunerstraße werden u.a. die Voraussetzungen geschaffen , zwei neue Baublöcke westlich der Jüdenstraße entstehen zu lassen, welche die Einmündungsbereiche Mühlendamm / Stralauer Straße und Spandauer Straße / Grunerstraße räumlich neu definieren. Durch die westliche Randbebauung dieser neu entstehenden Blöcke kann der Bereich Mühlendamm, Spandauer Straße, verlängerte Parochialstraße und Stralauer Straße baulich in einer Form gefasst werden, welche die Kontur des früheren Platzbereichs Molkenmarkt wieder erkennbar macht. Eine lagegenaue Rekonstruktion des historischen Platzbereichs ist auf Grund der verkehrlichen Anforderungen an den Straßenzug Mühlendamm – Spandauer Straße – künftige Grunerstraße nicht möglich. Außerdem wird die Bebauung durch eine geringere Höhe, analog zur Münze und zum Nikolaiviertel, Bezug auf die historische Bebauung nehmen. Frage 3: Wie begründet die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Wissenschaft ihre Stellungnahme, dass die im Bebauungsplan festgesetzte rd. 4.500 m² große Fläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ für einen öffentlichen Schulstandort zu klein sei (vgl. Drs. 17/2854, S. 342)? Antwort zu 3: Die Mindestanforderungen an Neubaustandorte für Schulen sind mit den Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (AV SEP) der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom 25. Juni 2012 geregelt. Die Mindestgröße der standardgerechten Schulstandorte ergibt sich aus den bebauten Flächen (Schulhaus, Sporthalle) sowie den Freiflächen (ungedeckte Sportanlagen, Pausenflächen, Schulgartenfläche und sonstige Freiflächen). Für Privatschulen gelten die Regelungen der AV SEP nicht – die konkrete Planung zur Bebauung der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ obliegt dem Schulträger – er ist „nur“ an die Vorgaben des B- Planes hinsichtlich des Flächenzuschnitts, der überbaubaren Grundstücksflächen und des Maßes der baulichen Nutzung gebunden. Frage 4: Kann die zuletzt genannte Feststellung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft als Position des gesamten Senats von Berlin aufgefasst werden? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bitte ich um Begründung. Antwort zu 4: Der Senat von Berlin vertritt in dieser Frage keine von der Stellungnahme der zuständigen Fachverwaltung abweichende Auffassung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 834 2 Frage 5: In der Drs. 17/17 552 - Antwort zu Frage 4 - hat der Senat mitgeteilt, dass für den vorgesehenen Schulstandort im Klosterviertel Sonderlösungen für die Freiflächen bzw. für die Pausenbereiche entwickelt werden müssen . Welche Sonderlösungen kommen aus Sicht des Senates dabei in Betracht? Antwort zu 5: Da es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, dem Schulgrundstück mehr Fläche zur Verfügung zu stellen, sind für den Freiflächennachweis (vorrangig Pausenflächen) Sonderlösungen erforderlich. Hier kommt insbesondere die Nutzung von Dachflächen für Sport und Pausenaufenthalt in Betracht. Konkretere Aussagen können erst im Rahmen der späteren Hochbauplanung getroffen werden. Frage 6: Laut Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 4. Mai 2016 besteht aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bzgl. der Schulform für den vorgesehenen Schulstandort im Klosterviertel weiterer Diskussionsbedarf. Bestehen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Pläne darüber, mit welchen Akteuren und zu welchem Zeitpunkt weitere Diskussionen stattfinden sollen? Wenn ja, bitte ich um Erläuterung. Antwort zu 6: Weitere Diskussionen mit den relevanten Akteuren, darunter insbesondere - die Schulstiftung der Evangelischen Kirche, - die Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, - die Streitsche Stiftung zum Gelände des Grauen Klosters, - der Förderverein des Evangelischen Gymnasiums zum Grauen Kloster, - die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie - die Schulverwaltung des Bezirks Mitte, werden voraussichtlich ab Herbst 2016 erfolgen. Frage 7: In der Drs. 17/16 964 - Antwort zu Frage 5 - hat der Senat mitgeteilt, dass einige der bei archäologischen Sonderungsgrabungen auf dem Gelände des Grauen Klosters geborgenen Funde sich in der Verfügung der insolventen Grabungsfirma befanden und womöglich mit rechtlichen Mitteln zurückgeholt werden müssen. Befinden sich diese Funde inzwischen in der Verfügung des Landes Berlin? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Schritte hat der Senat unternommen, um die Funde zurückzuholen? Antwort zu 7: Inzwischen konnte das Landesdenkmalamt einige Kartons mit Fundstücken bei der insolventen Grabungsfirma direkt zurückholen. Fünf Kartons mit Funden werden allerdings noch von der Grabungsfirma ohne Angabe von Gründen zurückgehalten. Der direkte Kontakt mit der Grabungsfirma gestaltet sich sehr schwierig , weil der Kontakt über einen Insolvenzverwalter in Magdeburg geführt werden muss und der Sitz der Firma im Harz liegt. Vereinbarte Übergabetermine wurden bisher immer wieder verzögert. Das Landesdenkmalamt prüft die gerichtliche Durchsetzbarkeit seiner Herausgabeansprüche . Berlin, den 14. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup .............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016)