Drucksache 17 / 18 893 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Simon Kowalewski (PIRATEN) vom 18. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2016) und Antwort Wie geht es weiter mit der Werkstatt der Kulturen - Teil II? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In der Anfrage des Abgeordneten Philipp Magalski (Drucksache 17/18782 vom 16.6.2016) schreibt der Senat zu Frage 1, „die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands des Vereins Brauerei Wissmann-straße e.V. – Werkstatt der Kulturen sowie die Geschäftsführung des Vereins wurden mit Schreiben vom 11.12.2015 über die beabsichtigte Einstellung der institutionellen Förderung ab dem Haushaltsjahr 2018 informiert“. Was waren die Gründe für den Versand des Schreibens? Zu 1.: Der Betrieb der „Werkstatt der Kulturen“ ist alleiniger satzungsgemäßer Gegenstand des Vereins „Brauerei Wissmannstrasse e.V. – Werkstatt der Kulturen“. Der Verein erhält bisher zu diesem Zweck neben seinem vorrangigen Eigen- und Drittmitteleinsatz subsidiär Zuwendungen des Landes Berlin, d.h. freiwillige staatliche Leistungen , auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Zuwendung wird bisher in Form einer institutionellen Förderung des Vereins gewährt. Gegenstand des Vereins ist nach seiner Satzung der Betrieb der „Werkstatt der Kulturen“ als internationales Begegnungszentrum. Der Senat beabsichtigt, ab dem Haushaltsjahr 2018 ein Nachfolgeprojekt eines geeigneten Trägers bzw. Betreibers mit gleichgelagerter Zielrichtung zu fördern. Die Übersendung diente der frühzeitigen Ankündigung der beabsichtigten Einstellung der institutionellen Förderung des Vereins ab dem Haushaltsjahr 2018. Mit dem Schreiben wurde auf das daraus eventuell erwachsende Finanzierungsrisiko des Vereins hingewiesen. Zudem wurde ihm empfohlen, bei etwaig fehlenden anderweitigen finanziellen Kompensationsmöglichkeiten, Vorsorge für bestehende vertragliche Verpflichtungen zu treffen, um ggf. Vertragsbeziehungen rechtzeitig zu beenden und keine über den letztmalig beabsichtigten Förderzeitraum reichende Verpflichtungen einzugehen. 2. Was waren die Gründe für die zu Frage 2/3 geschilderte Neuausschreibung der Trägerschaft der Werkstatt der Kulturen? Zu 2.: Der Senat beabsichtigt keine „Neuausschreibung “ im Sinne des Vergaberechts. Wie in der Antwort zu Fragen 2 und 3 der Schriftlichen Anfrage 17/18782 erläutert , beabsichtigt der Senat vielmehr, ein in der Zielrichtung gleichgelagertes Nachfolgeprojekt zu fördern. Die entsprechende Erkundigung potentieller Projektanbieter hat noch nicht stattgefunden. Der Senat wird die Bedingungen für ein durch Zuwendungen gefördertes Betreiben eines solchen Projektes voraussichtlich Anfang 2017 öffentlich bekannt machen und dazu auffordern, entsprechende Betreiberkonzepte einzureichen. 3. Zu wann soll die Trägerschaft wechseln? Zu 3.: Ziel des unter Frage 2 dargestellten ergebnisoffenen Verfahrens ist es, einen geeigneten Betreiber eines in der Zielstellung gleichgelagerten Projekts ab dem 01.01.2018 zu ermitteln. 4. Plant der Senat, die Werkstatt der Kulturen unter neuer Trägerschaft im gleichen Gebäude unterzubringen? Zu 4.: Das Gebäude ist Eigentum des Landes Berlin. Über Nutzungsfragen wird zu gegebener Zeit anhand der aktuellen Sachlage zu entscheiden sein. 5. Gab es konkrete Wünsche an den Trägerverein ‚Brauerei Wissmannstraße e.V., die nicht berücksichtigt wurden? Falls ja, hätte der Senat diese Wünsche über seine Mitgliedschaft im Trägerverein in die Debatte einfließen lassen können? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 893 2 Zu 5.: Das Land Berlin ist nicht Mitglied des Vereins. Der Senat hat gegenüber dem Verein mehrfach konkrete Erwartungen geäußert. Diese bezogen sich unter anderem auf die Sicherung des Karneval der Kulturen im Jahr 2015 sowie auf die Einhaltung der Satzung im Hinblick auf die jährliche Durchführung der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzung. Ferner wurde die erfolgreiche Einwerbung von Drittmitteln und die Vorlage eines zweckdienlichen Konzepts zum 31.12.2015 erwartet. 6. Wie definiert der Senat das zu Frage 6 genannte „Konzept“ und inwiefern unterscheidet es sich von dem in Frage 6 referenzierten "vom Trägerverein veröffentlichte Dokument „Selbstdarstellung & Leitbild“? Zu 6.: Mit Verweis auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/14710 vom 13.10.2014 wird ersichtlich, dass die an ein Konzept gestellten Erwartungen mit dem Dokument „Selbstdarstellung & Leitbild“ nicht erfüllt werden . Es fehlen Erläuterungen über Aktivitäten zur Gestaltung einer offensiveren Öffentlichkeitsarbeit und Ansätze zur Verbesserung der Finanzsituation, unter anderem durch eine optimierte Drittmitteleinwerbung. 7. Was war das ursprüngliche Konzept der Werkstatt bei der Gründung? Zu 7.: Zur Gründung der Werkstatt der Kulturen 1993 wurden in einem ersten Schritt Selbstverständnis, Zielvorstellungen und Zielgruppe sowie die entsprechenden Angebote zusammenfassend in folgendem Dokument dargestellt: http://www.werkstatt-derkultu - ren.de/download/Brosch%C3%BCre_WdK_1993.pdf 8. Wann ist der Senat zu der Auffassung gekommen, dass es ein anderes Konzept für die Werkstatt geben soll, und warum? Zu 8.: Der Senat fordert kein anderes Konzept. Vielmehr wurde dem Verein am 06.11.2014 aufgrund seiner schwieriger werdenden finanziellen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen einer überzeugenden Programmgestaltung im Nachgang zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/14710 vom 13.10.2014 schriftlich mitgeteilt, dass die Erstellung eines Konzepts mit entsprechenden Inhalten bis Ende des Jahres 2015 erforderlich ist. Berlin, den 04. August 2016 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Aug. 2016)