Drucksache 17 / 18 843 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 05. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Juli 2016) und Antwort Konsequenzen aus manipulierten Studien in der Tierversuchsforschung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zur Beantwortung wurde zu den Fragen 1, 3, 4 und 6 die Stellungnahme der Charité eingeholt. 1. Welche Schlussfolgerung zieht der Senat aus der Studie mit dem Titel „Where have all the Rodents gone? The Effects of Attrition in Experimental Research on Cancer and Stroke“ eines Forscherteams von der Charité, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass mehr als die Hälfte aller Studien im Bereich der Schlaganfall- und Krebsforschung manipuliert worden sind? Zu 1.: Die Publikation von Holmann et al. kommt zu dem Ergebnis, dass die Reduktion der Anzahl von Versuchstieren durch Ausfälle die statistische Power der Versuche schmälert. Eine Verzerrung der Ergebnisse mit Einschränkung der Aussagekraft oder fehlerhaften Resultaten droht insbesondere dann, wenn der Ausfall von Tieren in Vergleichsgruppen unausgewogen oder nicht zufällig ist. Die Autoren unterstellen jedoch keinesfalls systematische Manipulation, wie in der Frage suggeriert (“Attrition of animals is often unforeseen and does not reflect willful bias.”). Zur Verbesserung der Validität und Qualität der Studien mit belastbaren Aussagen empfehlen die Autoren die transparente Dokumentation des Ein- und Ausschlusses von Versuchstieren auf Grundlage vordefinierter Entscheidungsräume . In der klinischen Forschung bereits etablierte statistische Methoden zum Umgang mit fehlenden Daten werden auch für die präklinische Forschung empfohlen und auf existierende Richtlinien (Animal Research : Reporting of In Vivo Experiments (ARRIVE) reporting guidelines for animal research) verwiesen. Die Haltung zur notwendigen Verbesserung der präklinischen Studien mit robuster Aussagekraft und Wahrung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis wurden in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18460 ausführlich dargestellt. 2. Teilt der Senat die Auffassung, dass es keinen vernünftigen Grund nach §1 des Tierschutzgesetzes für Tierversuche in manipulierten Studien gibt, zumal er in der Drucksache 17/18460 bestätigt hat, dass „die Forschungsfreiheit manipulierte Studien nicht mit einschließt, da diese nicht zum Erkenntnisgewinn und dem medizinischen Fortschritt beitragen“ würden? Zu 2.: Der Senat teilt die Auffassung insoweit, als dass Tierversuche gemeint sind, die geplant und vorsätzlich mit dem Ziel der Manipulation der erzielten Ergebnisse durchgeführt werden. 3. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Tierversuche in solchen Studien illegal waren, da das Staatsziel Tierschutz in diesen Fällen nicht durch die Forschungsfreiheit ausgehebelt werden konnte? Zu 3.: Nach Einschätzung des Senats ist eine Bewertung der betreffenden Versuche als illegal nicht gerechtfertigt . Zunächst sind methodische Schwächen und unzureichendes Studiendesign zu kritisieren. Vorsätzliche Manipulation und illegales Aushebeln des Tierschutzes unterstellen die Autoren in der Publikation nicht. Gleichwohl wird die fehlende Übertragbarkeit präklinischer Ergebnisse in Ergebnisse in klinischen Studien aufgrund fehlender Validität und die damit einhergehende Verschwendung von Ressourcen in Forschung und Entwicklung moniert. 4. Welche Konsequenzen haben Berliner Wissenschaftler *innen zu erwarten, die ihre manipulierten Studien hier in Berlin durchgeführt und Steuergelder erhalten haben? Zu 4.: Die Autoren unterstellen keine systematische, vorsätzliche Manipulation. Für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte gelten die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Wissenschaftliches Fehlverhalten mit vorsätzlicher Manipulation und Betrug werden klar sanktioniert . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 843 2 5. Müssen diese Wissenschaftler*innen mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen? Wenn nicht, warum nicht? Zu 5.: Wenn die Versuche - vorausgesetzt es handelt sich um in Deutschland durchgeführte Versuche - genehmigt wurden und sie entsprechend dieser Genehmigung durchgeführt wurden, müssen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz rechnen. Dass nicht alle für ein Versuchsvorhaben genehmigten Tiere in den wissenschaftlichen Veröffentlichungen der Versuchsergebnisse aufgeführt werden, ist tierschutzrechtlich nicht relevant. 6. Wie bewertet der Senat die Manipulation von Tierversuchsstudien aus ethischer Sicht? Zu 6.: Sowohl unter Aspekten der effizienten Verwendung beschränkter Ressourcen für die Forschung als auch unter Aspekten des Tierschutzes sind methodisch schlechte Studien eine unethische Verschwendung, die durch klinische Folgestudien, die auf fehlerhaften Ergebnissen aufsetzen, noch potenziert werden kann. 7. Wann wird der Lehrstuhl für Alternativmethoden besetzt und wird der Schwerpunkt dieses Lehrstuhls tatsächlich auf den Ersatzmethoden liegen? Zu 7.: Die Ausschreibung der W2-Professur „Pharmakologie mit dem Schwerpunkt Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche“ wird durch die Freie Universität Berlin zurzeit veranlasst. Es werden sich Berufungsverfahren und Berufungsverhandlungen anschließen. Daher können über den Einstellungszeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Berlin, den 25. Juli 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2016)