Drucksache 17 / 18 860 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 12. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016) und Antwort Was machen die Geschäftsstraßeninitiativen nach dem BID-Gesetz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage thematisiert Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) nach dem Berliner Immobilien - und Standortgemeinschafts-Gesetz (BIG) vom 24. Oktober 2014. Nach diesem Gesetz obliegt die Beratung und Betreuung von Geschäftsstraßeninitiativen, die die Gründung einer ISG vorbereiten oder bereits beantragt haben, den Berliner Bezirksämtern. Gleiches trifft auf die Prüfung eines ISG-Antrags sowie auf die vertragliche Umsetzung zu. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Initiativen nach dem BID-Gesetz haben sich in Berlin bisher gegründet? Antwort zu 1: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen zu Frage 1: Bezirk Anzahl der Initiativen Mitte 0 Friedrichshain-Kreuzberg 0 Pankow 0 Charlottenburg-Wilmersdorf siehe Tempelhof-Schöneberg Spandau 0 * Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 1 ** Neukölln 0 Treptow-Köpenick 0 Marzahn-Hellersdorf 0 *** Lichtenberg k.A. Reinickendorf 0 * In Spandau hat sich bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Gruppe gebildet, die sich des Themas annahm. Herausgearbeitet wurden in Vorbereitung des Gesetzes erste Ideen und Handlungsempfehlungen für den Raum der Altstadt Spandau (Berlins größte Fußgängerzone). Einen Eindruck davon erhält man auf deren Internetseite: http://www.bid-spandau.berlin. Am 26.04.2016 wurde ein Aufgabenträger bestimmt, der in enger Abstimmung mit der Bezirk (Wirtschaftsförderung) einen entsprechenden Antrag formuliert hat. In der jetzigen Phase wird sich auf das Erreichen des erforderlichen Quorums konzentriert. ** bezirksübergreifend: Charlottenburg-Wilmersdorf / Tempelhof-Schöneberg *** Helle Mitte: Es gibt erste Überlegungen von Eigentümern , ein BID einzurichten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 860 2 Frage 2: Welche konkreten Vorhaben sollen durch die jeweiligen Initiativen befördert werden? Antwort zu 2: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen: Bezirk Initiative Vorhaben Charlottenburg- Wilmersdorf/ Tempelhof -Schöneberg BID Ku-Damm/Tauentzien vom Wittenbergplatz bis zur Uhlandstraße . Initiative durch die City Dienst GmbH. Als Aufgabenträger wird eine Tochtergesellschaft fungieren, der Name ist noch nicht bekannt Umgestaltung des Mittelstreifens sowie optimierte Grünpflege Installation eines Public W-LAN City Guides Bereits bestehende Extrareinigung durch BSR wird in das BID überführt Entwicklung langfristiger Strategien im Zuge von Workshops zusammen mit den Stakeholdern Frage 3: Wurden dafür in den betroffenen Bezirken personelle Ressourcen in Anspruch genommen, wenn ja, in welchen Bezirken und welche Ressourcen? Antwort zu 3: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen: Bezirk Wurden Ressourcen in Anspruch genommen? Welche Ressourcen? Charlottenburg- Wilmersdorf/ Tempelhof -Schöneberg ja Mitarbeiter/innen der relevanten Fachämter und Fachbereiche sowie die BID- Ansprechpartner/innen in beiden Bezirken. Diese betreuen das BID zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Verpflichtungen, Neueinstellungen gab es nicht. Frage 4: Welche Initiativen haben inzwischen welche vertraglichen bzw. gesetzlichen Grundlagen erreicht? Antwort zu 4: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen: Bezirk Initiative Erreichte vertragliche bzw. gesetzliche Grundlage Charlottenburg- Wilmersdorf/ Tempelhof -Schöneberg BID Ku-Damm/Tauentzien Das nötige 15% Quorum zur Antragsstellung und Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 6 Abs. 2 BIG wurde erreicht. Der Erörterungstermin gemäß § 6 Abs. 2,3 BIG fand am 19.7.2016 statt. Frage 5: Bei welchen Initiativen wurde inzwischen eine Beteiligungsquote ermittelt, wie hoch war diese? Antwort zu 5: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen: Initiative Zustimmungsquote zur Antragstellung gemäß § 6 Abs. 2 BIG Nicht-Zustimmungsquote bis zum Ende der Auslegungsfrist gemäß § 6 Abs. 10 BIG nach Anzahl der Grundstücke nach Grundstücks-fläche nach Anzahl der Grundstücke nach Grundstücks-fläche BID Ku-Damm/ Tauentzien / 24% 26% - - Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 860 3 Frage 6: Welche Initiativen starten mit welchen konkreten Projekten wann? Antwort zu 6: Stellungnahmen der Bezirksbürgermeister /-innen: Initiative Projekt Projektbeginn BID Ku-Damm/ Tauentzien Die ISG befindet sich noch in der Antragsphase, der Antrag wurde noch nicht eingereicht. Noch nicht bekannt Berlin, den 21. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr-Ing. Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2016)