Drucksache 17 / 18 897 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 20. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2016) und Antwort Inanspruchnahme von Fördermittel durch die WBM Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Stellungnahme der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBM eingeholt. Die von dort in eigener Verantwortung erstellten Stellungnahmen sind in der nachfolgenden Antwort enthalten. Frage 1: Hat die Wohnungsbaugesellschaft Berlin- Mitte (WBM) für die Gestaltung oder Sanierung von Grünflächen, Hinterhöfen, Spiel- oder Parkplätzen im westlichen Friedrichshain, die sie jetzt im Rahmen ihrer Neubau- bzw. Nachverdichtungspläne mit Punkthäusern zu bebauen plant, Fördermittel z.B. der EU oder des Bundes in Anspruch genommen? Wenn ja, für welche Grundstücke bzw. Standorte? Antwort zu Frage 1: Die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH als 100%-ige Tochter der WBM hat in der Vergangenheit für einen Standort, "Höchste Str. (Hofbereich)" Fördermittel aus dem Programm "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (WUM RL 99)" in Anspruch genommen. Frage 2: Welche Projekte wurden auf den jeweiligen Grundstücken in welcher Höhe gefördert? Antwort zu Frage 2: Für die Aufwendungen zur Umgestaltung des Innenhofes wurden mit Bewilligungsbescheid aus dem Jahr 2002 Zuschüsse von insgesamt 51.118,99 EUR gewährt. Frage 3: Gibt es eine Nutzungsbindung für die geförderten Projekte und wenn ja, wie lange jeweils? Antwort zu Frage 3: Die WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH hat für die angesprochene Innenhofgestaltung im Jahr 2002 Fördermittel bewilligt bekommen, die mit einer 10-jährigen Nutzungsbindung versehen waren. 2005 wurde ein vorläufiger Schlussbescheid erteilt. Die Bindung lief im Jahr 2015 aus. Frage 4: Inwieweit ist die WBM zur Rückzahlung der Fördermittel verpflichtet, wenn sich die geförderte Nutzung vor Ablauf der Bindungsfrist durch die geplante Bebauung oder im Rahmen der geplanten Bebauung verändert ? Antwort zu Frage 4: Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung von Fördermitteln aus dem Programm "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (WUM RL 99)". Berlin, den 29. Juli 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Aug. 2016)