Drucksache 17 / 18 882 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Juli 2016) und Antwort Kein Kinderschutz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die vom Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes -Wilhelm Rörig, geäußerten Befürchtungen für Kinder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften? 6. Hält der Senat eine über Monate andauernde Unterbringung von Kindern in Unterkünften, ohne Privatsphäre für die Familien, ohne Rückzugsräume und ohne ausreichende Bewegungsräume für kindeswohlangemessen? 12. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Tatsache , dass sich die Gemeinschaftsunterbringung von Geflüchteten inzwischen verfestigt und keine kurze Übergangslösung ist? Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, damit auch unter diesen Umständen der Schutz der Kinder gewährleistet werden kann? 14. Wird der Kinderschutz Teil der Vereinbarungen mit den Betreibern dieser neuen Einrichtungen sein? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein , warum nicht? Zu 1., 6., 12. und 14.: Der Senat misst dem Schutz von Flüchtlingskindern in Gemeinschaftsunterkünften einen hohen Stellenwert zu. Er teilt daher die Auffassung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, dass auch in Not- und Gemeinschaftsunterkünften klare und umfassende Kinderschutz- Standards gewährleistet sein müssen. Dort, wo sich Kinder und Jugendliche in Einrichtungen für Geflüchtete aufhalten, müssen besondere Maßnahmen zum Schutz vor Übergriffen und geschlechtsbezogener Gewalt, vor sexuellen Übergriffen und körperlichen Grenzverletzungen ergriffen werden. Die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie für Gesundheit und Soziales haben daher in enger Abstimmung mit dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) veranlasst, dass in die neuen Betreiberverträge verbindliche Qualitätsstandards aufgenommen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Kinder verpflichtend eingeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise personelle Standards wie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen, räumliche Standards wie getrennte Wohnbereiche für Familien mit Kindern oder nach Geschlechtern getrennte Sanitärbereiche , persönliche Rückzugsmöglichkeiten sowie durch Fachkräfte betreute Spiel- und Freizeitbereiche für Kinder und Jugendliche. Klare Verhaltensregeln zum respektvollen Umgang miteinander sowie interne und externe Ansprechpersonen und Beschwerdemöglichkeiten und verbindliche Verfahrensschritte und Abläufe bei (Verdacht) einer Kindeswohlgefährdung werden in allen Flüchtlingseinrichtungen verbindlich festgelegt. Der Senat strebt zudem an, die Vermittlung von Wohnungen an Asylsuchende zu intensivieren, da die Ermöglichung einer selbständigen Haushalts- und Lebensführung neben dem Spracherwerb und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Teilhabe der geflüchteten Menschen gehört. Zugleich entfallen mit dem Umzug in eine Mietwohnung auch alle Beeinträchtigungen, die sich besonders für Familien mit minderjährigen Kindern durch die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ergeben . Nahezu 50 Prozent der im ersten Halbjahr 2016 durch das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) im Auftrag des LAGeSo an Asylbegehrende vermittelten Wohnungen entfielen auf Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte , so dass vor allem auch Familien mit privat genutztem Wohnraum versorgt werden konnten. Im Übrigen bemüht sich die beim LAGeSo (künftig Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten – LAF) angesiedelte Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) stets, im Rahmen der Belegungssteuerung - und soweit dies nach Maßgabe freier Kapazitäten möglich ist - die Belange von Familien mit minderjährigen Kindern bei der Versorgung mit einem Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft vorrangig zu berücksichtigen. Zudem hat der Senat am 03.05.2016 ein Konzept für den systematischen Freizug aller zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Sporthallen beschlossen, dessen Umsetzung am 09.05.2016 mit dem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 882 2 Umzug aus dem Horst-Korber-Sportzentrum und der Rudolf-Harbig-Halle in die Messehalle 26 begonnen wurde. Durch den Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner in Gemeinschaftsunterkünfte, welche die Qualitätsanforderungen erfüllen, werden auch für die Kinder der betroffenen Flüchtlingsfamilien bessere Unterkunftsbedingungen geschaffen. 2. Wie viele Übergriffe auf Kinder in Berliner Notund Gemeinschaftsunterkünften sind dem Senat bekannt geworden und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Zu 2.: Hinsichtlich etwaiger Straftaten ist darauf hinzuweisen , dass im Registratursystem der Strafverfolgungsbehörden konkrete Tatörtlichkeiten nicht in einer Weise erfasst werden, die eine statistische Auswertung der Anzahl möglicher Übergriffe auf Kinder in Berliner Not- und Gemeinschaftsunterkünften ermöglicht. 3. Welche Vereinbarungen bestehen mit den Betreibern von Not- und Gemeinschaftsunterkünften, um den Kinderschutz zu gewährleisten? 