Drucksache 17 / 18 908 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 21. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juli 2016) und Antwort Schwarzfahren im ersten Halbjahr 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR und die S-Bahn Berlin GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Fahrgäste beförderten BVG und S- Bahn jeweils in Berlin im ersten Halbjahr 2016? Antwort zu 1: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Im ersten Halbjahr 2016 wurden durch die BVG 532.480.080 Fahrgäste befördert.“ Der S-Bahn Berlin GmbH liegen noch keine Zahlen vor. Frage 2: Wie viele Fahrscheinkontrollen wurden in Berlin von BVG und S-Bahn im ersten Halbjahr 2016 durchgeführt? Antwort zu 2: Bei der BVG AöR waren es rund 2.7 Mio. Fahrausweiskontrollen, bei der S-Bahn 5.251.000. Frage 3: Wie viele Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrschein bei BVG und S-Bahn in Berlin im ersten Halbjahr 2016 angetroffen? Antwort zu 3: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Bei der BVG wurden im ersten Halbjahr 2016 155.498 Fälle von erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) festgestellt.“ Bei der S-Bahn Berlin GmbH waren es 197.214 Fahrgäste . Frage 4: Wie hoch sind die Beanstandungsquote und die „Schwarzfahrquote“ im ersten Halbjahr 2016 gewesen ? Antwort zu 4: Die Beanstandungsquote lag nach Angaben der BVG AöR im ersten Halbjahr 2016 bei 5,77%, nach Angaben der S-Bahn Berlin GmbH bei 3,75 %. Frage 5: Von wie vielen „Schwarzfahrer*innen“ im ersten Halbjahr 2016 wurde das erhöhte Beförderungsentgelt a) verlangt? b) bezahlt/ nicht bezahlt? Wie hoch waren die Einnahmen daraus? Antwort zu 5: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „a) In 155.498 Fällen wurde ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt. b) Die Beitreibungsquote betrug im ersten Halbjahr 53%. c) Die Einnahmen der BVG aus den Erträgen des erhöhten Beförderungsentgelts betragen ca. 3.3 Mio. Euro (Saldo aus EBE-Erträgen und Abschreibung).“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „a) 197.214 b) ca. 53% der Fahrgäste ohne Fahrschein haben eine Zahlung geleistet, demzufolge haben ca. 47% keine Zahlung vorgenommen.“ Frage 6: Welche Kosten sind durch die beauftragten Inkassounternehmen, welche durch beauftragte Anwaltskanzleien in 2014 bzw. 2015 entstanden? Antwort zu 6: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Der BVG AöR sind in beiden Verfahren keine Kosten entstanden . Die entstandenen Kosten sind vom Inkassounternehmen gegenüber den Schuldnern im Inkassoverfahren Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 908 2 erhoben worden. Die Abgabe der Vorgänge an die Vertragskanzlei erfolgt durch das Inkassounternehmen, wenn die Forderung im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen wird. Die hierbei entstehenden Kosten sind ebenfalls nicht zu Lasten der BVG AöR gegangen.“ Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit: „… Das Inkassoverfahren wird erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist, die sich aus den Beförderungsbestimmungen ergibt, eingeleitet. Innerhalb dieser Frist, zuzüglich einer Kulanzzeit, muss der Fahrgast nur den EBE-Betrag von 60 € ausgleichen. Kosten werden in diesem Verfahrensabschnitt keine erhoben. Erfolgt während dieser Zeitspanne keine Zahlung, wird die offene Forderung in das Inkassoverfahren übergeben. Hier erst werden dann mit Versand der 1. IKU-Mahnung Inkassokosten in Höhe einer 1,1 Gebühr nach RVG geltend gemacht. Wird die Forderung auch im Inkassoverfahren nicht ausgeglichen, erfolgt die Abgabe der offenen Forderung an eine Vertragskanzlei. In diesem Mahnprozess werden RAGebühren von 0,7 RA-Gebühr nach RVG erhoben.“ Frage 7: Wie viele Strafanzeigen haben BVG und S- Bahn im ersten Halbjahr 2016 wegen „Schwarzfahrens“ (Erschleichen von Leistungen nach § 265 a StGB) gestellt ? Antwort zu 7: Im ersten Halbjahr 2016 wurde von der BVG AöR gegen 5.435 Personen Anzeige erstattet. Nach Angaben der S-Bahn Berlin GmbH wurden im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 17.259 Anzeigen (einschließlich Vorgänge mit Fahrausweisfälschungen) erstattet . Berlin, den 09. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Aug. 2016)