Drucksache 17 / 18 863 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 12. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2016) und Antwort Auf welchen Hauptstraßen setzt der Senat die Radverkehrsstrategie (nicht) um? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen Kriterien, in welchen Kategorien und auf welcher rechtlichen Grundlage werden Haupt- und Nebenstraßen im über- und im untergeordneten Straßennetz Berlins definiert? Antwort zu 1: Das Berliner Straßennetz wird auf Basis der „Richtlinie für Netzgestaltung“ (RIN 2008) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) klassifiziert und in Verbindungsfunktionsstufen eingeteilt. Das übergeordnete Straßennetz (auch als “StEP-Netz“ bezeichnet) wird in Verbindung mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) veröffentlicht und umfasst jetzt die Verbindungsfunktionsstufen 0 bis IV. Im Folgenden werden die Verbindungsfunktionsstufen des übergeordneten Straßennetzes erläutertet: Verbindungsfunktionsstufe Bezeichnung Einstufungskriterien 0 kontinentale Straßenverbindung Verbindung zwischen Metropolregionen I großräumige Straßenverbindung Verbindung zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrenbereichen historische Mitte und City West II übergeordnete Straßenverbindung Verbindung von bezirklichen Hauptzentren und besonderen Mittelzentren, Anbindung dieser Zentren an die Straßen der Verbindungsstufe I, Anbindung von Verknüpfungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughäfen, Fernbahnhöfe, Häfen) III örtliche Straßenverbindung Verbindung von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren bzw. Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzentren, Verbindung zwischen den sonstigen Mittel- und Unterzentren bzw. Ortsteilen, Anbindung von Verknüpfungspunkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahnhöfe, P+R-Anlagen) IV Ergänzungsstraßen (Straßen von besonderer Bedeutung) Anbindung und Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie von Industriegebieten, Aufnahme des straßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 863 2 Die konkrete Einstufung der jeweiligen Straße ist für das übergeordnete Straßennetz von Berlin veröffentlicht unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/strassen_kfz/strassennetz/index.shtml bzw. als Karte für den Bestand unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/strassen_kfz/strassennetz/download/Uebergeordnete s_Strassennetz_Bestand_2015_h.pdf zu sehen. Auf dieser Webseite findet sich auch der Link zum FIS-Broker, der ebenfalls den Bestand enthält und in einem die Orientierung erleichternden Modus darstellt. Unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pla nung/strassen_kfz/strassennetz/aenderungen.shtml werden Änderungen in den Einstufungen ausgewiesen. Alle Straßen, die nicht zum übergeordneten Straßennetz von Berlin gehören, sind Straßen des sogenannten Nebenstraßennetzes bzw. untergeordneten Straßennetzes. Frage 2: Auf wie viele Kilometer addieren sich die Straßen des übergeordneten und des untergeordneten Straßennetzes in Berlin, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien? Antwort zu 2: Für das übergeordnete Straßennetz von Berlin liegen folgende Daten vor: Verbindungsfunktionsstufe Länge - Bestand 2015 [km] 0 5,3 I 156,2 II 625,4 III 441,0 IV 307,8 Summe 1535,7 Die Straßenlängen sind gerundete Werte. Das gesamte Berliner Straßennetz weist eine Gesamtlänge in 2015 von rd. 5.354 km auf. Frage 3: An welcher Stelle sind die Einordnungen der einzelnen Berliner Straßen in die jeweiligen, unter Frage 1 genannten Kategorien öffentlich einzusehen? (Bitte um eine Einzelauflistung im Anhang, falls nicht öffentlich einsehbar.) Antwort zu 3: Siehe Antwort zu 1. Frage 