Drucksache 17 / 18 835 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Liane Ollech (SPD) vom 14. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort Kostenfreie Sportanlagen-Nutzung für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Regelungen gelten für die Nutzung kommunaler Sportanlagen für bezirkliche Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft und Trägern der Mobilen Jugendarbeit? Zu 1.: Die Nutzung der öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin durch Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft richtet sich nach dem Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) vom 06.01.1989 (Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) S. 122), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) und den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagennutzungsvorschriften – SPAN) vom 02.02.2010. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft sind sonstige Nutzer im Sinne von Nr. 4 Abs. 9 Satz 1 Nr. 7 SPAN. Da sie nicht zum Kreis der unentgeltlich Nutzenden nach Nr. 23 Abs. 1 SPAN zählen, ist ihre Nutzung grundsätzlich entgeltlich. Die für die jeweilige Sportanlage zuständige Behörde kann im Ermessenswege von der Erhebung der Entgelte absehen, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 23 Abs. 3 SPAN oder nach Nr. 34 SPAN vorliegen. 2. Warum sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft und Trägern der Mobilen Jugendarbeit von der kostenfreien Nutzung (nach SPAN) ausgenommen? Zu 2.: Eine Freistellung der bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft von der Entrichtung der Nutzungsentgelte nach der SPAN ist - auch mit Blick auf deren unbestritten wertvolle und im allgemeinen Interesse liegende Tätigkeit - nicht sachgerecht und stellt einen Bruch mit dem Sportfördersystem des Landes Berlin dar. SportFG und SPAN sind spezielle Sportfördervorschriften, ihr Ziel ist die Förderung des Sports im Lande Berlin. Eine darüber hinausgehende, allgemeine Förderung auch all derjenigen Organisationen, deren Tätigkeit zwar nicht (primär) sportlicher Natur, wohl aber "allgemein" gemeinnützig ist oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, vermögen SportFG und SPAN nicht zu leisten. Dies ist vielmehr die Aufgabe der für die jeweilige Organisation geltenden bereichsspezifischen Rechtsvorschriften und Förderprogramme. Gegen eine unentgeltliche Nutzung durch „freie Träger “ spricht außerdem, dass der Begriff der freien Träger nicht notwendigerweise auf gemeinnützig handelnde Organisationen beschränkt ist. Für eine Förderung kommerziell agierender Einrichtungen besteht aber schon unter wertenden Gesichtspunkten keinerlei Veranlassung. Im Übrigen stünde auch dies im Widerspruch zum SportFG und der SPAN, die eine Förderung nur für gemeinnützige Organisationen kennen (§ 3 Abs. 2 SportFG). 3. Welche Kosten würden dem Land bzw. den Bezirken voraussichtlich bei einer kostenfreien Nutzung der kommunalen Sportanlagen durch Einnahme-Ausfälle entstehen (durch Wegfall der Betriebskosten)? Zu 3.: Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 4. Welche Gründe stehen einer künftigen Einbeziehung der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in freier Trägerschaft und den Trägern der Mobilen Jugendarbeit in die „entgeltfreie Überlassung von Sportanlagen“ entgegen. Zu 4.: Auf Frage 2 wird verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 835 2 5. Plant der Senat eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen im Land Berlin? Zu 5.: Eine Überarbeitung ist nicht geplant. Berlin, den 15. Juli 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2016)