Drucksache 17 / 18 884 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 15. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2016) und Antwort Polizeimaßnahmen anlässlich der Demonstration „Rigaer 94 verteidigen! Investor *innenträume platzen lassen!“ am 9. Juli 2016 – Funkzellenabfragen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsdatenerhebungen (Mobilfunk) nach § 100g Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) (individualisierte Funkzellenabfrage) wurden jeweils im Rahmen von Ermittlungsverfahren im Zusam-menhang mit der Demonstration „Rigaer 94 verteidigen! Investor *innenträume platzen lassen!“ am 9. Juli 2016 durchgeführt ? (Bitte eine Einzelauflistung nach Datum, abfragender Behörde und jeweils zugrundeliegender Straftat, hilfsweise dem jeweiligen Deliktsbereich) a) Wie viele Verkehrsdatensätze wurden dabei jeweils erhoben? b) Wie viele Betroffene wurden jeweils benachrichtigt ? c) Welchen Zeitraum deckten die Datenerhebungen jeweils ab? d) Wie viele der oben genannten Verkehrsdatenerhebungen haben zu neuen Ermittlungsansätzen geführt? 2. Wie viele Verkehrsdatenerhebungen (Mobilfunk) nach § 100g Abs. 3 StPO (nicht-individualisierte Funkzellenabfrage ) wurden jeweils im Rahmen von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der unter 1. genannten Versammlung durchgeführt? a) Wie viele Verkehrsdatensätze wurden dabei jeweils erhoben? b) Zu wie vielen Anschlussfeststellungen ist es dabei jeweils gekommen? c) Wie viele Betroffene wurden jeweils benachrichtigt ? d) Welchen Zeitraum deckten die Datenerhebungen jeweils ab? e) Wie viele der oben genannten Verkehrsdatenerhebungen haben zu neuen Ermittlungsansätzen geführt? f) In wie vielen Fällen, in denen eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage zum Einsatz kam, gab es konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Tatverdächtige oder die Tatverdächtige(n) während der Tat ein Mobiltelefon bei sich getragen hat? g) In wie vielen Fällen fanden Zeugenbefragungen erst nach der Durchführung einer Funkzellenabfrage statt? h) Wie viele der Verfahren mit nicht-individualisierter Funkzellenabfrage sind aufgeklärt worden und welche Rolle haben die erhobenen Verkehrsdaten dabei gespielt? i) Wie viele Maßnahmen wurden richterlich angeordnet , wie viele nicht? j) In wie vielen Fällen sind die erhobenen Daten für andere Zwecke (z. B. in anderen Verfahren) genutzt worden als sie der Erhebung zugrunde lagen? Zu 1. – 2.: Die Fragen betreffen noch nicht abgeschlossene Ermittlungsverfahren und einzelne strafprozessuale Maßnahmen. Eine Beantwortung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, wobei vorsorglich darauf hingewiesen wird, dass zu einzelnen strafprozessualen Maßnahmen grundsätzlich nicht Stellung genommen wird. Berlin, den 29. Juli 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2016)