4: Wie viele Kilometer im übergeordneten Straßennetz , jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, verfügen über Radverkehrsanlagen ? Antwort zu 4: Statistische Angaben über die Länge der Radverkehrsanlagen werden nur von der Verkehrslenkung Berlin für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen erhoben: Danach verfügen nach dem Stand vom März 2016 1.033 km über bauliche oder im Seitenraum markierte Radwege, 90 km über Radfahrstreifen, 180 km über Schutzstreifen für den Radverkehr, 111 km über gemeinsame Geh- und Radwege und 104 km über für den Radverkehr freigegebene Gehwege. Zusammen mit 151 km Radverkehrsführungen in Knotenpunktsbereichen (in der Regel Radfahrerfurten) ergibt dies eine Gesamtlänge von 1.669 km Radverkehrsanlagen an Straßen in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin. Bei den Straßen in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin handelt es sich in der Regel um Straßen der Verbindungsfunktionsstufen 0-IV. Eine Zuordnung der Daten für die Radverkehrsanlagen zu den einzelnen Verbindungsfunktionsstufen wird bei der Erhebung der Längenangaben jedoch nicht vorgenommen und kann daher nicht angegeben werden. Frage 5: Für wie viele Kilometer im übergeordneten Straßennetz, jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radverkehrsanlagen in Bau oder in Planung? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 6. Frage 6: Für welche Straßen im übergeordneten Straßennetz , jeweils aufgeschlüsselt nach den unter Frage 1 genannten Kategorien, befinden sich aktuell Radverkehrsanlagen in Bau oder in Planung? Antwort zu 6: Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen können von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern sowohl im Rahmen des allgemeinen Straßenbaus als auch im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms geplant und errichtet werden. Da der Senat von den durch die Bezirksämter in eigener Regie durchgeführten Vorhaben meist keine Kenntnis hat und nicht über Detailinformationen zu diesen Vorhaben verfügt , beschränkt sich die folgende Auflistung auf die letzteren, von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern im Auftrag des Senats durchgeführten Vorhaben des Radverkehrsinfrastrukturprogramms. Da bei noch in der Planung befindlichen Maßnahmen die genaue Länge der letztendlich hergestellten Radverkehrsanlagen noch nicht feststeht, sind insbesondere diese Längenangaben vorläufiger Natur und auf der Basis von Abschätzungen ermittelt worden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 863 3 Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr Kapitel 2970 Titel 720 16 Vorhaben, für die Förderzusagen erteilt sind Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge 1 Charlottenburg- Wilmersdorf Radverkehrsanlagen Teplitzer Straße - Hubertusallee II 1,100 km 2 Charlottenburg- Wilmersdorf Nürnberger Str. III 0,370 km 3 Lichtenberg Geh- und Radweg Möllendorfstraße II 0,045 km 4 Marzahn-Hellersdorf Radverkehrsanlagen Blumberger Damm II 2,386 km 5 Mitte Französische Straße III 1,310 km 6 Spandau Rad- und Gehweg Nauener Trog III 0,060 km 7 Steglitz-Zehlendorf Feuerbachstraße III 0,315 km 8 Treptow-Köpenick Herstellen von Radverkehrsanlagen in der Oberspreestraße Nord und Schnellerstraße II 0,380 km Vorhaben in Planung (noch nicht final abgestimmt, Realisierbarkeit noch nicht sicher) Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge 1 Charlottenburg- Wilmersdorf Schutzstreifen Dovestraße-Helmholtzstraße III ca. 0,800 km 2 Charlottenburg- Wilmersdorf Schutzstreifen Brandenburgische Straße II ca. 0,3 km 3 Friedrichshain- Kreuzberg Schutzstreifen Hasenheide (Südseite) II ca. 1,1 km 4 Friedrichshain- Kreuzberg Radweg Stralauer Allee I ca. 0,7 km 5 