Drucksache 17 / 18 866 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 11. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Juli 2016) und Antwort Asbest in der Weißen Siedlung II – hat der Senat die Siedlung mittlerweile entdeckt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Stellungnahme der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM eingeholt. Die von dort in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme ist in der nachfolgenden Antwort enthalten. Frage 1: Weshalb konnte der Senat die Frage 1 aus der Schriftlichen Anfrage 17/18713 „Wie viele Wohnungen gibt es insgesamt in der Weißen Siedlung in Neukölln“ nicht beantworten? (Zitat: „Über die Wohnungen in der sogenannten Weißen Siedlung kann keine Angabe gemacht werden.“) Antwort zu 1: Die Weiße Siedlung / Dammwegsiedlung im Bezirk Neukölln befindet sich nicht im Eigentum einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Der Senat verfügt daher nicht über eingehende Informationen, die verlässlich auf die in der Fragestellung in der Schriftlichen Anfrage 17/18713 „Wie viele Wohnungen gibt es insgesamt in der Weißen Siedlung in Neukölln“ (Zitat: „Über die Wohnungen in der sogenannten Weißen Siedlung kann keine Angabe gemacht werden.“) hätten Auskunft geben können. Frage 2: Trifft es zu, dass der Senat ein Quartiersmanagement in der Weißen Siedlung unterhält? Frage 3: Auf welcher Basis wurde das Quartiersmanagement beauftragt, wenn dem Senat Existenz, Lage und Größe der Weißen Siedlung offenbar unbekannt sind? Antwort zu 2 – 3: Der Senat beauftragte im Juli 2005 einen Dienstleister als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens mit öffentlicher Ausschreibung mit der Durchführung des Stadtteilmanagementverfahren - Prävention im Gebiet Weiße Siedlung / Dammwegsiedlung im Bezirk Neukölln. Der entsprechende Vertrag wurde bis 2013 jährlich verlängert . Der Dienstleister bewarb sich im Zuge eines vom Senat im Jahr 2013 erneut durchgeführten Vergabeverfahrens mit entsprechender öffentlicher Ausschreibung für die weitere Durchführung des Stadtteilmanagementverfahren - Prävention Weiße Siedlung/ Dammwegsiedlung und erhielt den Zuschlag. Der laufende "Vertrag zur Durchführung des Quartiersverfahrens im Gebiet Dammwegsiedlung /Weiße Siedlung im Bezirk Neukölln von Berlin" ist seit August 2013 mit der Option einer jährlichen Verlängerung wirksam. Das Quartiersmanagement-Gebiet umfasst vollständig den Bestand der Weißen Siedlung. Frage 4: Trifft es zu, dass die Weiße Siedlung bis vor wenigen Jahren zum Bestand einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft oder deren Tochtergesellschaft gehörte? Antwort zu 4: Die Wohnanlage befand sich bis zum 31.08.2006 im Bestand der Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE, einer Tochtergesellschaft der WBM. Frage 5: Wann wurde die Weiße Siedlung privatisiert? Antwort zu 5: Über die Wohnanlage wurde am 13.07.2006 durch die BEWOGE ein Kaufvertrag geschlossen , der am 01.09.2006 wirksam geworden ist. Frage 6: Wie viele Wohnungen umfasste die Weiße Siedlung, als die Siedlung bzw. die dortigen Wohnungen durch den Senat von Berlin oder eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder deren Tochtergesellschaft veräußert wurde? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 866 2 Antwort zu 6: Der Verkauf umfasste gemäß Mieterliste im Kaufvertrag 1.677 Wohnungen. Frage 7: Welche Angaben zum Asbestvorkommen in den Wohnungen der Weißen Siedlung lagen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, deren Tochtergesellschaft und dem Senat zum Zeitpunkt der Privatisierung vor? Welche Angaben zum Asbestvorkommen finden sich im Kaufvertrag? Frage 8: Trifft es zu, dass gegenüber dem Erwerber der Weißen Siedlung durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft , deren Tochtergesellschaft und den Senat das Asbestvorkommen in den Wohnungen verschwiegen wurde? Falls ja, geschah das bewusst oder fahrlässig? Antwort zu 7 und 8: Im Abschnitt VI Punkt 2 des notariellen Kaufvertrages vom 13.07.2006 wird auf das Thema asbesthaltige Baustoffe eingegangen. Frage 9: Zu welchem Zeitpunkt wurden die Bewohnerinnen und Bewohner der Weißen Siedlung durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft, deren Tochtergesellschaft oder den Senat von Berlin vor oder im Zuge der Privatisierung letztmalig über das Vorkommen von Asbest in den Wohnungen informiert? Welche Verhaltensmaßregeln und welche Ansprechpartner bei Fragen und Problemen mit Asbestbauteilen wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern zu diesem Zeitpunkt benannt? Antwort zu 9: Eine gezielte Information der Haushalte der Weßen Siedlung erfolgte nach Informationsstand des Senates nicht. Regelmäßig verweisen jedoch alle kommunalen Wohnungsbaugesellschaften auf diese Fragestellung und informieren über Risiken und die Unbedenklichkeit im Umgang mit asbestbehafteten Baustoffen und Baukörpern . Frage 10: Sind die Wohnungen der Weißen Siedlung inzwischen in das senatseigene Register der asbestbetroffenen Wohnungen aufgenommen worden? Antwort zu 10: Nein. In diesem Zusammenhang wird auf die Schriftlichen Anfragen verwiesen, bei deren Beantwortung der Senat umfangreich die Grundlagen zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen dargestellt hat (Kleine und Schriftliche Anfagen 17/15584. 17/15169, 17/13021, 17/12300, 17/12292, 17/11344, 16/13952, in der schriftlichen Antwort auf die Mündliche Anfrage Nr. 12 vom 24.06.2013 (Drs. 17/20360) und in der Beantwortung der Großen Anfrage vom 20.02.2014 (Plenarprotokoll 17/43). Frage 11: Sind die Wohnungen der Weißen Siedlung inzwischen in die Asbestbekämpfungsstrategie des Berliner Senats aufgenommen worden? Antwort zu 11: Zum Thema Asbest hat der Senat in dieser Legislatur wiederholt Kleine und Schriftliche Anfragen beantwortet. (Siehe Antwort zu Frage 10). Berlin, den 29. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2016)