Drucksache 17 / 18 887 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 18. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Juli 2016) und Antwort Überprüfungen der IBB bei Sozialwohnungsbeständen nach dem BerlWoVG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zusammenarbeit des Berliner Senats mit der Investitionsbank Berlin bezogen auf die Umsetzung des Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz – BerlWoVG) vom 24. November 2015 entwickelt und auf welchen Ebenen finden Treffen zur ständigen Begleitung der Gesetzesausführung statt? Antwort zu 1: Die Umsetzung des Gesetzes wurde intensiv zwischen dem Senat und der IBB abgestimmt. Es ist eine regelmäßige Berichterstattung sowie eine Evaluation in 2017 vorgesehen. Frage 2: Wie viele Objekte aus den Berliner Sozialwohnungsbeständen , auf die das BerlWoVG zutrifft, wurden – wie im Gesetz vorgesehen – seit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2016 gemäß § 3 IBB-Gesetz überprüft (bitte nach Objekten auflisten und die überprüften Anteile in Prozent aufschlüsseln)? Frage 3: Wie viele Objekte sind aktuell in der Überprüfung und wie viele wurden zum Stichtag des Eingangs dieser Anfrage bereits überprüft? Antwort zu 2 und 3: Mit Stand 20.07.2016 wurden für 175 Objekte mit 10.293 Wohneinheiten die Mieten geprüft , das entspricht rd. 8% des Gesamtbestandes. Eine detaillierte Auflistung ist unter Aufwandsgesichtspunkten bei der Investitionsbank Berlin nicht möglich. Frage 4: Wie viele Besichtigungen von Wohnungen wurden zum Stichtag des Eingangs dieser Anfrage bereits angewiesen und wie viele haben bis zu diesem Stichtag stattgefunden? Antwort zu 4: Aktuell wurden noch keine Besichtigungen gemäß WoVG Bln durchgeführt. Die Bereitstellung der zusätzlich benötigten Kapazitäten für die technischen Prüfungen konnte erst zum 01.07.2016 erfolgen. Frage 5: Hält der Senat es für realistisch, dass die gesetzlichen Zielzahlen bis zum ersten Jahrestag der Geltung des BerlWoVG erreicht werden? Frage 6: Welche Zielzahlen werden bis zum 31. Dezember 2016 voraussichtlich erreicht werden und welchen Anteil am gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtaufkommen macht das aus? Frage 7: Welche Zielzahlen werden bis zum 18. September 2016 voraussichtlich erreicht werden und welchen Anteil am gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtaufkommen macht das aus? Antwort zu 5, 6 und 7: Die IBB wird die Umsetzung des Gesetzes planmäßig erreichen. Berlin, den 29. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Aug. 2016)