Drucksache 17 / 18 899 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 20. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Juli 2016) und Antwort Entwicklung im Fennpfuhl Ost – beispielhaft für den Berliner Weg zu mehr Umweltgerechtigkeit ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten Arbeitsaufträge hat der Senat seit dem auf der 86. Umweltministerkonferenz gefassten Beschluss über „Soziale Aspekte der Umweltpolitik “ zu dessen Umsetzung erteilt bzw. wird er erteilen, um auf der 87. Umweltministerkonferenz einen aussagekräftigen Bericht über eigene Schritte zur Implementierung von mehr Umweltgerechtigkeit in Berlin vorlegen zu können? Antwort zu 1: Der zugrunde gelegte Beschluss der 86. Umweltministerkonferenz zu TOP 7 enthält keinen Berichterstattungsauftrag an die Länder, sondern die Bitte an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), koordinierend die Aktivitäten von Bund und in den Ländern zu bündeln und hierfür bis zur 87. Umweltministerkonferenz ein ressort- und bereichsübergreifendes Gremium einzuberufen. Wenn das BMUB dieses Gremium einberuft, was bisher noch nicht geschehen ist, ist Berlin bereit, an dessen Arbeit mitzuwirken . Im 4. Quartal 2016 soll der Basisbericht „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin – Arbeits- und Entscheidungsgrundlagen für die sozialräumliche und gesundheitsbezogene Umweltpolitik“ fertiggestellt werden. Zur Umsetzung auf der Senats- sowie auf der Bezirksebene soll eine praxisorientierte Kurzfassung des Berichts, die graphische Aufbereitung (Layout) der Kurz- sowie der Langfassung der Berichte erarbeitet werden. Aufgrund der zunehmenden internationalen Bedeutung des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes soll danach eine englische Fassung der Kurz- sowie Langfassung des Berichtes erstellt werden . Frage 2: Welches eigene Landesprojekt zur Beförderung der Umsetzung des obengenannten Beschlusses auf lokaler Ebene wird angestrebt? Antwort zu 2: Der Berliner Umweltgerechtigkeitsansatz befindet sich noch in der konzeptionellen Phase. Aussagen im Hinblick auf eigene Landesprojekte können zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht benannt werden. Grundlage künftiger Landesprojekte ist die Verstetigung und fachlich-inhaltliche Vertiefung der Berliner Umweltgerechtigkeitsanalysen . Den Berliner Senatsverwaltungen und Bezirken ist es anheimgestellt, eigeninitiativ und auf die jeweiligen Problemlagen bezogen aus den Analysen Schlussfolgerungen zu ziehen und Projekte zu entwickeln. Frage 3: Welche Aufgaben haben kommunale Unternehmen und Verwaltungen des Landes Berlin und der Bezirke für die Verbesserung der Umweltbelastungssituation in dichtbesiedelten Gebieten Berlins und bei der Umsetzung des Grundsatzes der Chancengleichheit im Sinne der Gewährung gleichwertiger Lebensverhältnisse insbesondere bei allen wesentlichen Entscheidungen über nachhaltige Wohnprojekte? Antwort zu 3: Die Verwaltung des Landes Berlin und kommunale Unternehmen wie die HOWOGE arbeiten im Sinne der Ziele, die das Abgeordnetenhaus bzw. der Senat gesetzt haben. Dazu gehört auch die Realisierung nachhaltiger Wohnungsneubauvorhaben. Frage 4: Welchen Nutzen misst der Senat landeseigenen Grundstücken und Grundstücken von Unternehmen mit Landesbeteiligung bei der Verbesserung der Umweltbelastungssituation in dichtbesiedelten Gebieten Berlins zu und in welchen Gremien auf welchen Grundlagen werden über die Nutzungen entschieden, wenn keine Bebauungsplanverfahren mit breiter Beteiligung und Begutachtungen durchgeführt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 899 2 Frage 5: Wie beurteilt der Senat das im Planungsraum Fennpfuhl Ost durch das kommunale Wohnungsunternehmen HOWOGE angestrebte Bauvorhaben Paul-Zobel- Straße in seinen Auswirkungen auf die im Basisbericht Umweltgerechtigkeit im Land Berlin 2016 festgestellte vierfache Belastung (Lärm, Luftbelastung, Grünversorgung und thermische Belastung), insbesondere die daraus resultierenden kumulativen Wirkungen gesundheitsfördernder und -schädlicher Faktoren beim „Schutzgut Mensch“? Antwort zu 4 und 5: Es handelt sich in der Paul-Zobel- Straße um ein voll erschlossenes Grundstück, welches nach §34 BauGB für eine Wohnbebauung geeignet ist (siehe auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18 674 des Abgeordneten Prieß). Die Neubaukörper fügen sich in die bestehenden Gebäudestrukturen nach Art und Maß ein. Das Projekt entspricht dem politischen Aussagen