4. Werden die Mitarbeiter*innen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften speziell geschult, um Gefahren für Kinder zu erkennen und zu unterbinden? Werden sie informiert über die Ansprechstrukturen im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz in Berlin? Zu 3. und 4.: Die vorgenannten Kinderschutz- Standards geben auch die Schulung des Betreuungspersonals vor, um die Mädchen und Jungen adäquat schützen und unterstützen zu können und mit den verantwortlichen Stellen und Behörden zusammenzuarbeiten. Die Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften haben daher dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal eine angemessene administrative Betreuung sowie eine sachgerechte Aus- und Fortbildung erhält und an mitarbeiterspezifischen Personalentwicklungsmaßnahmen inklusive Supervision während der Arbeitszeit teilhaben kann. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Unterkünften den Flyer „Kinderschutz - Empfehlungen für Flüchtlingseinrichtungen “ zur Verfügung gestellt, um sie über die Ansprechstrukturen im Rahmen des „Netzwerks Kinderschutz“ (z. B. über die vorhandenen Anlaufstellen für Beratung, die „Hotline-Kinderschutz“, den „Krisendienst Kinderschutz der Jugendämter“ und die berlinweiten Träger im Kinderschutz ) umfassend zu informieren. Weiterhin unterstützt der Senat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der UNICEF im Frühjahr 2016 gestartete Initiative zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften . Die Initiative wird in enger Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden umgesetzt. Zu den umfassenden Schutzstandards gehört unter anderem, dass alle Einrichtungen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ergreifen und alle dort tätigen Menschen entsprechend sensibilisiert werden. So wurden in ausgewählten Flüchtlingsunterkünften in Berlin zusätzliche Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet. Die Aufgabe der Koordinatoren besteht darin, in enger Abstimmung mit der Heimleitung Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu erstellen und umzusetzen und Ansprechpartner/innen für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sowie für Beratungsstellen und Frauenhäuser zu sein. 5. Wie viele Einrichtungen verfügen über eigene Schutzkonzepte? 8. In wie vielen Einrichtungen gibt es keine speziellen Räume, in denen Kinder unter Aufsicht spielen und lernen können? 9. In wie vielen Einrichtungen können Spiel- und Lernräume für weniger als 6 Stunden täglich genutzt werden? Zu 5., 8. und 9.: Zu diesen Fragestellungen können in Ermangelung einer diesbezüglichen statistischen Aufbereitung keine Angaben gemacht werden. Der von der für die Qualitätssicherung im LAGeSo zuständigen Arbeitsgruppe erstellten behördeninternen „Mängel- und Gesamtbewertungsübersicht 2015 der Kontrollen zu den Qualitätsstandards in den Flüchtlingsunterkünften im Land Berlin“ kann lediglich entnommen werden, dass in acht von insgesamt 53 bewerteten Einrichtungen Mängel im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen (wie etwa keine oder nur unzureichend ausgestattete Spielzimmer) festgestellt wurden. Auf der Grundlage der zu den Begehungen erstellten Protokolle erfolgt eine Aufforderung an die betroffenen Betreiberinnen und Betreiber, die Mängel abzustellen bzw. mitzuteilen, bis zu welchem Zeitpunkt die Mängelbeseitigung abgeschlossen werden soll. Die entsprechende Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Nachbegehung bzw. auch bei den jährlich geplanten Routinebegehungen. 7. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Räume und Personal zur Förderung von Kindern in Notunterkünften bisher nur entstehen, wenn die Betreiber dies mit besonderem Engagement und der Einwerbung von Spenden und Drittmitteln ermöglichen? Zu 7.: Die Unterbringung in notbelegten Aufnahmeeinrichtungen – auch als Notunterkünfte (NU) bezeichnet - dient der vorübergehenden und sicheren Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Vermeidung von akuter Obdachlosigkeit. NU sollen die Qualitätsbeschreibungen , die auch für reguläre Gemeinschaftsunterkünfte und Aufnahmeeinrichtungen gelten, erfüllen. Sofern in den einzelnen NU aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Qualitätsbeschreibungen bei Inbetriebnahme nicht vollumfänglich eingehalten werden können, sind die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, diese – soweit möglich – in Abstimmung mit Berlin, vertreten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 882 3 durch das LAGeSo (künftig LAF), schrittweise umzusetzen . Soweit die Ausstattung des Vertragsobjekts vertraglich der Betreiberin / dem Betreiber übertragen ist, hat diese / dieser die Räume entsprechend der vertraglich vereinbarten Belegung und nach den nachfolgend dargestellten Anforderungen auszustatten. Für die Kinder der Unterkunft ist mindestens ein Spielraum in ausreichender Größe und kindgerechter Ausstattung einzurichten. Unabhängig davon ist zusätzlich für die schulpflichtigen Kinder ein Hausaufgabenraum in ausreichender Größe und mit entsprechender Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind Außenflächen zum Spielen vorzuhalten , sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen . Es ist mindestens