Drucksache 17 / 18 918 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 28. Juli 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Juli 2016) und Antwort Stand des EASA -Zertifizierungsverfahrens für TXL Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Flughafengesellschaft inzwischen Maßnahmen ergriffen, um eine nötige EASA-Zertifizierung für den Flughafen Tegel TXL zu erlangen, wenn ja, wann und welche? Antwort zu 1: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) hat im Juli 2016 die Arbeitspakete „Einführung eines Flugplatzhandbuchs gemäß VO (EU) 139/2014, ADR.OR.E.005“ sowie „Analyse der Anforderungen der EASA-Zulassungsspezifikationen“ abgeschlossen . Sie befindet sich dabei in einem engen und regelmäßigen Austausch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinsichtlich des Umgangs mit den Anforderungen der Verordnung (EG) 216/2008 sowie der Verordnung (EU) 139/2014 am Flughafen Berlin-Tegel. Frage 2: Bei wem muss ein entsprechender Antrag auf Zertifizierung bis wann eingereicht werden, damit ggf. der Flugbetrieb ab 01.01.2018 in TXL fortgesetzt werden kann? Antwort zu 2: Gemäß §10a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin für die Erteilung von Zeugnissen gemäß der Verordnung (EG) 216/2008 zuständig. Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 schreiben die Erlangung eines sich auf den Flugplatz, seinen Betrieb und seine Sicherheitsausrüstung erstreckenden Zeugnisses bis zum 31. Dezember 2017 vor. Vorgaben hinsichtlich eines Termins für die Antragstellung existieren nicht. Die Oberste Luftfahrtbehörde hält es für ausreichend, wenn die FBB den formellen Antrag bei Bedarf im Spätsommer /Herbst 2016 einreicht. Frage 3: Welche Gebühren, Kosten für Maßnahmen, Kosten für Gutachten u.ä. entstehen voraussichtlich der FBB zur Erlangung der Zertifizierung? Antwort zu 3: Die Gebühren für die Erteilung eines Zeugnisses richten sich nach dem in der Anlage zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) aufgeführten Rahmen. Die Festlegung der Gebührenhöhe obliegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Für den Fall einer Zertifizierung im Jahr 2017 muss die FBB mit Aufwendungen in sechsstelliger Höhe rechnen . In den Folgejahren könnten weitere Kosten im Millionenbereich anfallen, die sich gegebenenfalls nach dem jeweiligen Ausführungstermin sowie Art und Umfang der Maßnahmen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 139/2014 richten. Frage 4: Welche Flughäfen in der BRD haben bisher die EASA-Zertifizierung erlangt? Antwort auf 4: Derzeit ist in Deutschland nur der Flughafen Berlin-Schönefeld gemäß der Verordnung (EG) 216/2008 zertifiziert Frage 5: Welche Rückfallmaßnahmen erwägt die FBB, falls der Flugbetrieb in TXL über den 01.01.2018 hinaus notwendig sein wird, es aber keine EASA- Zertifizierung bis dahin geben sollte? Antwort auf 5: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt , leistet die FBB derzeit Vorarbeiten zur Erlangung des Zeugnisses. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 918 2 Die FBB hat zugesichert, im Bedarfsfall die Voraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) 139/2014 für einen fortgesetzten Flugbetrieb zu erfüllen und die dafür erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Berlin, den 16. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2016)