Drucksache 17 / 18 880 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (PIRATEN) vom 13. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016) und Antwort Berlin Creative District - Der Beginn einer neuen Erfolgsgeschichte? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wo wurde das Konzept zum neuen Stadtquartier "Berlin Creative District" (im Flughafengebäude Tempelhof) veröffentlicht? Antwort zu 1: Das neue Profilbild für das ehemalige Flughafengebäude Tempelhof wird dem noch zu erstellenden Gesamtkonzept zugrundeliegen. Inklusive erster Runden zur Markenentwicklung (mit Naming „Berlin Creative District“) sowie visueller Studien wurde das Profilbild folgenden Stakeholdern vorgestellt: November 2015 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt November 2015 und März 2016 dem Aufsichtsrat der Tempelhof Projekt GmbH Januar 2016 der Senatskanzlei Februar 2016 Vertretern der Senatskanzlei sowie der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung Juni 2016: bei der Staatssekretärskonferenz und im Berliner Senat Das integrierte und bauteilbezogene Gesamtnutzungskonzept für das Flughafengebäude Tempelhof ist für 2017 geplant. Die Vorbereitungen hierfür (Grundlagenermittlung , Vorbereitung der Ausschreibung) beginnen in den nächsten Tagen. Frage 2: Unter welcher Beteiligung und in welchem Zeitrahmen wurde das Konzept entwickelt? a) Mit welchen Ressorts wurde es abgestimmt? b) Welche Initiativen oder Organisationen waren beteiligt ? c) Welche Beteiligung erfolgte durch potentielle zukünftige Nutzer*innen? d) Welche Form der Bürger*innenbeteiligung fand statt? Wenn keine stattfand, wieso nicht? Antwort zu 2: Das neue Profilbild wurde von Juli bis November 2015 unter fachöffentlicher Beteiligung entwickelt und bis Anfang 2016 weiter inhaltlich ergänzt. Der moderierte Prozess umfasste folgende Phasen: Analyse, Online-Befragung, Experten-Workshop, Auswertung / Formulierung, Abstimmung, Bestätigung. Antwort zu 2 a: Mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der Senatsverwaltung für Wirtschaft , Technologie und Forschung und der Senatskanzlei. Antwort zu 2 b: Alle Interessensgruppen, die im Rahmen der Analysephase als Stakeholder identifiziert wurden , wurden zur Entwicklung und Konkretisierung des Profilbildes eingeladen. Die identifizierten Stakeholder repräsentierten die Bereiche: bestehende Mieter/Nutzer, potenzielle Mieter/Nutzer, Verwaltung Land/Bezirke, Politik Land/Bezirke, Wirtschaft/Unternehmerschaft, Institutionen Wirtschaft/Kultur, Zukunftsorte, Denkmalpflege , Gedenkinitiativen, Wissenschaft, Bund, potenzielle Investoren. Auch die Piratenpartei (Martin Delius) wurde angeschrieben und eingeladen, um sich an der Profilbildentwicklung via Befragung und Experten-Workshop zu beteiligen . Antwort zu 2 c: Vertreter, die potentielle Nutzungen repräsentieren, waren zur Mitwirkung eingeladen. Dies sind beispielsweise red onion (> Kreativwirtschaft), English Theater oder AlliiertenMuseum (> Kultur), GSE gGmbH (> Nutzräume für Kunst), FTWild (> Kreativ /Event), Factory Works bzw. German Startups Group Berlin (> Start-ups) sowie Berlin Tourismus & Kongress GmbH (> Tourismus). Die Beteiligung umfasste konkret die Konsultation über eine Umfrage sowie im Rahmen des Experten-Workshops am 15. Oktober 2015. Im weiteren Prozessverlauf – konkret die anstehende Erstellung des Nutzungskonzepts – werden potentielle zukünftige Nutzer*innen