des Senats zur Innenentwicklung von unbebauten zentralen Grundstücken. Eine detaillierte Bürgerinformation wurde bereits durchgeführt . Frage 6: Welche nachvollziehbaren Vor- und Nachteile sind bei der Entscheidung für das Neubauvorhaben an diesem konkreten Standort durch wen abgewogen worden , um es als nachhaltiges Wohnungsbauprojekt einzuordnen ? Welche der Vorteile ließen sich nicht an anderen Standorten realisieren? Frage 7: In welchen konkreten Punkten unterstützt das geplante Vorhaben die stadtentwicklungsplanerischen und umweltpolitischen Handlungsbedarfe im Planungsraum Fennpfuhl Ost? Antwort zu 6 und 7: Die HOWOGE hat im Zuge des Grundstücksankaufes Abstimmungen mit der genehmigenden Behörde des Bezirkes geführt und die baurechtlichen Grundlagen abgestimmt. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die umgebende Bebauung ein. Ein Planerfordernis besteht nicht. Frage 8: Inwieweit können Umsetzungsmaßnahmen zur beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung mit Ausweisungen von Grünflächen vor dem Hintergrund der im Umweltgerechtigkeitsbasisbericht festgestellten Klassifikation der Grünversorgung „schlecht bis sehr schlecht“ im Planungsraum Fennpfuhl Ost zu mehr Umweltgerechtigkeit beitragen? Antwort zu 8: Die in den Umweltgerechtigkeitsbericht eingegangenen Daten basieren auf der Versorgungsanalyse Grünflächen zum Landschaftsprogramm 2016. Grundsätzlich tragen auch die in der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirks Lichtenberg vorgesehenen Grünflächen zur Verbesserung der Wohnumfeldsituation bei. Frage 9: Welche lokalen Strategien und konkrete Maßnahmen plant der Senat gemeinsam mit dem Bezirk Lichtenberg, den Grundstückseigentümern und den Quartiersbewohnern im Rahmen der Integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption, um im am stärksten benachteiligten Lichtenberger Planungsraum für die 10.460 betroffenen Menschen zu einer nachhaltig verbesserten Umweltqualität zu gelangen? Antwort zu 9: Im Stadtumbaugebiet Fennpfuhl wurden 2003-2014 im Umfang von 10,5 Mio. € neben der energetischen Sanierung zahlreicher Infrastruktureinrichtungen Maßnahmen des öffentlichen Raums und Grünmaßnahmen gefördert, die den Zielen der Umweltgerechtigkeit entsprechen. Hier ist u.a. der Fennpfuhl Park, die Grünanlage Rudolf-Seiffert-Straße, der Quartierspark Altenhofer Dreieck, der Roederplatz sowie diverse Schulhöfe und Sportfreianlagen zu nennen. Die definierten Stadtumbauziele für das Fördergebiet Fennpfuhl wurden im Wesentlichen erreicht, sodass der Einsatz von Fördermitteln mit dem Programmjahr 2014 und die Durchführung der letzten dringlichen Aufwertungsprojekte zum Abschluss gebracht wurden. Frage 10: Wann werden diese Strategien und Maßnahmen (einschließlich Zeit- und Finanzrahmen) zur breiten Diskussion und Entscheidungsfindung veröffentlicht ? Frage 11: Welche Haushaltsmittel und wieviel Personal plant der Senat für die nächsten Schritte zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für einzelne Planungsräume bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen und Projekten , um die Lebensbedingungen in mehrfach belasteten Gebieten zu verbessern? Antwort zu 10 und 11: Im 4. Quartal 2016 soll der Basisbericht „Umweltgerechtigkeit im Land Berlin – Arbeits - und Entscheidungsgrundlagen für die sozialräumliche und gesundheitsbezogene Umweltpolitik“ fertiggestellt werden. Daher ist zurzeit noch keine Entscheidung hinsichtlich der Termine, der Haushaltsmittel und des Personals getroffen worden. Frage 12: Wie wichtig ist dem Senat die Sicherung von Grün- und Freiflächen im Rahmen der Integrierten Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption und welche Planungsräume werden sich ohne grundsätzliches politisches Handeln aus heutiger Sicht des Senates zu Planungsräumen mit sehr schlechten Lebensbedingungen entwickeln? Antwort zu 12: Mit dem Landschafts- und Artenschutzprogramm 2016 (Beschluss des Senats am 15.04.16 und des Abgeordnetenhauses am 26.05.2016) hat der Senat berlinweit Dringlichkeiten zur Verbesserung der Freiraumsituation beschlossen. Ziel ist es, insbesondere in den mit Grün- und Freiflächen unterversorgten Bereichen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 899 3 Maßnahmen durchzuführen. Insbesondere das Netz der 20 grünen Hauptwege soll zur Erreichbarkeit größerer Freiräume und Naherholungsgebiete ausgebaut werden. Berlin, den 08. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Aug. 2016)