Drucksache 17 / 18 877 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 15. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016) und Antwort Lärmemission von der A113 in Höhe des Tunnels „Rudower Höhe“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob es im Umfeld der Autobahn A113 in Höhe des Tunnels „Rudower Höhe“ Lärmbeeinträchtigungen zu Lasten von Anwohnern gibt und gibt es bereits Beschwerden hierüber? Antwort zu 1: Dem Senat sind keine Hinweise oder Beschwerden von Anwohnern aus diesem Bereich bekannt . Frage 2: Trifft es zu, dass die Schallschutzmauern in diesem Teilstück nahe des Tunnels niedriger sind als in der übrigen Streckenführung der A113 und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 2: Beim Neubau der A113 wurden als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens schalltechnische Berechnungen durchgeführt und daraus resultierend wurde die Lage sowie die erforderlichen Abmessungen (Länge und Höhe) von Lärmschutzwänden sowie ggf. die Notwendigkeit zusätzlich erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden festgestellt (Lärmvorsorge ) und umgesetzt. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Höhen der Lärmschutzeinrichtungen. Frage 3: Trifft es zu oder ist es möglich, dass der Autobahnlärm auch zu weit entfernt stehenden Immobilien dringt? Antwort zu 3: Lärm breitet sich in der Luft nach allen Richtungen aus. Die Pegel nehmen dabei mit der Entfernung ab. Entscheidend für die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen ist, dass die berechneten Pegel an den Fassaden der Gebäude die vorgegeben Grenzwerte nicht überschreiten. Die reine Wahrnehmung von Geräuschen bedingt noch nicht zwingend die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen, sodass durchaus Autobahnlärm wahrgenommen werden kann. Frage 4: Ist es möglich und angebracht, in diesem Bereich die Schallschutzwände zu erhöhen oder andere Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen, - wenn ja, wie sehen die Pläne in zeitlicher und baulicher Hinsicht aus? - wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Die technischen Möglichkeiten zur Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände sind begrenzt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden die notwendigen Lärmvorsorgemaßnahmen festgestellt und entsprechend der Forderungen der 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Berlin, den 27. Juli 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Aug. 2016)