Drucksache 17 / 18 837 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 04. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort Ferienhort in der Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit dem 31. Juli eines Jahres endet das Kita-Jahr. Kinder, die das sechste Lebensjahr im laufenden Kalenderjahr vollenden bzw. schon vollendet haben, werden eine Woche nach dem Ende der Sommerferienzeit eingeschult. Je nachdem wie die Sommerferien enden, besteht eine Lücke zwischen dem Ende des Kita- Jahres und dem Beginn des Schuljahres. In dieser Übergangszeit sind die Schulhorte für die Sicherstellung der Betreuung der Kinder zuständig. 1. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Schulhorte für die oben genannte Übergangszeit für die Betreuung der Kinder zuständig sind? Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kinder in einer besonderen Übergangsphase befinden? Zu 1.: Das neue Schuljahr beginnt formal in jedem Jahr am 01. August, auch wenn die konkrete Einschulung sich nach dem Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres richtet. Eltern haben die Möglichkeit ab dem 01. August einen Vertrag für die ergänzende Förderung und Betreuung abzuschließen. Die Berliner Grundschulen stellen sich selbstverständlich auch pädagogisch auf die besondere Situation der Kinder ein und entwickeln für diese entsprechend pädagogische Angebote. 2. Wie werden die Eltern, deren Kinder in die Schule kommen, informiert, dass ab dem 1. August eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder besteht? Zu 2.: Eltern, die schon vor Beginn der eigentlichen Einschulung Bedarf für die ergänzende Förderung und Betreuung haben, erfahren von der Möglichkeit auf Nachfrage in der aufnehmenden Schule oder im Jugendamt. 3. Wie viele Eltern, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1 wechseln, haben zuvor den Ferienhort besucht (sortiert für die letzten drei Jahre)? Zu 3.: Die differenzierte Anzahl der künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfänger, die schon vor Schulbeginn in die ergänzende Förderung und Betreuung gehen, wird statistisch nicht erhoben. 4. Wie viele Kinder haben insgesamt den Ferienhort in den letzten drei Jahren besucht (sortiert nach Jahrgangsstufe , Bezirk, Jahr)? Zu 4.: Die Verträge für die ergänzende Förderung und Betreuung umfassen in der Regel das gebuchte Modul während der Schulzeit und während der Ferien. Die Anzahl der Kinder, die tatsächlich in den Ferien in die ergänzende Förderung und Betreuung gehen, wird statistisch nicht erhoben. 5. Verschiedene Schulen schließen sich im Rahmen der Ferienhortbetreuung zusammen und organisieren die Ferienbetreuung für den Schulhort an einem einzelnen Schulstandort? Auf welche Schulen trifft dies zu und wie wird garantiert, dass die zurückzulegenden Schulwege innerhalb des rechtlichen Rahmens bleiben? Zu 5.: Die Praxis des Schulzusammenschlusses während der Schulferien ist in der einschlägigen Rechtsgrundlage , der Schülerförderungs- und –betreuungsverordnung, nicht vorgesehen. Dem Senat ist nicht bekannt, welche Schulen während der Schulferien ein gemeinsames Ferienangebot organisieren. Berlin, den 12. Juli 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016)