Drucksache 17 / 18 912 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 25. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2016) und Antwort Anbindung der U7 an den Bahnhof des Flughafens BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind beim Flughafen BER die baulichen Voraussetzungen am dortigen Bahnhof vor Ort gegeben, um ihn überhaupt an das Netz der U-Bahnlinie U7 anzubinden ? Antwort zu 1: Der Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 hat diese Maßnahme nicht erfasst. Eine Anbindung der U-Bahnlinie 7 ist bei der schienenseitigen Erschließung des Flughafens bislang nicht berücksichtigt worden. Frage 1 a): Wenn nein, welche baulichen Voraussetzungen müssen vor Ort noch geschaffen werden und sind diese Maßnahmen bereits im Gange? Frage 1b): Wenn ja, bis wann kann mit dem Beginn der Planungen über die Anbindung des Bahnhofs an das Netz der U-Bahnlinie U7 gerechnet werden? Antwort zu a): Gegenwärtig sind keine baulichen Maßnahmen geplant. Hinsichtlich der Anbindung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) wurde entschieden, durch die direkte, schnelle Schienenanbindung des Flughafens BER mit einem S-, Regional- und Fernbahnhof direkt unter dem Fluggastterminal die Voraussetzung für eine optimale Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu schaffen . Daher wurden in dem neuen Terminalgebäude Vorleistungen für einen U-Bahn-Anschluss nicht berücksichtigt . Am U-Bhf. Rudow hat der Neubau von zusätzlichen U-Bahnzugängen in der Neuköllner Straße und eine optimale Gestaltung (kurze Wege, witterungsgeschützt) der Umsteigewege begonnen. Ab Flughafen-Eröffnung werden hier Omnibusse im 5-Minuten-Takt zum BER verkehren . Es wird darauf hingewiesen, dass das Land Berlin die Trasse für die Verlängerung der U7 über den südlichen Endpunkt hinaus bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg in Richtung Flughafen Schönefeld/BER freihält. Die Trasse ist seit 1994 Bestandteil des Flächennutzungsplans . Südlich der Landesgrenze wäre das Land Brandenburg bzw. die Gemeinde Schönefeld zuständig. Der Senat wird entsprechend des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom Juni hinsichtlich der Perspektiven für U-Bahn-Netzerweiterungen tätig werden . Berlin, den 10. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2016)