Drucksache 17 / 18 875 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 14. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016) und Antwort Welche Änderungen waren im Compliancemanagementsystem der DEGEWO erforderlich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft degewo AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Trifft es zu, dass das Compliancemanagementsystem der DEGEWO im Jahr 2015 einer Überprüfung unterzogen wurde? Antwort zu 1: Ja, im Jahr 2015 veranlassten der Aufsichsrat und der Vorstand eine Überprüfung des Compliancemanagementsystem der degewo AG. Frage 2: Was war der Anlass für die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO? Antwort zu 2: Es gab einen externen Hinweis auf regelwidrige Abrechnung von Kleininstandhaltungsaufträgen . Frage 3: Welche besonderen Compliance-Risiken bei der DEGEWO haben die Überprüfung notwendig gemacht ? Frage 4: Gab es Unstimmigkeiten im Geschäftsgebaren der DEGEWO, die Anlass für die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO waren? Antwort zu 3 und 4: Unstimmigkeiten im Geschäftsgebaren der degewo AG lagen nicht vor. Vielmehr bestand ein Risiko im Missbrauch eines Abrechnungsverfahrens für Kleininstandhaltungsaufträge. Frage 5: Durch wen wurde die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO veranlasst, durch wen wurde sie durchgeführt? Antwort zu 5: Die Überprüfung wurde durch den Aufsichtsrat und den Vorstand veranlasst. Durchgeführt wurde die Überprüfung durch zwei große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften , die im Bereich der Compliance über entsprechende Expertise verfügen. Frage 6: Hat sich der Gesellschafter mit der Frage der Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO befasst? Frage 7: Hat sich der Aufsichtsrat mit der Frage der Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO befasst? Frage 8: Hat sich die Senatsverwaltung für Finanzen mit der Frage der Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO befasst? Frage 9: Hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Frage der Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO befasst? Antwort zu 6 bis 9: Für alle landeseigenen Beteiligungsunternehmen – und damit auch für die degewo AG – gelten die vom Senat beschlossenen „Hinweise für Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen“. Wichtiger Bestandteil der Beteiligungshinweise ist der Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK), der die wesentlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Unternehmen und die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung enthält. Die jeweilige Geschäftsleitung hat für die Einhaltung der Compliance- Richtlinien zu sorgen, die Überwachung und Kontrolle obliegt dem Aufsichtsrat. Folgerichtig hat sich der Aufsichtsrat der degewo AG zuletzt in mehreren Sitzungen mit der Überprüfung des Compliancemanagementsystems beschäftigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 875 2 Frage 10: Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO? Antwort zu 10: Folgende Ergebnisse wurden festgestellt : Das Compliance-Management-System der degewo AG ist angemessen. Durch stärkere Kommunikation der Compliance-Themen soll die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Compliance erhöht werden . Die Definition von spezifischen qualitativen Compliance -Risiken (z.B. Imageschäden) ist zu erweitern. Frage 11: Welche Compliance-Regeln und welche Praxis wurden nach der Überprüfung des Compliancemanagementsystems verändert? Antwort zu 11: Es wurden die Rahmenverträge für die Kleininstandhaltung überarbeitet und qualitative Compliance -Risiken erfasst (z.B. Imageschäden). Frage 12: Welche organisatorischen und personellen Folgen hatte die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO? Antwort zu 12: Es wurde eine separate Stelle für den Compliance- und Datenschutzbeauftragen geschaffen, um für Compliance-Tätigkeiten eine höheres Zeitbudget verfügbar zu haben. Die Compliance-Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ausgeweitet. Weiterhin wurden qualitative Compliance-Risiken erfasst und ein Compliance-Leitungskreis eingerichtet. Frage 13: Welche Auswirkungen hatte die Überprüfung des Compliancemanagementsystems der DEGEWO auf das Land Berlin als Gesellschafter und mittelbar auf andere Wohnungsbaugesellschaften, die dem Land Berlin gehören? Antwort zu 13: Mit den vom Senat beschlossenen Beteiligungshinweisen sind die Regelungen einer guten Unternehmensführung bereits definiert. Entsprechende Compliancemanagementsysteme sind sowohl personell als auch organisatorisch bei den übrigen Wohnungsbaugesellschaften eingerichtet Berlin, den 27. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2016)