Drucksache 17 / 18 872 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 14. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016) und Antwort Nördlicher Radweg am Neudecker Weg zwischen Bauernbusch und Selgenauer Weg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen befindet sich der nördliche Radweg am Neudecker Weg zwischen Bauernbusch und Selgenauer Weg in einem so schlechten Zustand mit unebenen Platten und aufgeschütteten Asphaltpflastern? Antwort zu 1: Das zuständige Bezirksamt Neukölln hat zu dieser Frage folgende Stellungnahme abgegeben: „Der ca. 1,50 m breite, aus Betonplatten bestehende Radweg wurde Ende der achtziger Jahre gebaut und nachträglich durch eine zweite Baumreihe eingefasst. Über die Jahre haben Baumwurzeln leider dafür gesorgt, dass diverse Platten angehoben wurden. In Folge mechanischer Einwirkungen durch Baumwurzeln sind diese Platten zerbrochen oder so stark angehoben worden, dass sie aus Gründen der Sicherheit gegen Kaltasphalt ausgetauscht wurden. Sofern Baumwurzeln so dicht an der Oberfläche liegen, kann man nur mittels Kaltasphalt eine kraftschlüssige Verbindung herstellen, da für den Einsatz von Betonplatten die notwendige Konstruktionshöhe fehlt.“ Frage 2: Besteht deshalb eine Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer ? Antwort zu 2: Das zuständige Bezirksamt Neukölln hat zu dieser Frage folgende Stellungnahme abgegeben: „Es besteht keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer.“ Frage 3: Gibt es Bestrebungen bzw. geplante Maßnahmen vom Land und/oder Bezirk, diesen Zustand zu beheben und gegebenenfalls, wie sähen die Maßnahmen in zeitlicher und baulicher Hinsicht aus? Antwort zu 3: Das zuständige Bezirksamt Neukölln hat zu dieser Frage folgende Stellungnahme abgegeben: „Es gibt keine Bestrebungen, diesen Radweg neu zu bauen . Auf Grund der zweiten Baumreihe ist eine Verbreiterung des Radweges auf die in den Regelwerken genannte Mindestbreite von 1,60 m nicht möglich. Eine Erneuerung steht im Konflikt zu den vorhandenen Straßenbäumen . Eine nachhaltige Lösung im Sinne der Förderung des Radverkehrs bestünde nur darin, den ruhenden Verkehr auf dem Unterstreifen bzw. auf dem vorhandenen Radweg parken zu lassen, um somit auf der Fahrbahn Schutzstreifen markieren zu können. Die Entscheidung für eine Markierung trifft die Straßenverkehrsbehörde.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilt diese Einschätzung des Bezirksamts und wird im Rahmen des nächsten turnusmäßigen Abstimmungsgespräches mit dem Bezirksamt Neukölln zum Radverkehrsinfrastrukturprogramm das Thema ansprechen, um herauszufinden , ob in Anbetracht der finanziellen Möglichkeiten des Radverkehrsinfrastrukturprogramms und der Personallage beim Straßen- und Grünflächenamt Neukölln die Aufnahme eines entsprechenden Vorhabens in das Radverkehrsinfrastrukturprogramm für 2017 oder 2018 möglich ist. Berlin, den 28. Juli 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)