über einen Beirat vertreten sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 880 2 Antwort zu 2 d: Es fand eine fachöffentliche Beteiligung statt. Die Entscheidung hierfür fiel auf Basis einer eingehenden Stakeholder-Analyse, bei der festgestellt wurde, welche Nutzungsvorstellungen von welchen Interessensgruppen diskutiert und vertreten wurden. Von allen identifizierten Interessensgruppen wurden Vertreter zur Mitwirkung am Profilbildungsprozess eingeladen. Die Beteiligten vertraten somit Institutionen, deren Teilhabe am Prozess historisch und/oder funktionell gegeben war. Frage 3: In welchem Umfang wird der dringende Bedarf nach Räumen von Kunstschaffenden und Kreativen Berücksichtigung findet? (Getrennte Nennung nach Kunst- und Kreativwirtschaft) a) Was ist der aktuelle Stand der Ateliers im Flughafengebäude und die zukünftige Planung (Bitte um konkrete Aufstellung) b) Welches Raumangebot ist für die Darstellende Kunst und Musik eingeplant? c) In welchem Preisrahmen werden sich die Mietpreise für die Ateliers, Räume für die Kunst und Kreativwirtschaft bewegen? Antwort zu 3: Dies ist ein Hauptaugenmerk des Prozesses . Die Festlegung genauer Flächenanteile, Verortungen , Preisgestaltungen etc. werden allerdings erst im weiteren Prozessverlauf (Erstellung Gesamtnutzungskonzept bzw. bauteilbezogene und raumscharfe Nutzungskonzepte ) getroffen. Bereits heute werden Räume im Flughafengebäude durch Künstler (z.B. Probenräume für Bands via GSE) und Kreative (z.B. Exozet im Bauteil B) genutzt. Es ist Bestandteil des Profilbilds, dass Kunstund Kulturschaffende sowie Kreative hier weiterhin und verstärkt bezahlbaren Raum finden. Antwort zu 3 a: Die Planungen sind Bestandteil der im weiteren Prozessverlauf zu erstellenden Konzepte. Antwort zu 3 b: Dies wird im weiteren Prozessverlauf diskutiert und festgelegt. Antwort zu 3 c: Die Frage der bauteilbezogenen Preisgestaltung wird im weiteren Prozessverlauf beantwortet . Im Profilbild wurde festgehalten, dass sich das Flughafengebäude perspektivisch selbst tragen soll, da sich durch öffentliche Förderung unterstützte, für die Stadtgesellschaft attraktive Kunst- und Kulturnutzungen mit wirtschaftlich rentablen privaten Nutzungen, insbesondere auch durch die langfristige Bindung finanzkräftiger Mieter, ergänzen sollen. Für den Standort soll insgesamt „not for profit“ gelten und Berlins Kunst- und Kulturszene einen festen Ankerpunkt mit bezahlbaren Mieten mitten in der Stadt bieten. Frage 4: Zu welchen Konditionen wird der Hangar 1 der Volksbühne zur Verfügung gestellt? a) Ist die Nutzung zeitlich begrenzt ? b) Wird der Hangar von der Volksbühne angemietet und wenn ja zu welchen Konditionen? c) Entstehen Erschließungskosten bevor der Hangar für die Bespielung umgebaut wird? Wenn ja, konkret welche und in welcher Höhe? d) Wie sieht das konkrete Nutzungskonzept und der Zeitplan für die Umsetzung aus? e) Wann erfolgt die Ausschreibung für den Ausbau des Hangars? Antwort zu 4: Die Konditionen sind noch nicht verhandelt . Antwort zu 4 a: Die Nutzung ist zeitlich begrenzt. Die Nutzung richtet sich nach dem Spielplan der Volksbühne unter der künftigen Leitung von Chris Dercon. Die Hangarflächen können nicht durchgängig belegt werden, weil in den nächsten Jahren immer wieder Baumaßnahmen anstehen (z.B. Dachsanierung, Sanierungsmaßnahmen, etc.). Ebenso kann Hangar 1 in den spielfreien Zeiten für andere Nutzungen angemietet werden, soweit