Lichtenberg Schutzstreifen Siegfriedstraße Süd III ca. 0,1 km 6 Lichtenberg Schutzstreifen Gensinger Straße III ca. 1,0 km 7 Lichtenberg Radweganbindung Seefelder Straße III ca. 0,1 km 8 Mitte Schutzstreifen Chausseestraße zwischen Zinnowitzer Straße und Wöhlerstraße II ca. 0,6 km 9 Pankow Schutzstreifen Neumannstraße IV ca. 1,3 km 10 Pankow Radverkehrsanlagen Pasewalker Straße - Berlin Straße III ca. 1,5 km 11 Spandau Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Seegefelder Straße III ca. 0,5 km 12 Spandau Radverkehrsanlagen Kisselnallee III ca. 0,6 km 13 Spandau Geh- und Radweg an der Schönwalder Allee (südlich Landesgrenze) III ca. 0,1 km 14 Steglitz-Zehlendorf Radverkehrsanlagen Teilabschnitte Clayallee II ca. 0,5 km 15 Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Boelckestraße III ca. 1,0 km 16 Tempelhof-Schöneberg Schutzstreifen Marienfelder Allee II ca. 1,7 km 17 Tempelhof-Schöneberg Herstellung Radverkehrsverbindung Alvenslebener Straße-Winterfeldstraße (LSA-Querung an der Potsdamer Str.) I ca. 0,1 km 18 Treptow-Köpenick Radweg Elsenstraße Nordseite II ca. 0,4 km 19 Treptow-Köpenick Radverkehrsanlagen Rummelsburger Allee zw. Treskowallee und Am Walde II ca. 0,7 km 20 Treptow-Köpenick Schutzstreifen An der Wuhlheide (nördl.Seite) II ca. 3,0 km Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 863 4 Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr Kapitel 1270 Titel 720 16 Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase) Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge 1 Friedrichshain- Kreuzberg Radfahrstreifen Gitschiner Straße II 1,450 km 2 Friedrichshain- Kreuzberg Markierung und LSA-Anpassung Warschauer Str. II 0,920 km 3 Lichtenberg Seddiner Str. III 0,400 km 4 Lichtenberg Radverkehrsverbindung Lichtenberger Brücke (Nordseite) I 0,280 km 5 Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße III 0,140 km 6 Marzahn-Hellersdorf Radverkehrsanlagen Alt-Kaulsdorf I 0,200 km 7 Mitte Stülerstr.-Budapester Str. III 0,570 km 8 Mitte Reinickendorfer Str. II 1,300 km 9 Mitte Annenstraße III/IV 0,310 km 10 Pankow Danziger Str. östl. Bötzowstr. II 1,200 km 11 Pankow Dietzgenstr. ab Rosenthaler Weg (Westseite) II 1,000 km 12 Pankow Radfahrstreifen Buschallee II 0,100 km 13 Reinickendorf Schutzstreifen Eichborndamm II 0,630 km 14 Spandau Zeppelinstr.-Nauener Str. III 0,315 km 15 Tempelhof-Schöneberg Radverkehrsanlagen Kaiserstraße III 0,200 km 16 Treptow-Köpenick Köpenicker Landstraße - Am Treptower Park I 0,290 km Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs Kapitel 1270 Titel 521 08 Vorhaben 2016 (in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase) Nr. Bezirk Name des Vorhabens Stufe Länge 1 Charlottenburg- Wilmersdorf Hohenzollerndamm (Südseite im Bereich Julius -Morgenroth-Platz - Einmündung Brienner Straße) II 0,036 km 2 Friedrichshain- Kreuzberg Blücherstr. (Brachvogelstr.-Zossener Str.) II 0,180 km 3 Friedrichshain- Kreuzberg Zossener Str. (Blücherstr.-Johanniterstr.) II 0,050 km 4 Lichtenberg Falkenberger Ch. (Bhf. - hinter Pablo-Picasso- Str.) II 0,510 km 5 Marzahn-Hellersdorf Knotenpunkt Märkische Allee / Alt-Biesdorf II 1,300 km 6 Mitte Seestraße (Teilabschnitte) II 0,985 km 7 Mitte Lessingstraße Ostseite II 0,220 km 8 Mitte Stromstraße Westseite II 0,300 km 9 Spandau Falkenseer Chaussee Südseite II 0,920 km 10 Spandau Gartenfelder Straße Nordseite IV 0,720 km 11 Spandau Ruhlebener Straße Nordseite II 0,515 km 12 Steglitz-Zehlendorf Kamenzer Damm Nordseite II 0,400 km 13 Steglitz-Zehlendorf Dahlemer Weg III 0,540 km 14 Tempelhof-Schöneberg Friedrich-Wilhelm-Platz III 0,050 km 15 Tempelhof-Schöneberg Rixdorfer Straße II 0,800 km 16 Treptow-Köpenick Sanierung des Radwegs in der Wernsdorfer Straße III 0,300 km Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 863 5 Summen für die Verbindungsfunktionsstufen Stufe in Vorbereitung, im Bau oder in der Abrechnungsphase in Planung I 0,770 km ca. 0,800 km II 16,727 km ca. 8,300 km III 4,880 km ca. 5,700 km IV 0,720 km ca. 1,300 km Summe 23,097 km ca. 16,100 km Frage 7: Wie verteilen sich die Zuständigkeiten für die Planung, für verkehrliche Anordnungen und deren Umsetzung sowie für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten und im untergeordneten Straßennetz auf die Senatsverwaltung und ihre nachgeordneten Behörden sowie auf die Bezirke? Antwort zu 7: Die genaue Zuständigkeitsverteilung ist dem Allgemeinen Zuständigkeits-Gesetz (AZG) bzw. dem damit verbundenen Zuständigkeitskatalog zu entnehmen . Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im übergeordneten Straßennetz für die Planung von Straßenbaumaßnahmen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, für die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen die Verkehrslenkung Berlin (abgesehen von Anordnungen betreffend den ruhenden Verkehr, die von den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden getroffen werden) und für den Entwurf, die Ausführungsplanung, die Vergabe der Arbeiten, die Kontrolle der Bauausführung und die Abrechnung der Maßnahmen das jeweilige bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt als Baulastträger zuständig ist. Ausgenommen von der bezirklichen Baulast sind Lichtsignalanlagen, Ingenieurbauwerke wie z. B. Brücken sowie die Autobahnen und andere Bundesstraßenabschnitte , die noch in der Baulast des Bundes sind. Im untergeordneten Straßennetz sind die Bezirksämter bzw. deren Fachämter (Straßen- und Grünflächenamt bzw. Ordnungsamt als bezirkliche Straßenverkehrsbehörde ) für Planung, Anordnung und Bau zuständig. Eine Ausnahme gibt es lediglich bezüglich der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen bei Maßnahmen mit Auswirkungen auf das übergeordnete Netz, Maßnahmen für überörtliche Radwegeführungen, der Kennzeichnung überörtlicher Fahrradrouten sowie bei allgemeinen verkehrlichen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Bundesbehörden, parlamentarischen Einrichtungen , diplomatischen und konsularischen Vertretungen und sonstigen besonders gefährdeten Objekten; hierfür ist die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich die jeweiligen Straßenbaulastträger, also in der Regel die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter , zuständig. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt aber in großem Umfang Mittel bereit, um die Bezirke in die Lage zu versetzen, auch über die von ihnen im Rahmen der Straßenunterhaltung oder der Abarbeitung der laufenden Investitionsplanung durchgeführten Vorhaben hinaus besondere Schwerpunkte wie beispielsweise bei Maßnahmen zur Verbesserung des Fußgängerverkehrs, der Bushaltestellen oder des Radverkehrsnetzes setzen zu können. Frage 8: Welche Zielzeitpunkte hat sich der Senat für die Umsetzung der in der Radverkehrsstrategie niedergelegten Maßnahmen und Modellprojekte, die das übergeordnete Straßennetz betreffen, gesetzt? (Bitte um eine detaillierte Einzelauflistung.) Antwort zu 8: Für die wesentlichen Ziele der Radverkehrsstrategie ist der Zielhorizont für das Jahr 2025 formuliert . Teilweise enthält die Radverkehrsstrategie dazu konkretere Angaben (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik_pl anung/rad/strategie/download/radverkehrsstrategie_senats beschluss.pdf, s. 24 ff.). Der Sachstand der Zielerreichung bzw. der Maßnahmenumsetzung wird regelmäßig evaluiert und mit dem Beratungsgremium ‚FahrRat‘ erörtert, um entsprechend nachsteuern und ggf. auch Zeitziele anpassen zu können. Das Land Berlin