Drucksache 17 / 18 869 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 14. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2016) und Antwort Darf der Berliner Großmarkt kein Obst mehr an Schulen spenden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) In welchem Umfang und über welchen Zeitraum hat die Berliner Großmarkt GmbH in der Vergangenheit Obst an Berliner Schulen gespendet? 2) Welche jährlichen Kosten sind der Berliner Großmarkt GmbH durch diese Spenden entstanden? Zu 1. und 2.: Die Berliner Großmarkt GmbH lieferte seit 2010 bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 Obst und Gemüse an 8 Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf mit insgesamt rd. 2.900 Schüler_innen, welche von der Fruchthof Berliner Verwaltungsgenossenschaft eG ausgewählt wurden. Die Aufteilung der Kosten in den jeweiligen Jahren ist in folgender Tabelle dargestellt: Kosten Obst/Gemüse Fahrtkosten Gesamtkosten (netto) 2010 8.212,28 € 0,00 € 8.212,28 € 2011 7.474,62 € 0,00 € 7.474,62 € 2012 9.808.,84 € 2.257,50 € 12.066,34 € 2013 10.274,65 € 2.100,00 € 12.374,65 € 2014 10.022,29 € 2.047,50 € 12.069,79 € 2015 10.102,51 € 2.100,00 € 12.202,51 € 2016 5.434,25 € 826,88 € 6.261,13 € Der Berliner Großmarkt GmbH sind insgesamt Kosten für das Schulobst 2010 bis 2016 in Höhe von 70.661,32 € entstanden. Bei den Werten handelt es sich um Netto-Beträge, denen die Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist. 3) Wie hoch ist der jährliche Gesamtumsatz der Berliner Großmarkt GmbH? Zu 3.: Der jährliche Gesamtumsatz der Berliner Großmarkt GmbH ist wie folgt ausgewiesen: 2010: rd. 10,5 Mio. € 2011: rd. 10,9 Mio. € 2012: rd. 11,1 Mio. € 2013: rd. 11,0 Mio. € 2014: rd. 10,9 Mio. € 2015: rd. 11,0 Mio. € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 869 2 4) Haben sich andere Unternehmen an den Spenden beteiligt und wenn ja in welchem Umfang? Zu 4.: Die Fruchthof Berlin Verwaltungsgenossenschaft eG akquirierte das Obst und Gemüse bei ihren Händlern bzw. Mitgliedern. Die Berliner Großmarkt GmbH hat der Fruchthof Berlin Verwaltungsgenossenschaft eG die Kosten für das akquirierte Obst und Gemüse erstattet und die Transporte zu den Empfängern auf ihre Kosten übernommen. Die Fruchthof Berlin Verwaltungsgenossenschaft eG und die Berliner Großmarkt GmbH schlossen keine schriftliche Vereinbarung über die jeweiligen Leistungsanteile , die Berechnungsmodalitäten und die Nachweiserfordernisse für die gegenseitige Abrechnung. Ebenfalls ist die Entscheidung zur Auswahl der belieferten Schulen nicht dokumentiert. 5) Ist dem Senat bekannt, dass die Berliner Großmarkt GmbH für das kommende Schuljahr seine Spendentätigkeit an Berliner Schulen einstellen wird? Wenn ja, mit welcher Begründung? Zu 5.: Den im Aufsichtsrat der Berliner Großmarkt GmbH vertretenen Senatsverwaltungen ist bekannt, dass die Geschäftsführung entschieden hat, das Programm zum Ende des Schuljahres 2015/2016 einzustellen, weil das Programm nicht den Grundsätzen von Transparenz und Sparsamkeit genügt, die bei Spenden-/Sponsoringtätigkeiten von landeseigenen Unternehmen notwendig sind. 6) Wie bewertet der Senat den Rückzug der Berliner Großmarkt GmbH aus den regelmäßigen Obstspenden, die nachweislich einen wichtigen Beitrag zur Ernährung an den begünstigten Schulen hatten? 7) Welche Maßnahmen unternimmt der Berliner Senat , damit das Programm auch im Schuljahr 2016/2017 fortgeführt werden kann? Zu 6. und 7.: Der Senat begrüßt grundsätzlich soziales Engagement landeseigener Beteiligungsunternehmen, soweit es mit Augenmaß im Rahmen der unternehmensinternen Compliance-Regelungen zur Unterstützung des Unternehmenszwecks und der eigenen Marketingziele des Unternehmens erfolgt und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügt. Die Entscheidung über Sponsoring eines landeseigenen Unternehmens liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Geschäftsleitung, die Fragen des Sponsorings nach Maßgabe der Beteiligungshinweise des Landes Berlin als zustimmungsbedürftige Geschäfte über seinen Aufsichtsrat zu leiten hat. Sponsoringaktivitäten landeseigener Unternehmen haben im Übrigen den Willen und die Initiativen des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin zu berücksichtigen. Unabhängig davon sieht der Senat in der gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges bildungspolitisches Ziel. Dieses Ziel verfolgt der Senat berlinweit durch das Schulmittagessen, das unabhängig vom Einkommen der Eltern in den Ganztagsgrundschulen durch das Land Berlin in nicht unerheblichem Umfang subventioniert wird. Mit der ab 2011 greifenden Regelung für die „Leistungen nach Bildung und Teilhabe (BuT)“ wird zusätzlich den Kindern aus dem leistungsberechtigten Personenkreis die Teilhabe an einem von der Schule angebotenen Essen für 1,00 € pro Mahlzeit ermöglicht. Durch die Vorgabe der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in der Neuordnung des Schulmittagessens zum 1. Februar 2014 ist zudem sichergestellt , dass alle Schülerinnen und Schüler ein tägliches Obst und Rohkostangebot erhalten. Mit dem Schulmittagessen steht nach Auffassung des Senats ein ausreichendes Angebot für eine gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Auch aus diesem Grund hat sich das Land Berlin entschieden, am EU-Schulobstprogramm nicht teilzunehmen. Berlin, den 26. Juli 2016 In Vertretung Henner B u n d e ....................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Juli 2016)