Drucksache 17 / 18 858 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 12. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016) und Antwort Neue Vereinbarung über die Personalkostenerstattung für kommunale Beschäftigte in den gemeinsamen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche wesentlichen Veränderungen ergeben sich aus der neuen Vereinbarung zwischen der Regionaldirektion Berlin Brandenburg und der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich der Personalkostenerstattung für kommunale Beschäftigte in den gemeinsamen Einrichtungen ? Zu 1.: Bisher erfolgte für die Personalkostenerstattung eine pauschale Berechnung auf Basis der aktuell gültigen Durchschnittssätze. Seit dem Jahr 2016 sieht § 22 Verwaltungskostenfeststellungsverordnung nur noch eine Abrechnung auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten (Ist-Kosten) vor. Mit der neuen Vereinbarung zur Personalkostenerstattung für kommunale Beschäftigte in den gemeinsamen Einrichtungen werden die neuen rechtlichen Vorgaben umgesetzt. 2. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus für die Einnahmeseite der Bezirke? Bitte fügen Sie eine bezirkskonkrete Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen (3960 / 236 08, 236 12 und 236 13) im Jahr 2015 mit den fiktiven Einnahmen, die die Bezirke in 2015 realisiert hätten, wenn die neue Regelung schon im letzten Jahr gegolten hätte, bei. Zu 2.: Die tatsächlichen Einnahmen betrugen für das Jahr 2015 insgesamt rd. 82 Mio. Euro. Wenn in 2015 bereits auf Ist-Kosten-Basis abgerechnet worden wäre, wären die Einnahmen mit rd. 80 Mio. Euro um ca. 2 Mio. Euro geringer ausgefallen. Eine Aufgliederung für die einzelnen Bezirke zeigt sowohl positive als auch negative Abweichungen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 858 2 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse im Detail : Bezirk tatsächliche Einnahmen in 2015 (aus Kapitel 3960, Titel 23608, 23612 und 23613) fiktive Einnahmen in 2015 (=tatsächliche Ausgaben zzgl. Pauschalen) Differenz Insgesamt 82.036.918 80.036.075 -2.000.843 Mitte 13.652.636 12.148.786 -1.503.850 Friedrichshain-Kreuzberg 8.455.082 8.309.383 -145.699 Pankow 7.527.233 6.864.053 -663.179 Charlottenburg- Wilmersdorf 4.590.503 4.653.658 63.156 Spandau 5.323.957 5.308.602 -15.355 Steglitz-Zehlendorf 3.729.821 3.544.425 -185.395 Tempelhof-Schöneberg 5.376.551 5.507.723 131.172 Neukölln 8.172.494 8.495.328 322.835 Treptow-Köpenick 6.218.176 6.150.425 -67.751 Marzahn-Hellersdorf 8.156.452 8.259.886 103.434 Lichtenberg 7.229.538 7.233.744 4.206 Reinickendorf 3.604.475 3.560.060 -44.415 Die fiktiven Einnahmen wurden analog zur Vereinbarung ab 2016 aus den tatsächlich entstandenen Personal- Ist-Kosten zzgl. der weiterhin pauschal erstatteten Kosten für Beihilfe (2.550,- Euro p. a. je beamteten Beschäftigten ), für Fürsorgeleistungen, Trennungsgelder, Umzugskosten , Beiträge zur Unfallkasse, Fahrtkostenzuschüsse (221,- Euro), für Versorgungsaufwendungen (35 % der Personalkosten der beamteten Beschäftigten), für Personalverwaltung (2,2 % der Personalkosten) und für sonstige erbrachte Dienstleistungen (840,- Euro p. a. je Beschäftigten ) berechnet. Nicht berücksichtigt wurden auf Grund der geringen Höhe Kosten für Dienstreisen, die in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren führt zu den individuellen Ergebnissen in den Bezirken. Ein wesentlicher Punkt ist die jeweilige Altersstruktur der in den Jobcentern eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So hatten Bezirke mit einer tendenziell älteren Belegschaft, wie z. B. Neukölln, bei der bisherigen pauschalen Abrechnung nach Durchschnittssätzen Nachteile im Vergleich zu einer Ist-Kosten-Abrechnung. Darüber hinaus sind systemimmanente Ungenauigkeiten bei einer fiktiven Berechnung nicht zu vermeiden. Beispielsweise werden Kosten für Personal, das sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet, nicht durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet und demzufolge sind diese Kosten auch nicht in den tatsächlichen Einnahmen 2015 enthalten . Allerdings sind diese Kosten Bestandteil der tatsächlichen Ausgaben und somit auch in der fiktiven Einnahmeberechnung enthalten, was zu einem erhöhten Ausweis der fiktiven Einnahmen führt. In der zur Verfügung stehenden Zeit konnten diese Kosten nicht bereinigt werden. Abschließend ist zu erwähnen, dass die Berechnungen der fiktiven Einnahmen, auch der Pauschalen, auf Basis der Beschäftigtenzahlen des Monats Dezember 2015 berechnet wurden. Bezirke mit einem unterjährig stärkeren Personalrückgang weisen daher eine größere negative Differenz auf, als Bezirke mit unveränderten Beschäftigtenzahlen . Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass auch Bezirke, die in der Tabelle einen positiven Differenzbetrag aufweisen , letztlich weniger Einnahmen erzielen werden. 3. Wie wird die Finanzverwaltung die zu erwartenden Mindereinnahmen in diesen Titeln im Jahr 2016 für die Bezirke im Rahmen der Basiskorrekturen ausgleichen? Zu 3.: Bei den betroffenen Titeln handelt es sich um sog. „eigene Einnahmen“ der Bezirke, die nicht zuweisungsrelevant sind (Einnahmefeld E01). Da sie keinerlei Einnahmevorgabe unterliegen, kann diese auch nicht korrigiert werden. Die Bezirke haben zudem in ihren Bezirkshaushalten regelmäßig Einnahmeansätze veranschlagt , die bereits den Personal-Ist-Kosten weitgehend entsprechen. Eine Basiskorrektur ist daher nicht einschlägig und auch nicht vorgesehen. Berlin, den 26. Juli 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2016)