Drucksache 17 / 18 930 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (SPD) vom 01. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2016) und Antwort Umbau Ostkreuz - Baufortschritt und Benutzerfreundlichkeit II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wann werden die Arbeiten zum Umbau des Bahnhofs Ostkreuz fertiggestellt sein? Wann geht er vollständig in Betrieb? Ist es zu weiteren Bauverzögerungen gekommen? Hat sich der Kostenrahmen seit der Anfrage Drs. 17/16388 verändert? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung und Inbetriebnahme des Bahnhofs Ostkreuz in 12/2017 vor. Das Projekt befindet sich im Zeitplan. Zur Herstellung des Endzustandes zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof muss der Bahnsteig B in Warschauer Straße für den Endzustand hergestellt werden und die Stützmauer an der Straße zur Ostbahn zwischen Warschauer Straße und Ostbahnhof zur Herstellung der Viergleisigkeit der S-Bahn einschließlich der Kehranlagen in Ostbahnhof und Warschauer Straße errichtet werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende 2018 andauern. Der Kostenrahmen des Projektes ist unverändert. Ausgenommen sind davon Kosten aus Inflationsausgleich und Regelwerksanpassungen.“ Im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofs Ostkreuz erfolgt auch die Reaktivierung der Ostbahn von Lichtenberg zum Ostkreuz als ein eigenständiges Projekt. Die Inbetriebnahme der Regionalbahnsteige Rn1/Rn2 für Verkehre der Ostbahn ist in 12/2018 vorgesehen. Frage 2: Welche Baumaßnahmen müssen im Einzelnen noch durchgeführt werden? Zu welchen Einschränkungen wird es in diesem Zusammenhang für die Fahrgäste kommen? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu mit: „Im Einzelnen müssen noch folgende Baumaßnahmen durchgeführt werden: Fertigstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Südkurve , des Bahnsteigs E , Oberbau- und Tiefbauarbeiten, Herstellung der lastverteilenden Platte auf den Bahnbögen Rummelsburg der S-Bahn und Errichtung der EÜ Karlshorster Straße (S-Bahn), Errichtung des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Ostkreuz (S-Bahn), Herstellung der Dreigleisigkeit Fernbahn und des Regionalbahnsteigs Ru für den Endzustand, Errichtung der historischen Fußgängerbrücke , Errichtung der Stützwand zwischen Warschauer Straße und Ostbahnhof und Herstellung der Viergleisigkeit . Wie bereits über die Presse kommuniziert, kann vom 29.08.2016 – 21.08.2017 am S-Bahnhof Rummelsburg nicht gehalten werden. In diesem Zeitraum verkehrt ein Busersatzverkehr mit zusätzlichen Haltestellen in der Hauptstraße. Zur Inbetriebnahme des ESTW Ostkreuz und Herstellung des Richtungsbetriebes muss vom 21.07.2017 – bis 21.08.2017 der S-Bahnverkehr zwischen Lichtenberg und Ostkreuz unterbrochen werden, es besteht Schienenersatzverkehr . In diesem Zeitraum pendelt die S-Bahn zwischen Ostbahnhof und Ostkreuz. Auch die S3 wird betroffen sein. Für 11.08. – 21.08.2017 endet die S3 in Karlshorst . Zusätzlich wird es auch weiterhin Wochenendsperrungen geben.“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 930 2 Frage 3: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der Fahrtreppen am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar? (durchschnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für Fahrtreppen) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was waren die Ursachen hierfür? Frage 4: Wie stellte sich die Verfügbarkeit der Fahrstühle am Bahnhof Ostkreuz im 1. Halbjahr 2016 dar? (durch-schnittliche Verfügbarkeit in Prozent separat für Fahrstühle) Gab es Störungshäufungen? Wenn ja, was waren die Ursachen hierfür? Antwort zu 3. und 4: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bisher haben wir lediglich berlinweit die Gesamtverfügbarkeit von Aufzügen und Fahrtreppen erhoben. Die Performance der fördertechnischen Anlagen lag im ersten Halbjahr sowohl bei Fahrtreppen als auch bei Aufzügen durchschnittlich bei rund 97%. Im 1. Halbjahr haben wir begonnen, den sogenannten ADAM-Baustein einzubauen, der es möglich macht, eine minutengenaue Verfügbarkeit je Anlage darzustellen. Diese befinden sich derzeit in der Überprüfung und sukzessiven Aufschaltung. Der Einbau des Bausteins wurde bereits teilweise für das Ostkreuz durchgeführt und wird im Laufe des 2. Halbjahres beendet sein. Erst dann ist es möglich, eine anlagenscharfe Verfügbarkeit darzustellen und die aufgeworfenen Fragen valide zu beantworten.“ Frage 5: Wie ist der vermehrte Ausfall von Fahrstühlen in den letzten Wochen zu erklären? Warum sind gegenwärtig gleich vier Fahrstühle außer Betrieb genommen worden? Liegt die Ursachenanalyse des externen Gutachters bereits vor? Wenn ja, was beinhaltet sie; sofern nein, wann wird sie vorliegen? