Drucksache 17 / 18 870 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 14. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Juli 2016) und Antwort Videoüberwachung bei Baustellen auf dem Schulhof Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Teilt der Senat die Auffassung, dass Kinder – wie auch Lehrerinnen und Lehrer oder Eltern - das Recht haben, auf dem Gelände ihrer Schule nicht in den Fokus von Videoüberwachungsmaßnahmen zu gelangen? Und teilt der Senat meine Auffassung, dass es sinnvoll ist, dass die Schülerinnen und Schüler dieses Recht auch kennen? Zu 1.: Grundsätzlich ja. Der Senat ist der Auffassung, dass eine Videoüberwachung an Schulen nur im Einzelfall und anlassbezogen erfolgen darf, wobei eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen und die Schulkonferenz in den Entscheidungsprozess einzubinden ist. Einzelheiten zur Rechtsauffassung des Senats sind der Drucksache 16/3377, S. 27 bis 29, zu entnehmen. 2. Wie stellt der Senat sicher, dass bei der Videoüberwachung auf Baustellen (z. B. zum Bau von Modularen Ergänzungsbauten (MEB)), die auf dem Schulgelände liegen bzw. unmittelbar an das Schulgelände angrenzen, keine Persönlichkeitsrechte von Schülern, Lehrern, Eltern etc. verletzt werden? Zu 2.: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken u.a. der Bau der Schulen. Dies beinhaltet selbstverständlich die Berücksichtigung aller geltenden Richtlinien und Gesetze (z.B. Unfallschutz, Verwendungsverbote etc.). Die modularen Ergänzungsgebäude werden im Wege der Amtshilfe durch die Hauptverwaltung errichtet. Die mit der Ausführung betrauten Auftragnehmer sind an das geltende Recht gebunden. 3. Inwieweit spielt dieses Thema bei der Vertragsgestaltung mit Auftragnehmern eine Rolle? Welche Vorgaben werden diesbezüglich gemacht? Zu 3.: Das Land Berlin erwartet einerseits von den Auftragnehmern eine strikte Einhaltung der Termine und verpflichtet andererseits die Generalunternehmer bei den Bauverträgen auf eigene Kosten für eine ausreichende Sicherung der Baustelle zu sorgen. Aufgrund verschiedener Diebstahl- und Vandalismus-Vorkommnisse hat der derzeitige Auftragnehmer seine Sicherungsbemühungen verstärkt und eine Videoüberwachung eingerichtet. Selbstverständlich sind durch den Auftragnehmer hier alle rechtlichen Vorgaben sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Personen innerhalb und außerhalb des definierten Baustellenbereichs zu beachten. Die Auftragnehmer wurden auf ihre diesbezüglichen Pflichten hingewiesen. 4. Wie wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Senatsverwaltung kontrolliert? Zu 4.: Eine Kontrolle durch den Senat ist nicht vorgesehen . Wenn sich schulbezogene Personen in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt fühlen, sollte eine Klärung über die Schulleitungen erfolgen. Im Übrigen bestehen die üblichen Möglichkeiten des Rechtsschutzes. 5. Wie bzw. wann informiert die Senatsverwaltung die Schulleitungen über die Videoüberwachung der Baustellen , die mitunter direkt an die Schulhöfe angrenzen (und bei einigen Eltern /Schülern Überwachungsängste auslösen )? Zu 5.: Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die angrenzenden Schulleitungen über die getroffenen Sicherungsmaßnahmen zu unterrichten. Eine Einschaltung des Senats ist an dieser Stelle nicht vorgesehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 870 2 6. Wie stellt die Senatsverwaltung sicher, dass die Schulleitungen der betroffenen Schulen die Informationen über die Videoüberwachung, der z.T. direkt an die Schulhöfe angrenzenden Baustellen, an die Eltern bzw. Schüler weitergeben und somit für Aufklärung sorgen? Zu 6.: Die Schulleiterinnen und Schulleiter nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung wahr. Bisher hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Kenntnis von Vorfällen, Anfragen oder Beschwerden Betroffener, die ihr Eingreifen in diesen Angelegenheiten erfordern. Berlin, den 22. Juli 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2016)