keine baulichen Maßnahmen stattfinden. Antwort zu 4 b: Die Bespielung der Flächen erfolgt im Rahmen der bestehenden (Interims-) Versammlungsstättengenehmigung . Die Volksbühne wird die Flächen demnach wie ein Veranstalter anmieten und nutzen. Ein Veranstaltungsvertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Antwort zu 4 c: Die geplanten baulichen Maßnahmen stehen in keinem direkten Zusammenhang zur Volksbühne , da alle Hangarflächen sukzessive ertüchtigt werden, um als dauerhafte Versammlungsstätte zur Verfügung zu stehen, nicht nur für den Veranstaltungsbetrieb. Die Ertüchtigung umfasst Maßnahmen des baulichen Brandschutzes , die Erneuerung der sanitären Anlagen, sowie der barrierefreie Zutritt von der Landseite. Der erste Bauabschnitt bezog sich auf Hangar 1 und war für Anfang 2016 geplant. Als Folge der Nutzung der Hangarflächen für die Behelfsunterbringung von Flüchtlingen musste die Planung und bauliche Umsetzung unterbrochen werden. Antwort zu 4 d: Das Nutzungskonzept sieht die Bereitstellung einer Versammlungsfläche vor, die nicht nur für Eventveranstaltungen, sondern auch als Spielstätte genutzt werden kann. Die umfangreichen Ertüchtigungsmaßnahmen werden Stufenweise in mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Nach heutiger Planung wird Hangar 1 zum 1. Januar 2017 wieder vom LAGeSo freigegeben und an die Tempelhof Projekt übergeben. Dann erst können Baumaßnahmen starten, für die etwa ein halbes Jahr Zeit veranschlagt werden. Antwort zu 4 e: Alle relevanten Ausschreibungen müssen bis Ende 2016 durchgeführt und abgeschlossen werden. Frage 5: Welche Teile des auf der Homepage der Tempelhof GmbH Planes für die Nutzung von Gebäude und Dach werden in dem jetzigen Konzept in welchem Umfang umgesetzt? a) Wird für die energetische Sanierung eine großflächige Photovoltaikanlage installiert? b) Wird es eine öffentlich zugängliche Dokumentation der Geschichte des Bauwerks geben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 880 3 Antwort zu 5: Die Website wird aktuell komplett überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst. Dort finden sich dann aktuelle Informationen zu den Projekten rund um das Tempelhofer Flughafengebäude. Antwort zu 5 a: Die Statik des Stahltragwerks der Dachflächen enthält keine Reserven für die Installation großflächiger Photovoltaikanlagen. Antwort zu 5 b: Im Tower des Kopfbaues West ist eine Ebene für eine Ausstellungsfläche vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Umgang auf der Dachfläche vorgesehen und ein Besucherzentrum im Bereich des Ehrenhofes. In welcher Art und in welchem Umfang die Geschichte dargestellt wird ist noch nicht abschließend festgelegt. Frage 6: Seit 2011 ist die Tempelhof GmbH für das Flughafengebäude zuständig. Welche Sanierungen und Instandsetzungen wurden seitdem vorgenommen? Antwort zu 6: Seit 2011 wurden ca. 34.000 m² Hangar -Dächer saniert. 6.000 m² Mietflächen wurden saniert und für die Vermietung ertüchtigt. Diese Maßnahmen umfassten auch die Beseitigung von Schadstoffen. Darüber hinaus wurden in den Mietflächen der Polizei Schadstoffsanierungsmaßnahmen sowie teilweise Strang- und Fenstersanierungen und brandschutztechnische Ertüchtigungen durchgeführt. Reine Schadstoffsanierungen wurden im Bauteil H2 rund auf ca. 7.000 m 2 durchgeführt sowie im Bauteil A 1, Ebene 2 auf 1.600 m². Die Sicherheitsmaßnahmen für die Schadstoffe im 6 km langen Rohrkanal