Drucksache 17 / 18 885 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 14. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2016) und Antwort Demonstration „Rigaer 94 verteidigen! Investor*innenträume platzen lassen – Verletzte Polizist *innen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeidienstkräfte wurden im Zusammenhang mit der Demonstration „Rigaer 94 verteidigen! Investor*innenträume platzen lassen!“ vom 9. Juli 2016 verletzt? Zu 1.: Mit Stand vom 25. Juli 2016 sind insgesamt 127 Polizeidienstkräfte bekannt, die im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen anlässlich des Aufzuges „Kiezdemo gegen Verdrängung“ am 9. Juli 2016 verletzt wurden. 2. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle sind Ermittlungsverfahren aufgrund welcher genauen Tatvorwürfe (§§ 223, 224, 226 Strafgesetzbuch) eingeleitet worden? Zu 2.: Die nachfolgende Übersicht stellt die im polizeilichen Vorgangserfassungssystem (POLIKS) erfassten Strafanzeigen sowie die 22 jeweiligen Tatvorwürfe und die Anzahl der verletzten Polizeidienstkräfte dar. Strafanzeigen Tatvorwurf Anzahl der verletzten Polizeidienstkräfte 1 §§ 125a, 224 Strafgesetzbuch (StGB) 1 2 §§ 125a, 224, 113 StGB 8 3 §§ 125, 224, 113 StGB 2 4 §§ 125a, 224, 113 StGB 2 5 §§ 125a, 224, 113 StGB 3 6 §§ 125, 224 StGB 1 7 §§ 125, 224, 113 StGB 3 8 §§ 125a, 224, 113 StGB 5 9 §§ 125a, 224, 303 StGB 5 10 §§ 120, 224 StGB 2 11 §§ 125a, 224, 303 StGB 1 12 §§ 125, 223 StGB 1 13 §§ 125a, 224 StGB 1 14 §§ 125, 224 StGB 1 15 §§ 125a, 224 StGB 7 16 §§ 125a, 224, 113 StGB 16 17 §§ 125a, 224 StGB 23 18 §§ 125, 224 StGB 3 19 §§ 125a, 224 StGB 27 20 §§ 125a, 224, 303 StGB 1 21 §§ 125a, 224 StGB 10 22 §§ 125a, 224 StGB 1 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 885 2 3. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle sind keine Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet worden und aus welchen Gründen nicht? Zu 3.: In drei Fällen wurden keine Ermittlungsverfahren eingeleitet, da sich die Polizeibediensteten ohne Fremdeinwirkung verletzt haben. 4. Für wie viele der verletzten Polizeidienstkräfte liegen ärztliche Atteste vor? 5. Für wie viele der verletzten Polizeidienstkräfte liegen keine ärztlichen Atteste vor und aus welchen genauen Gründen nicht? 5. Welche verschiedenen ICD-Diagnoseschlüssel mit welchen dazugehörigen Bezeichnungen wurden jeweils wie oft im Rahmen der Attestierung der Verletzungen vergeben? (Bitte eine Einzelaufschlüsselung nach Anzahl, ICD- Diagnoseschlüsseln und den jeweiligen Bezeichnungen.) Zu 4. und 5.: Die Vorlage von Attesten ist nicht zwingend vorgesehen, sofern die krankheitsbedingte Abwesenheit drei Tage nicht übersteigt. Darüber hinaus enthalten einzureichende Atteste aus Gründen des Datenschutzes keine ICD-Diagnoseschlüssel (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Eine valide Antwort auf die Fragen 4 und 5 (2 x) ist daher nicht möglich. 6. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle sind die jeweiligen Verletzungen durch Eigenverschulden (z.B. Stolpern, Einsatz von Pfefferspray) zustande gekommen? Zu 6.: In drei der unter 1. genannten Fälle wurden die Polizeidienstkräfte ohne Fremdeinwirkung verletzt. 7. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle sind die Verletzungen durch polizeiliche Maßnahmen von Kolleg *innen (z.B. Einsatz von Pfefferspray) zustande gekommen ? Zu 7.: In keinem der unter 1. genannten Fälle wurden Verletzungen durch Maßnahmen von anderen eingesetzten Polizeidienstkräften verursacht. 8. In wie vielen der unter 1. genannten Fälle sind die Verletzungen durch Handlungen des polizeilichen Gegenübers zustande gekommen? Zu 8.: In 124 der unter 1. genannten Fälle wurden die Verletzungen durch das Handeln des polizeilichen Gegenübers verursacht. 9. Sollten die Fragen 6 bis 8 nicht beantwortet werden können, weil keine statistische Erfassung erfolgt, wie kann dann in der medialen und politischen Nachbereitung des Einsatzes davon ausgegangen werden, dass die Polizist *innen überwiegend durch Handlungen des polizeilichen Gegenübers verletzt wurden? 10. Sollten die Fragen 6 bis 8 nicht beantwortet werden können, weil keine statistische Erfassung erfolgt, wird die Polizei dieses Versäumnis korrigieren und diese Daten zukünftig erfassen, damit aussagekräftige Fakten vorhanden sind, aufgrund derer eine seriöse mediale und politische Auswertung über die Ursachen für erlittene Verletzung von Polizist*innen erfolgen kann? Zu 9. und 10.: Entfällt. Berlin, den 03. August 2016 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2016)