Drucksache 17 / 18 886 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 18. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2016) und Antwort Wann kommt die Vereinbarung mit Brandenburg zur Unterbringung Geflüchteter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass der Senat von Berlin und die Landesregierung von Brandenburg sich im März 2016 grundsätzlich verständigt haben, dass u.a. Familien von Geflüchteten aus Berlin in der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Wünsdorf untergebracht werden können und welche Verabredungen mit welcher Verbindlichkeit wurden dabei auf welcher Ebene getroffen? 2. Trifft es ferner zu, dass sich der Senat von Berlin und die Landesregierung Brandenburg im März verständigt haben, dass die Gespräche dazu seit Mai 2016 fortgesetzt werden sollten, damit möglichst zeitnah Berliner Turnhallen oder andere Massenunterkünfte freigezogen und die Menschen unter besseren Bedingungen (u.a.) in der EAE Wünsdorf in Brandenburg untergebracht werden können und gibt es darüber hinaus einen Zeitplan, in dem dies geschehen soll? 3. Hält der Senat von Berlin an seinem Ziel fest, alles zu unternehmen, um so schnell als möglich die prekären Unterbringungsbedingungen in Turnhallen und anderen Massenunterkünften zu beenden? 4. Trifft es zu, dass vertragliche Vorschläge zur Vereinbarung über die Unterbringung geflüchteter Familien in der EAE Wünsdorf in Brandenburg von Seiten der dortigen Landesregierung mittlerweile seit Wochen in Berlin schmoren? Wenn ja: Welche Gründe gibt es dafür? 5. Welche konkreten Vorhaben hat das Landes Berlin bezüglich der gesundheitlichen Versorgung, frühzeitig ansetzender Integrationsmaßnahmen, der schulischen Versorgung von Kindern und der Ermittlung vorhandener beruflicher Qualifikationen und Erfahrungen der in Brandenburg untergebrachten Geflüchteten? 6. Bis wann ist damit zu rechnen, dass Berlin die Vereinbarung mit dem Land Brandenburg rechtsverbindlich abschließt und damit für eine bessere Unterbringung für die Geflüchteten und für den Freizug von Unterkünften in Berlin sorgt, die nach seiner eigenen Auskunft bestenfalls als temporäre Notvariante akzeptabel seien? Zu 1. bis 6.: Nachdem seit Februar 2016 erste Gespräche zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg über eine mögliche Unterbringung von Berlin zugewiesenen Asylbegehrenden in Brandenburg geführt wurden, haben sich der Regierende Bürgermeister und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg am Rande der gemeinsamen Landesplanungskonferenz der Länder Berlin und Brandenburg am 27.05.2016 über die Eckpunkte für eine Verwaltungsvereinbarung verständigt. Die Unterrichtung des Senats erfolgte am 31.05.2016. In der Sitzung wurde die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gebeten , auf Basis der Eckpunkte eine Verwaltungsvereinbarung zu erarbeiten und abzuschließen. Von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wurde daraufhin mit der Erarbeitung eines Entwurfes einer Verwaltungsvereinbarung begonnen, während zugleich Abstimmungen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg geführt wurden . Mit dem Ergebnis der Gespräche der Finanzseite wurde der Berliner Entwurf der Verwaltungsvereinbarung am 13.06.2016 an das für Brandenburg federführende Ministerium des Innern und für Kommunales übersandt. Dort erfolgte eine Abstimmung mit den zu beteiligenden Brandenburger Stellen und Antwort auf den ersten Berliner Entwurf am 08.07.2016. Nach Prüfung der von Brandenburg vorgeschlagenen Änderungen und Erstellung einer konsolidierten Fassung wurde diese am 15.07.2016 an alle von der Umsetzung betroffenen Berliner Verwaltungen übersandt. In einem gemeinsamen Termin wurden am 29.07.2016 mit den beteiligten Berliner Verwaltungen noch offene Fragen besprochen und verbleibender Klärungsbedarf identifiziert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 886 2 Die Verwaltungsvereinbarung soll den Rahmen der Zusammenarbeit vorgeben. Die Details der Zusammenarbeit sollen in einer gesonderten direkten Vereinbarung der unmittelbar mit der Ausführung betrauten Behörden erfolgen . Hierzu wurde im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Einzelheiten der gesundheitlichen und schulischen Versorgung sowie möglicher Integrationsmaßnahmen sind derzeit Gegenstand der Abstimmung zwischen den ausführenden Stellen und sollen Bestandteil der Zusatzvereinbarung werden . Der Abschluss der Zusatzvereinbarung im direkten Anschluss an den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung wird angestrebt, ist aber abhängig von Detailtiefe und Detailumfang des Abstimmungsbedarfes der beteiligten Behörden in Berlin und Brandenburg sowie mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Durch die Verwaltungsvereinbarung soll erstmalig die Möglichkeit einer bundeslandübergreifenden Zusammenarbeit nach § 45 Absatz 2 AsylG genutzt werden. Wegen der Anknüpfung vielfältiger gesetzlicher Vorgaben, unter anderem an den Aufenthaltsort, besteht die Herausforderung in der Identifizierung der wesentlichen Konsequenzen einer bundeslandübergreifenden Unterbringung und der Erarbeitung möglicher Lösungen auftretender Schwierigkeiten . Dies betrifft insbesondere Fragen der schulischen und gesundheitlichen Versorgung der Asylbegehrenden , die in Brandenburg und in Berlin jeweils unterschiedlich organisiert ist. Das Ziel ist eine optimale Versorgung , die aber nicht zu einer Ungleichbehandlung der in Brandenburg untergebrachten Berliner Asylbegehrenden im Vergleich zu Asylbegehrenden, die Brandenburg zugewiesen sind, führen soll. Die Räumung der Turnhallen und die Verbesserung der Unterbringung genießen weiterhin höchste Priorität. Eine Unterbringungsmöglichkeit in Brandenburg kann zu einem wichtigen Bestandteil zur Entspannung der Situation in den Notunterkünften werden, muss jedoch in jedem Fall in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Zudem werden zur Entspannung der Situation in den Notunterkünften zunehmend Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen erforderlich, die bisher nicht Bestandteil der Erstaufnahmeeinrichtung Wünsdorf sind. Für den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung finden aktuell abschließende Abstimmungen mit Brandenburg statt. Als weitere Schritte sind die Fertigstellung einer Fassung für das Mitzeichnungsverfahren, Senatsbefassung , Unterzeichnung und Information des Abgeordnetenhauses vorgesehen. Der weitere Gang des Verfahrens kann durch Erkenntnisse aus den Detailplanungen der durchführenden Behörden beeinflusst werden. Aus diesem Grunde bedeutet der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung auch nicht zugleich den Beginn der Aufnahme von Asylbegehrenden , die Berlin zugewiesen sind, durch Brandenburg. Der Beginn der Aufnahme kann erst erfolgen, wenn alle wesentlichen Detailfragen beantwortet und die Prozesse der beteiligten Behörden Berlins, Brandenburgs und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aufeinander abgestimmt werden konnten. Berlin, den 03. August 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2016)