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu mit: „Seit Ende Juli mussten 4 der 8 Aufzüge am Ostkreuz für technische Überprüfungen außer Betrieb genommen werden, die vorher auffällig wurden. Zur Beurteilung der aktuellen Problemlage und zur Steigerung einer nachhaltigen Verfügbarkeit hat die DB kurzfristig einen externen Gutachter beauftragt. Die Untersuchungen haben Anfang August begonnen, erste Erkenntnisse befinden sich bereits in der Umsetzung. Die daraus resultierende Beeinträchtigung – insbesondere unserer mobilitätseingeschränkten Kunden – ist sehr bedauerlich, aber aufgrund der aktuellen Vorkommnisse leider nicht zu umgehen. Die Sicherheit unserer Kunden steht hier an allererster Stelle. Fahrgäste werden gebeten, sich auf der S-Bahn- Homepage über die aktuellen Ausfälle und mögliche Umfahrungsalternativen zu informieren.“ Frage 6: In der Antwort auf die Fragen 3 und 4 zur Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 hat der Senat ausgeführt , dass er einen Verzicht auf Fahrtreppen nicht für sinnvoll hält und die DB AG dazu ein Planänderungsverfahren unter Beteiligung des Senats anstrebt. Hat die DB AG mittlerweile dieses Planänderungsverfahren in Gang gesetzt? Wie ist der gegenwärtige Stand? Ist ein Nachbau von Fahrtreppen geplant? Sofern das Planänderungsverfahren noch nicht begonnen wurde, warum nicht? Antwort zu 6: Die DB AG teilt hierzu mit: „Es werden alle planfestgestellten Fahrtreppen im Bahnhof errichtet. Der Bahnsteig E wird im August 2017 mit allen Fahrtreppen in Betrieb gehen. Für die bereits in Betrieb befindlichen Bahnsteige D und Ru werden die bisher nicht errichteten Fahrtreppen in geeigneten Baufenstern nachgerüstet. Darüber hinaus wird eine bisher nicht plan-festgestellte Fahrtreppe vom unteren zum oberen Regionalbahnsteig errichtet. Das Planänderungsverfahren hierzu wird in Kürze eingeleitet. Alle Fahrtreppen werden bis Ende 2017 eingebaut.“ Frage 7: In Antwort 7 zur Schriftlichen Anfrage Drs. 17/15627 wurde mitgeteilt, dass die DB AG sich in Gesprächen mit ihren Vertragspartnern bezüglich der Installierung von Toilettenanlagen am Ostkreuz befinde. Welche Ergebnisse haben diese Gespräche gebracht? Werden Toiletten am Bahnhof Ostkreuz eingerichtet? Wie wird ein möglicher Verzicht auf Toiletten begründet? Wäre es mit der Bedeutung des Ostkreuzes als Bahnhof mit dem höchsten Fahrgastaufkommen im S-Bahn-Netz und als überregionaler Knotenpunkt vereinbar, auf Toiletten als grundlegenden Service zu verzichten oder entscheidet ausschließlich die Wirtschaftlichkeitsprüfung über eine Errichtung? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit: „Der Bau von Toiletten am Bahnhof Ostkreuz ist Inhalt der Planfeststellung und wird auch sichergestellt. Derzeit werden noch unterschiedliche Varianten geprüft u.a. in Verbindung mit der Nutzung und Schnittstelle des im Norden entstehenden Bahnhofsvorplatzes.“ Frage 8: Welche Ergebnisse hat der Wettbewerb zur Gestaltung der Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz gebracht? Wie ist der Stand der Umsetzung? Welche Beschränkungen ergeben sich für Fahrgäste und Anwohner? Wie lange werden diese andauern? Wie hoch liegen die Gesamtkosten zur Vorplatzumgestaltung? Antwort zu 8: Die Planungen für die Vorplätze wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Basis des abgeschlossenen Wettbewerbs beauftragt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 930 3 Die DB AG teilt hierzu mit: „Nähere Informationen zu den Einschränkungen, deren Dauer und den Kosten können erst nach Vorlage der Planung gegeben werden. Eine Zuwegung der Fahrgäste zum Bahnhof wird jederzeit sichergestellt sein.“ Frage 9: Wird die Anzahl von ca. 800 Fahrradabstellplätzen weiterhin für ausreichend erachtet oder sind mittlerweile mehr Stellplätze angedacht? Wird es ein Modellprojekt hinsichtlich eines Fahrradparkhauses o.Ä. am Bahnhof Ostkreuz geben? Wenn ja, wie soll es konkret ausgestaltet werden? Wie viele Fahrräder fänden Platz? Wie hoch wären die Gebühren? Wer ist als Betreiber angedacht? Wenn nein, warum wird kein solches Modellprojekt umgesetzt? Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Anzahl der Fahrradplätze wird im Rahmen der Planungen überprüft und ggf. erhöht.“ Im Rahmen der Strategie Fahrradparken untersucht das Land Berlin auch die Einrichtung von Fahrradparkhäusern . Ein Modellprojekt wird am Bahnhof Gesundbrunnen vorbereitet. Bereits konkreter sind die Voruntersuchungen im Rahmen des „Pedelec-Korridors“. Dort sollen u.a. am S- Bahnhof Zehlendorf „Sichere Radverkehrsanlagen“ in Kürze ausgeschrieben werden. Bevor weitere Standorte realisiert werden, müssen belastbare Ergebnisse über Betreibermodelle und die Akzeptanz solcher Einrichtungen vorliegen. Flächen für ein mögliches Fahrradparkhaus werden beim Umbau Ostkreuz berücksichtigt. Davon unabhängig bestehen für die Berliner Bezirke (verantwortlich in Berlin für Parken) Möglichkeiten, auch eigenständig Modellprojekte zu initiieren. Berlin, den 18. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)