Drucksache 17 / 18 928 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm (LINKE) vom 02. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2016) und Antwort Standort „Hekticket Service“ auf dem Alexanderplatz und Vergabepraxis der WBM Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die städtische Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie bewertet der Senat, vor allem die Staatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten, das Angebot von „Hekticket Service“ besonders aus kulturpolitischer Sicht? Antwort zu 1: Aus Sicht eines Distributionskanals für Eintrittskarten, u.a. für Veranstaltungen von Kulturinstitutionen , ist das Angebot von „Hekticket-Service“ eine interessante Dienstleistung für Berlinerinnen und Berliner sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt. Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten (Skzl-Kult) wurde aus diesem Grund über die Jahre immer wieder von dem Betreiber um Unterstützung bei akuten Verdrängungsrisiken etablierter Standorte bzw. der Suche nach geeigneten Mietflächen gebeten. Frage 2: Welches Vergabe- oder Angebotsverfahren setzt die Wohnungsbaugesellschaft Mitte bei dem Mietobjekt an der Karl-Liebknecht-Straße 13 ein, auf dem von 2009 bis 2014 der Hekticket-Kiosk stand? Antwort zu 2: Die WBM verhandelt seit mehr als einem Jahr mit Gastronomen für ein hochwertiges Kleingastronomiekonzept . Entscheidend für den Zuschlag sind Erfahrungen im Bereich Gastronomie, die Nachhaltigkeit des Konzeptes, die Solvenz und auch das Auftreten und Geschäftsgebaren der Bewerberinnen und Bewerber, bzw. zukünftigen potentiellen Mieterinnen und Mieter. Frage 3: Warum durfte sich Hekticket nicht wieder für den Standort als Mieter bewerben und ein Angebot abgeben ? Antwort zu 3: Die WBM möchte an diesem Standort ein Kleingastronomiekonzept realisieren und hat daher dem Betreiber von Hekticket trotz erheblich gestörter Geschäftsbeziehung weitere, alternative Flächen um den Alexanderplatz angeboten. Diese Angebote wurden abgelehnt . Frage 4: Würde der Senat es begrüßen, wenn das Angebot von Hekticket am Standort an der Karl-Liebknecht- Straße 13 wieder Platz finden würde? Antwort zu 4: Für den Verkauf von Veranstaltungstickets ist es von Vorteil an einem zentralen, von Publikumsverkehr hochfrequentierten Standort zu liegen. Das muss aus Sicht des Senats nicht zwangsläufig am Standort Karl-Liebknecht-Straße 13 sein. Berlin, den 15. August 2016 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2016)