Drucksache 17 / 18 925 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 01. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. August 2016) und Antwort Klartext bei den Aufzügen: Wann werden Spandaus U-Bahnhöfe endlich alle barrierefrei? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben . Frage 1: Welche Bahnhöfe der U-Bahnlinie U7 in Spandau sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich? Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass von den in Spandau liegenden U-Bahnhöfen der U- Bahnlinie U7 die Bahnhöfe Altstadt Spandau, Zitadelle, Paulsternstraße, Rohrdamm und Siemensdamm noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Die Bahnhöfe Rathaus Spandau sowie Haselhorst sind bereits barrierefrei zugänglich. Frage 2: Wann sind für die betreffenden Bahnhöfe nach aktuellem Planungs- und Genehmigungsstand jeweils Baubeginn sowie Inbetriebnahme geplant? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG beabsichtigt, abhängig von den Genehmigungsverfahren , baulichen Gegebenheiten vor Ort und deren Komplexitäten, die Inbetriebnahme der Bahnhöfe Zitadelle (Baubeginn 2016) und Siemensdamm im Jahr 2017, Altstadt Spandau und Paulsternstraße im Jahr 2018 und Rohrdamm im Jahr 2019.“ Frage 3: Für welche der betreffenden Bahnhöfe liegen bereits Genehmigungsplanung bzw. Bauplanungsunterlagen vor und mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen? Antwort zu 3.: Die Kosten für den barrierefreien Ausbau (Planungsstand Juli 2016) belaufen sich, nach Auskunft der BVG AöR, für den U-Bahnhof • Altstadt Spandau auf ca. 1,9 Mio. EUR (lt. Entwurfsplanung ), • Zitadelle auf ca. 2,7 Mio. EUR (lt. Bauplanung), • Paulsternstraße auf ca. 1,6 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung ), • Rohrdamm auf ca. 1,3 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung ) und • Siemensdamm auf ca. 2,9 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung ). Frage 4: Wird nach Kenntnis des Senats das Ziel der BVG erreicht, die Genehmigungsplanung für alle noch fehlenden Spandauer Aufzüge an U-Bahnhöfen bis Ende 2016 fertig zu stellen? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG arbeitet mit Hochdruck an den Genehmigungsunterlagen und hat bereits für alle noch zu bauenden Aufzüge im Bezirk Spandau die Planungsaufträge vergeben .“ Frage 5: Wie erklärt sich der Senat, dass nach den Berichten an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vom 30.6.16 und 11.7.16 (Rote Nummern 2841 und 2841 A) bis Ende 2017 lediglich die Spandauer U Bahnhöfe Zitadelle und Siemensdamm barrierefrei erreichbar sein sollen und wie ist dies mit früheren Veröffentlichungen vereinbar? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 925 2 Antwort zu 5.: Der Einbau von Aufzügen in U- Bahnhöfe erfolgt nach der mit Votum der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG AöR aufgestellten Prioritätenliste. Im Rahmen dieser Prioritätenliste entscheidet die BVG AöR über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien . Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen Bauvorhaben werden ausgenutzt. Die BVG AöR teilt hierzu weiter mit, dass die konkrete Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von U- Bahnhöfen maßgeblich durch externe Faktoren wie beispielsweise der Dauer der Genehmigungsverfahren, den baulichen Gegebenheiten vor Ort, Brand- und Denkmalschutzauflagen , verkehrlichen Maßnahmen während der Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen beeinflusst wird. Dadurch können sich auch kurzfristig Terminverschiebungen ergeben . In den Berichten an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird der jeweils aktuellste Sachstand dargestellt. Frage 6: Kann der Senat nach heutigem Planungs- und Genehmigungsstand zusagen, dass das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller Spandauer U-Bahnhöfe bis 2020 erreichbar ist und wenn nein, welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Senat, um dieses Ziel zu erreichen ? Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Grundsätzlich wird das Ziel der vollständigen Erschließung aller U-Bahnhöfe mit Aufzügen sowie Blindenleitsystemen in Spandau bis zum Jahr 2020 verfolgt und unter konstruktiver und konzentrierter Mitwirkung aller am Prozess Beteiligten als realisierbar eingeschätzt.“ Frage 7: In welcher Höhe hat der Senat zusätzliche Mittel für den Einbau prioritärer Aufzüge an U- Bahnhöfen der Linie U7 im „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt“ (SIWA) vorgesehen und inwiefern werden diese Mittel eine gegenüber der bisherigen Planung beschleunigte Barrierefreiheit der Spandauer U-Bahnhöfe ermöglichen? Antwort zu 7.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR in den barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert. Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs Rathaus Spandau. Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt witterungsunabhängig barrierefrei erschlossen. Frage 8: Ab wann wird der U-Bahnhof Zitadelle vollständig barrierefrei sein und wie viele Fahrstühle sind dazu nötig? Wie erklärt sich der sehr lange Bauzeitraum für die zwei erst im folgenden Jahr in Betrieb zu nehmenden Aufzüge? Welche Kosten entstehen durch den vollständigen barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs? Antwort zu 8.: Auf dem U-Bahnhof Zitadelle werden nach Auskunft der BVG AöR drei Aufzüge benötigt, um eine barrierefreie Erreichbarkeit zu schaffen. Derzeit finden die ersten Vorarbeiten statt und die BVG AöR plant, nach Erteilung der Baugenehmigung, planmäßig in diesem Jahr bereits einen Aufzug vom Bahnsteig 1 in die Vorhalle zu führen. In 2017 wird der zweite Bahnsteig an die Vorhalle und die Vorhalle an das Straßenland angeschlossen. Somit geht die BVG AöR davon aus, dass in 2017 planmäßig der Bahnhof Zitadelle barrierefrei erreichbar sein wird. Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Berlin, den 17. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)