Drucksache 17 / 18 848 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 06. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Juli 2016) und Antwort Polizeieinsätze seit dem 13. Januar 2016 im Friedrichshainer Nordkiez – „Gefahrengebiet ist Wahlkampfgebiet“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wie vielen Identitätsfeststellungen ist es in den Monaten März bis Juli des Jahres 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um die Rigaer Straße jeweils gekommen ? a) Wie viele dieser Identitätsfeststellungen wurden in den Monaten März bis Juli des Jahres 2016 jeweils durchgeführt, weil sich die betreffenden Personen an einem „kriminalitätsbelasteten Ort“ gemäß § 21 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) aufhielten? b) Wie viele dieser Identitätsfeststellungen wurden in den Monaten März bis Juli des Jahres 2016 auf andere Rechtsgrundlagen gestützt und auf welche jeweils? (Bitte wie in Drs. 17/18089, Antwort auf Frage 1, angeben und nach Monaten, Anzahl und Rechtsgrundlagen aufschlüsseln.) Zu 1.: In der Zeit vom 1. März 2016 bis 30. Juni 2016 wurden im fraglichen Gebiet 500 Identitätsfeststellungen durchgeführt. Die personenbezogenen Daten wurden im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert und sind nur nach den Vorgangsnummern automatisiert recherchierbar , daher ist die erbetene monatliche Auswertung im Sinne der Fragestellung technisch nicht realisierbar . a): Bei der Anlage von Vorgängen aus Anlass von Identitätsfeststellungen wird im POLIKS die Befugnisnorm nicht zwingend automatisiert erfasst, weswegen eine Auskunft darüber nicht möglich ist. Ferner veröffentlicht der Senat von Berlin die festgelegten kriminalitätsbelasteten Orte grundsätzlich nicht, um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden. b): Es wird auf die Antwort zu Frage 1. a) verwiesen. 2. Von wie vielen unterschiedlichen Personen wurden in den Monaten März bis Juli des Jahres 2016 jeweils personenbezogene Daten im Rahmen der unter 1. genannten Identitätsfeststellungen gespeichert? (Bitte nach Monaten und jeweiliger Personenanzahl aufschlüsseln.) Zu 2.: Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Identitätsfeststellungen wurden von 469 unterschiedlichen Personen personenbezogene Daten gespeichert . Bezüglich der Aufschlüsselung nach Monaten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Von wie vielen unterschiedlichen Personen wurden in den Monaten März bis Juli des Jahres 2016 im Friedrichshainer Nordkiez rund um die Rigaer Straße jeweils personenbezogene Daten im Rahmen von Identitätsfeststellungen gespeichert, weil sich diese an einem „kriminalitätsbelasteten Ort“ gemäß § 21 Abs. 2 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln) aufhielten? (Bitte nach Monaten und jeweiliger Personenanzahl aufschlüsseln.) Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1. a) verwiesen . 4. Welche personenbezogenen Daten wurden im Einzelnen bei diesen Identitätsfeststellungen gespeichert? Zu 4.: Bei der Speicherung im POLIKS beschränkt sich die Polizei Berlin auf die Parameter Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 848 2 5. Wurden auch Angaben zu bestimmten äußerlichen Merkmalen von Personen (Kleidung, Körperschmuck, Tattoos etc.) gespeichert? Wenn ja, in wie vielen Fällen in den Monaten März bis Juli 2016 erfolgte eine solche Speicherung jeweils? Zu 5.: Nein. 6. In welchen Datenbanken wurden die Daten gespeichert , die im Zusammenhang mit den unter 1. genannten Identitätsfeststellungen erhoben wurden? Zu 6.: Die personenbezogenen Daten werden im PO- LIKS gespeichert. 7. Wird von der Polizei neben dem Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) eine gesonderte Datei geführt, in der personenbezogene Daten, die bei Identitätsfeststellungen im Umfeld der Rigaer Straße erhoben werden, gespeichert werden? a) Wenn ja, wie lautet die Bezeichnung dieser Datei? b) Wenn ja, wann wurde diese Datei errichtet? c) Wenn ja, warum wurde diese Datei errichtet? d) Wenn ja, welche Löschfristen gelten für die personenbezogenen Daten innerhalb dieser Datei? e) Wenn nein, kann der Senat ausschließen, dass personenbezogene Daten, die im Umfeld der Rigaer Straße erhoben wurden, in einer gesonderten Datei gespeichert wurden? Zu 7.: Nein. a) – d): Entfällt. e): Dem Senat ist keine gesonderte Datei bekannt. 8. Ist es seit dem 13. Januar 2016 im Umfeld der Rigaer Straße zum Einsatz eines GSM/UMTS- Analysesystems, auch IMSI-Catcher (IMSI: International Mobile Subscriber Identity), gekommen oder wurde dieses zum Einsatz bereitgehalten? a) Wenn ja, wie oft, zu welchem jeweiligen Datum, zu welcher Uhrzeit und für welche jeweiligen Zeiträume wurde der IMSI-Catcher welcher Polizeibehörde (Bund, Land Berlin, andere Länder) eingesetzt oder bereitgehalten ? b) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde der IMSI-Catcher jeweils eingesetzt? c) Wenn ja, aus welchem Anlass wurde der IMSI- Catcher jeweils eingesetzt? d) Wie viele Mobiltelefone wurden beim Einsatz des IMSI-Catchers jeweils geortet? Zu 8.: Im genannten Zeitraum kam es zu keinem IMSI-Catcher-Einsatz durch die Polizei Berlin. a) – d): Entfällt. 9. Hat die Polizei im Zusammenhang mit dem Kommentar eines mutmaßlichen Polizeibediensteten auf der Facebook-Seite der Abendschau zu einem Bericht über die Rigaer Straße vom 29.06.2016 (Wortlaut des Kommentars : „Ausräuchern das Pack mit Flammenwerfer darein.“, Quelle: https://twitter.com/Mirishikiari87/status/74817506470142 7712) eine interne Prüfung vorgenommen? a) Wenn ja, war die betreffende Person zum vorstehend genannten Zeitpunkt tatsächlich im Polizeidienst tätig? b) Wenn ja, wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen und mit welchen Deliktsvorwürfen und welchen jeweiligen Ergebnissen? c) Wenn ja, wurden disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet und mit welchen Ergebnissen jeweils? Zu 9.: Nach Bekanntwerden des in Rede stehenden Kommentars wurde durch Dienstkräfte des zuständigen Fachdezernats des Polizeilichen Staatsschutzes beim Landeskriminalamt Berlin ein Strafverfahren wegen Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten nach § 111 Strafgesetzbuch eingeleitet und nach ersten Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Abstimmung über die weitere Verfahrensweise abgegeben. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können keine weiteren Informationen veröffentlicht werden. Berlin, den 19. Juli 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2016)