Drucksache 17 / 18 861 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 12. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016) und Antwort Wie öffentlich ist das öffentliche WLAN-Netz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Zugangspunkte des öffentlichen WLAN- Netzes sind bereits an welchen Orten installiert und in Betrieb? Zu 1.: Eine Übersicht mit den Standorten aller derzeit aktiven WLAN-Hotspots von „Free WiFi Berlin“ ist auf einer ständig ergänzten Übersichtkarte der offiziellen Homepage unter www.hoerbuecher-blog.de/wifi/ und auch unter www.berlin.de/wlan/ einsehbar. 2. Welche dieser bereits verfügbaren Zugangspunkte können vom öffentlichen Straßenland aus genutzt werden ? Zu 2.: Laut dem Betreiber, der abl social federation GmbH, ist eine Aufschlüsselung Indoor/Outdoor derzeit über die angegebene offizielle Homepage noch nicht möglich. Es ist jedoch seitens abl vorgesehen, dies gemeinsam mit dem Contentpartner audible im Laufe des kommenden Monats zu realisieren. Dann soll auf der Übersichtskarte (etwa durch unterschiedliche Farbgebung ) direkt erkennbar sein, ob es sich um einen Zugangspunkt im Innen- und/oder Außenbereich handelt. 3. An welchen Orten werden die noch geplanten Zugangspunkte installiert? 4. An welchen Orten werden Zugangspunkte innerhalb von Gebäuden und an welchen Orten werden Zugangspunkte im Außenbereich installiert? 5. Welche dieser noch geplanten Zugangspunkte können vom öffentlichen Straßenland aus genutzt werden ? Zu 3., 4. und 5.: Laut abl kann darüber derzeit noch keine Auskunft erteilt werden, da es sich um Standorte in dreistelliger Anzahl handelt, deren Aufstellung und Installation zum Teil jeweils einzelne Absprachen vor Ort erfordert . 6. Welche Zugangspunkte sind nur von Standorten aus erreichbar, die nicht jederzeit und für jede*n öffentlich zugänglich sind? Zu 6.: Einige Zugangspunkte befinden sich in Museen , Senioren-, Jugendeinrichtungen o.ä. und sind somit öffentlich zugänglich abhängig von den jeweiligen Öffnungszeiten . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2. bis 5. verwiesen. 7. Wann werden alle 650 geplanten Zugangspunkte zum öffentlichen WLAN in Betrieb genommen und verfügbar sein? Zu 7.: Es ist in Aussicht genommen, dass die geplanten 650 Zugangspunkte zum öffentlichen WLAN bis zum Ende des Sommers 2016 in Betrieb genommen und verfügbar sein werden. 8. Welche Service Level Agreements mit welchen Zielvorgaben und welchen Sanktionsmöglichkeiten wurden mit dem Betreiber ABL Social Federation GmbH vereinbart? (Bitte um detaillierte Auflistung der Zielvorgaben und Sanktionen.) Zu 8.: Nach dem Vertrag mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatskanzlei, soll abl ein „freies WLAN für Berlin“ betreiben und insgesamt 325 Indoor- und 325 Outdoor-WLAN-Hotspots im Land Berlin realisieren. Berlin gewährt im Gegenzug einen Zuschuss zu den Anfangsinvestitionen und räumt dem Unternehmen das Recht ein, den der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellenden Internetzugang in angemessener Art, Weise und Umfang mit Werbung zu verbinden und sich dadurch zu Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 861 2 refinanzieren. Das Unternehmen ist für den Betrieb aller nach dem Förderungsvertrag eingerichteten WLAN- Hotspots verantwortlich und gewährleistet dabei die Einhaltung der technischen Parameter, insbesondere dass der freie Internetzugang über die installierten WLAN- Hotspots ohne Volumenbegrenzung jedermann offensteht. Erfüllt abl seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, hat Berlin die privatrechtlichen Möglichkeiten, darauf zu dringen. 9. Wie werden die Service Level Agreements kontrolliert ? Zu 9.: Die Parteien haben sich gegenseitig über vertragsrelevante Sachverhalte zu informieren. Daneben bestehen die üblichen privatrechtlichen Handhaben aus dem Vertrag. 10. Bei der Installation welcher Zugangspunkte werden die Anschlusskosten von der Firma ABL Social Federation GmbH getragen? Zu 10.:Die Kosten für die Beschaffung und Installation der zur Realisierung der 650 Indoor- und Outdoor- WLAN-Hotspots notwendigen Router werden von abl getragen, einschließlich einer Anschubfinanzierung durch das Land Berlin. 11. Wie viele Zugangspunkte an welchen Orten wurden und werden von der Betreiberfirma ABL Social Federation GmbH installiert? 12. Wie viele Zugangspunkte an welchen Orten wurden und werden an die Eigentümer*innen bzw. Mieter *innen der jeweiligen Räume zur „Selbstinstallation“ verschickt? Zu 11. und 12.: Bislang wurden laut abl 189 Zugangspunkte installiert, Stand 18.7.2016. In der Regel übernehmen abl-Techniker die Installation. Bei einigen Standorten im Innenbereich jedoch wurden die plug&play- Geräte verteilt und von den Einrichtungen selbst beziehungsweise einem Vertreter der Bezirke angeschlossen. Berlin, den 25. Juli 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2016)