zusätzlich ein Aufenthaltsraum mit ausreichender Größe und Ausstattung einzurichten. Dieser kann als Begegnungs-, Fernseh-, Schulungs- oder Sportraum genutzt werden. Eine Mehrfachnutzung soll mit den untergebrachten Personen abgestimmt werden. In Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Belegungskapazität muss mindestens ein Beratungsraum für die Durchführung von Beratungs- und Betreuungsaufgaben zur Verfügung stehen. Es ist sicherzustellen, dass die dort stattfindende Beratung die Privatsphäre der beratungssuchenden Person gewährleistet. Der Zugang zu diesen Räumen ist zu gewährleisten und sicherzustellen. Die untergebrachten Personen sind über die Nutzungsart und die Aktivitäten innerhalb der Räume zu informieren. Die Nutzung der Aufenthalts- und Beratungsräume soll sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen in der Unterkunft befindlichen Gruppen orientieren (z. B. Aufenthaltsräume für Frauengruppen, zu denen Männer und männliche Jugendliche keinen Zutritt haben). 10. Wie soll das Wächteramt des Staates durch die Jugendämter , angesichts der Personalnot in den Jugendämtern und der Zersplitterung der Zuständigkeiten ausgeübt werden? Zu 10.: Kinderschutz ist vorrangige Aufgabe der Jugendämter und wird auch ungeachtet möglicher Personalvakanzen gewährt. Die Zuständigkeiten der Jugendämter werden auf der Grundlage der Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug) bzw. der Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Jugendhilfe für alleinstehende Ausländer( AV JAMA) sicher gestellt . 11. Besteht die Arbeitsgruppe beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, die (lt. Antwort auf die Anfrage Drs. 17 / 13 734: Flüchtlingskinder: eine vergessene Zielgruppe der Kinder- und Jugendpolitik des Berliner Senates?) im Frühjahr 2014 der übergreifenden Zusammenarbeit für den Kinderschutz für die Kinder Geflüchteter befördern wollte, noch? Welche Ergebnisse hat sie bisher erarbeitet und wie sind diese Ergebnisse in das Verwaltungshandeln eingegangen? Zu 11.: Die Arbeitsgruppe beim LAGeSo mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft besteht nicht mehr. Diese Arbeitsgruppe hat zur Klärung von grundsätzlichen Fragen des Kinderschutzes in der Zusammenarbeit mit dem LAGeSo beigetragen. Die Ergebnisse sind jetzt im Rahmen der jeweiligen Linienaufgaben umzusetzen. Im Rahmen der ressortübergreifenden Gremien wie Große Lage oder Steuerungskreis besteht jederzeit die Möglichkeit, etwaige Problemlagen anzusprechen. 13. Welche baulichen Voraussetzungen werden in den zukünftigen Tempo-Homes und neu zu errichtenden Gemeinschaftsunterkünften geschaffen, um ein gesundes Aufwachsen von Kindern zu unterstützen? Zu 13.: Die Planung der modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) basiert auf Vorgaben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bezüglich der Größe der Einrichtung (in der Regel 450 Plätze pro Grundstück) und wurde in einem iterativen Prozess mit dem LAGeSo abgestimmt. Die Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms in eine städtebauliche und architektonische Figur orientiert sich an bewährten Mustern und Vorbildern aus dem Wohnungsbau der inneren und peripheren Stadt und bietet auch für Kinder gute Orientierungsmöglichkeiten . Im Einzelnen soll die Familien- und Kinderfreundlichkeit der Einrichtungen durch folgende Kriterien gewährleistet werden: Standortauswahl Bei der Standortwahl werden die Bedürfnisse von Familien berücksichtigt im Hinblick auf die räumliche Nähe zu Schulen und Kindertagesstätten, die ärztliche Versorgung, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und Einkaufsmöglichkeiten. Unterbringungsmodule Die Gebäude sind in maßstäbliche Einheiten unterteilt, die dem üblichen Wohnungsbau entsprechen: bis zu fünfgeschossige Gebäude mit je 75 Bewohnerinnen und Bewohnern , d. h. 15 Bewohnerinnen/Bewohner pro Etage. Im Erdgeschoss sind vier Zwei-Zimmer-Wohnungen für Familien angeordnet, sowie ein Kinderspielraum neben dem Sozialarbeiterraum. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 882 4 Das Regelgeschoss verfügt über sieben Doppelzimmer (z. T. koppelbar), ein bis zwei Einzelzimmer sowie einen Gemeinschaftsraum und eine Gemeinschaftsküche. Im ersten Obergeschoss steht ein Schulungs- bzw. Hausaufgabenraum zur Verfügung. Die Module besitzen jeweils einen eigenen Hauseingang und eine eigene Adresse und werden bis maximal vier Einheiten in Reihe addiert, um großmaßstäbliche Strukturen zu vermeiden, die die Orientierung erschweren könnten. Freianlagen Die differenzierte Gestaltung des Außenraums mit den Bereichen Dorf-, Spiel-, Sportplatz und Beete, Baumallee und ergänzenden Rasenflächen bietet vielfältige Möglichkeiten des Aufenthalts und der Betätigung, insbesondere für die Kinder. Die Freiflächen sind übersichtlich gegliedert und aus den Zimmern gut einseh- und überschaubar. Funktionsgebäude Ergänzend zu den individuellen Raumangeboten pro Modul stehen im Eingangs- und Funktionsgebäude ein größerer Gemeinschaftsraum, der auch für Unterrichtszwecke genutzt werden kann, sowie Behandlungs- bzw. Beratungszimmer zur Verfügung. Berlin, den 03. August 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Aug. 2016)