begannen im Jahr 2016. Diverse Kleinmaßnahmen, wie Sanierung der Dächer , Maßnahmen an den technischen Anlagen werden laufend durchgeführt. Des Weiteren wurde ein Denkmalpflegeplan als Grundlage für Maßnahmen im denkmalgeschützten Gebäude erstellt. Als Voraussetzung für die baulichen Maßnahmen , die für die Erlangung einer dauerhaften Versammlungsstätten -Genehmigung für ca. 70.000 m² Veranstaltungsfläche notwendig sind, wurden die Planungen bis zur Ausführungsplanung abgeschlossen. In Verbindung damit wurden die Standsicherheitsnachweise für das Stahltrag-werk Hangar 1 – 7 erstellt. In den Freiflächen des ehemaligen Flughafengebäudes wurde eine Schrankenanlage zur Parkraumbewirtschaftung installiert. Um Besuchern und Mietern eine bessere Orientierung auf dem Gelände zu ermöglichen, wurde ein Wegeleitsystem neu konzeptioniert. Die baulichen Maßnahmen werden 2016 umgesetzt. Instandsetzung und Sanierungsmaßnahmen seit 2011 Sanierung der Hangar-Dächer 2,3,4,5,6,7, 34.000 qm Sicherungsmaßnahmen Betondecken Hangars 25.000 qm Instandsetzung und Ausbau von Mietflächen inkl. Schadstoffsanierung Bauteil B, Ebene 7 2.000 qm Bauteil B, Ebene 8 Dachsanierung + Dachterrasse Bauteil 4 1.200 qm Bauteil A2 quer 200 qm Bauteil A2 780 qm Bauteil D1, UG 1.340 qm Bauteil Q, Ebene 1 300 qm Fenstersanierung im Bt. K1 (Mietfl. Polizei) 4.170 qm Strangsanierung Bt. H1 Lang (Mietfl. Polizei) 7.500 qm Strangsanierung, brandschutztechnische Ertüchtigung Bt. C2, G 2 (Mietfl. Polizei) 1.700 qm Darüber hinaus diverse Kleinmaßnahmen < 50 T€. Schadstoffbeseitigung H 2 rund 7.000 qm A 1, Ebene 2 1.600 qm Beginn der Maßnahmen im Rohrkanal 6 km Schaffung von Grundlagen baulichen Voraussetzungen Erstellung eines Denkmalpflegenplans Verfahren zur Investorensuche für das Gebäudeteil H2 rund Planungsgrundlagen für die baulichen Voraussetzungen einer Versammlungsstätte als Voraussetzung für eine 70.000 qm Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 880 4 dauerhafte Genehmigung für Veranstaltungen bis zur Ausführungsplanung. Standsicherheitsnachweise Strahltragwerk H1 - H 7 60.000 qm Maßnahmen auf den Freiflächen Neukonzeption eines Wegeleitsystems Errichtung einer Schrankenanlage Frage 7: In der Pressemitteilung von SenStadtUm vom 21.06.2016 wird ein barrierefreier Umbau des Kopfbaus des Flughafens angekündigt. a) In wieweit wurde bereits geprüft, ob sich das gesamte Gebäudeensemble barrierefrei sanieren lässt? Auch falls nur Teile geprüft wurden, was ergab diese? b) Wurde bei der Barrierefreiheit der Zugang zu freiem WLan berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 7: Antwort zu 7 a: Bei Sanierungsmaßnahmen wird die barrierefreie Zugänglichkeit jeweils geprüft. Bei dem Projekt Tower Kopfbau West wurde diese Vorgabe in die Auslobungsunterlagen aufgenommen. Antwort zu 7 b: Derzeit wird bereits für die Nutzung als Flüchtlingsnotunterkunft freies WLan zur Verfügung gestellt. Frage 8: Wieso erfolgte der Senatsbeschluss zu einem Zeitpunkt, zu dem keine Ausschussberatung dazu mehr stattfinden kann? Antwort zu 8: Ein Senatsbeschluss wurde nicht gefasst . Es wurde lediglich eine Besprechungsunterlage mit dem Titel „Strategische Standortentwicklung des ehemaligen Flughafens Tempelhof zum „Berlin Creative District “ im Senat behandelt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Berlin, den 29. Juli 2016 In Vertretung Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Aug. 2016)