Drucksache 17 / 18 916 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 28. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2016) und Antwort Probleme mit der Barauszahlung am Geldautomat im LAGeSo Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen LAGeSo-Standorten gibt es derzeit wie viele Geldautomaten, an denen AsylbLG-Berechtigte ihre Leistungen in bar abholen können? Zu 1.: Am Standort Turmstr. des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) werden zwei Automaten zur Abholung von Bargeld eingesetzt, am Standort Bundesallee wird ein entsprechender Automat eingesetzt. 2. Trifft es zu, dass diese Geldautomaten teilweise falsche Beträge auszahlen? Wenn ja, warum? 4. Trifft es zu, dass in diesen Geldautomaten regelmäßig das Hartgeld fehlt, so dass die Auszahlungsbeträge um die Einerstellen gekürzt werden? Zu 2. und 4.: Die Darstellungen, dass die Geldautomaten falsche Beträge auszahlen bzw. dass Auszahlungsbeträge um Centbeträge gekürzt werden, sind nicht zutreffend . 3. Trifft es zu, dass diese Geldautomaten keine Nachweise /Belege über ausgezahlte Beträge ausdrucken? Wenn ja, warum? 7. Wie können die Leistungsberechtigten trotz fehlender Nachweise/Belege über ausgezahlte Geldbeträge gegenüber dem LAGeSo nachweisen, dass der Geldautomat zu geringe Leistungen ausgezahlt hat? Zu 3. und 7.: Die Automaten drucken keine Belege über ausgezahlte Geldbeträge aus. Dies ist jedoch nicht erforderlich, da die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bei jeder Zahlung einen Leistungsbescheid mit der Angabe von Zahlungszeitraum und -höhe erhalten. Dennoch konnte bisher auch ohne ausgedruckte Belege stets nachvollzogen werden, welche Beträge ausgezahlt worden sind. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass das Verfahren aus Gründen der Kassensicherheit nicht näher erläutert werden kann. 5. Welche weiteren Probleme sind dem Senat im Zusammenhang mit den Geldautomaten zur Leistungsauszahlung im LAGeSo bekannt? 6. Wie und bis wann will der Senat den oben genannten Problemen mit den Geldautomaten im LAGeSo Abhilfe schaffen? Zu 5. und 6.: Über Probleme bezüglich des Einsatzes der Geldautomaten liegen dem Senat keine Hinweise vor, so dass aktuell kein Anlass für Korrekturen besteht. Berlin, den 11. August 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Aug. 2016)