erarbeitet derzeit zur Bewältigung der Fahrradabstellprobleme in der Stadt eine Strategie Fahrradparken Berlin. Der Beschluss soll voraussichtlich Ende 2016 vorliegen. Die Strategie Fahrradparken soll einerseits Leitlinien und Handlungsansätze für die Erhöhung und Differenzierung des Fahrradabstellangebotes enthalten und andererseits finanzielle Mittel für die Realisierung von Maßnahmen akquiriert werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Strategie Fahrradparken ist die zeitnahe Umsetzung in den Jahren 2017 bis 2021 von 6 Modellprojekten - Umsetzung einer gesicherten Abstellanlage am Bf. Gesundbrunnen, Umsetzung eines Konzeptes für ein Fahrradparkhaus/-station, Umsetzung von 5 gesicherten Abstellanlagen im öffentlichen Raum, gezielte Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch attraktive Abstellangebote an den Quellen (Wohnen) und Zielen (ÖPNV), Qualifizierung und Erweiterung des Bike-and- Ride Angebotes und Durchführung eines „Fahrradparken Audits“. Dabei sollen für Berlin geeignete Lösungsansätze für unterschiedliche Anforderungen erprobt werden. Die Modellprojekte werden in der Strategie Fahrradparken skizziert und der notwendige Finanzierungsbedarf Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 863 6 wird abgeschätzt. Zur Durchführung der Modellprojekte werden die Leistungen und Anforderungen in weiteren Arbeitsschritten als Grundlage für eine Ausschreibung präzisiert und konkretisiert. Neben Maßnahmen im Bereich des Fahrradparkens werden auch weitere Modellprojekte der Radverkehrsstrategie angegangen. Dazu zählt auch, das Radfahren auf längeren Wegen attraktiv zu machen. Hierbei sollen einerseits die Fahrtzeiten im Radverkehr verkürzt werden, und somit die Geschwindigkeitsnachteile gegenüber dem Kfz-Verkehr auf längeren Strecken verringert werden. Dafür hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr eine Potenzial- und Machbarkeitsstudie für Radverkehrsanlagen mit Radschnellverbindungs- Charakter in Berlin in die Wege geleitet. Diese Untersuchung hat das Ziel, Trassen und Streckenabschnitte im Berliner Stadtgebiet ausfindig zu machen, für die qualitativ hochwertige Radverkehrsanlagen so gestaltet werden können, dass diese sich insbesondere für eine Beschleunigung des Radverkehrs eignen. Weiter wird das Fahrradroutennetz mit Haupt- und Nebenrouten sowie das Fernroutennetz erweitert bzw. auf den qualitativ notwendigen Stand gebracht. Wesentliche Konfliktpunkte stellen die Knotenpunkte dar. Nach der Auswertung der online-Abfrage werden in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission die hinsichtlich der Verkehrssicherheit auffälligen Kreuzungen und Einmündungen untersucht. Die Lösungsansätze werden zeitnah umgesetzt. Auch innovative Lösungen zur Führung des Radverkehrs an Knotenpunkten und Fahrradfreundliche Koordinierung von Lichtsignalanlagen werden erprobt und bei Erfolg im bemerkenswerten Umfang eingesetzt. Auch der wichtige Themenkomplex der Öffentlichkeitsarbeit wird durch den Senat berücksichtigt. So wird noch in diesem Jahr einer Ausschreibung für eine umfassende und langfristige Kommunikationsstrategie für alle Bereiche des Berliner Radverkehrs vorbereitet. Bei dieser Strategie wird es u. a. darum gehen, eine stärkere Sichtbarkeit der gesamten Thematik „Radfahren in Berlin“, die Möglichkeit zur Identifikation mit diesem Thema und die stärkere Einbeziehung und aktive Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger an der Thematik Radverkehr, im Sinne der Förderung einer „Radverkehrskultur“ und positiven Wahrnehmung von Fahrradmobilität und damit einer Unterstützung der Veränderung von Mobilitätsgewohnheiten , zu schaffen. Berlin, den 28. Juli 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)