Drucksache 17 / 18 931 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 04. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2016) und Antwort Verbindungsstraße Karow – B2 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im Planfeststellungsverfahren zur Verbindungsstraße Karow – B2? Antwort zu 1: Die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen hat vom 23. September 2014 bis 23. Oktober 2014 stattgefunden. Es gingen fristgerecht 565 Einwendungsschreiben von 760 Einwenderinnen und Einwendern sowie 29 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Frage 2: Sind die Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2014 ausgewertet und eingearbeitet? Frage 4: Welche Planänderungen erfolgen aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung? Antwort zu 2 und 4: Die aufgrund der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen der beteiligten Behörden und Stellen sowie der Bürgerinnen und Bürger werden zurzeit aufbereitet. Infolge der Vielzahl der Einwendungen und Themenbereiche gestaltet sich der Prozess sehr aufwändig. Sie wurden deshalb nach Themenkomplexen geordnet und in ein digitales System eingepflegt. Die Antwortentwürfe für alle Komplexe liegen nunmehr vor und gegenwärtig erfolgt die thematische Auseinandersetzung hinsichtlich gegebenenfalls erforderlichen Änderung-/Ergänzungsbedarfes der Planungsunterlagen. Frage 3: Wann wird die Erörterung der Einwendungen stattfinden? Antwort zu 3: Der Erörterungstermin wird voraussichtlich im 4. Quartal 2016 stattfinden. Frage 5: Inwieweit ist die Verbindungsstraße Karow – B2 für den prognostizierten Nutzen der westlichen Ortsumfahrung Malchow erforderlich? Antwort zu 5: Es liegt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der IVV Aachen aus 2012 im Auftrag des heutigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vor. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Ortsumfahrung (OU) Malchow ist damit belegt. Das Nutzen- Kosten-Verhältnis beträgt 4,2 : 1. Die Verbindungsstraße Karow – B 2 wurde dieser Untersuchung nicht zu Grunde gelegt. Beide Vorhaben begründen sich aus unterschiedlichen verkehrlichen Erfordernissen und bedingen sich gegenseitig nicht. Frage 6: Welchen Planungs- bzw. Verfahrensstand hat die geplante Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße zwischen B2 und Wartenberger Weg? Antwort zu 6: Bisher gibt es nur eine Machbarkeitsstudie „Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin-Kisch- Straße und B 2 in Berlin Lichtenberg“ einschließlich einer Variantenuntersuchung aus dem Jahr 2006/2007. Die Maßnahme ist Bestandteil des Stadtentwicklungsplans (StEP) Verkehr und im Straßenplan des Landes Berlin enthalten. Frage 7: Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen diesen drei Straßenprojekten? Könnte die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch Straße zwischen B2 und Wartenberger Weg die Ortsumfahrung Malchow ersetzen oder umgedreht? Antwort zu 7: Direkte Abhängigkeiten zwischen den drei Straßenplanungen bestehen nicht. Sie haben jeweils eigene, voneinander unabhängige verkehrliche Begründungen . Bei Umsetzung aller drei Maßnahmen könnten Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 931 2 die Verkehrsverteilungen zwischen Wartenberg und Karow bzw. Blankenburg optimiert werden. Die Verlängerung der Egon-Erwin-Kisch-Straße würde nach Realisierung zu einer weiteren Teilentlastung in der Ortslage Malchow führen, da sie die in Ost-West- Richtung verlaufenden Versatzverkehre zwischen Wartenberger Weg und Blankenburger Pflasterweg aufnehmen könnte. Diese Verkehre können durch die westliche Ortsumfahrung Malchow nicht aufgenommen werden und müssen ohne Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin- Kisch-Straße und B 2 weiterhin durch die Ortslage geführt werden. Die westliche Ortsumfahrung Malchow dient ausschließlich der Entlastung der Ortslage Malchow und übernimmt die Verkehrsbeziehungen in Nord-Süd- Richtung (zwischen den in Richtung Innenstadt befindlichen Berliner Bezirken entlang der B2 und Brandenburg einschließlich der A 10). Frage 8: Welchen zeitlichen Rahmen haben die weiteren Planungen und Bau dieser drei Straßenprojekte? Frage 9: Wer ist für die Planung dieser drei Straßenprojekte zuständig? Antwort zu 8 und 9: Die Verbindungsstraße zwischen Karow und B 2 befindet sich im Planfeststellungsverfahren (s. Antworten 1 bis 4). Vor Umsetzung der Neubaumaßnahme ist ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Ein Baubeginn ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vor 2018 möglich. Vorhabenträger ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Die westliche Ortsumfahrung Malchow ist aktuell im Bundesverkehrswegeplan 2030 als vordringlicher Bedarf aufgenommen worden. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren nach Bundesfernstraßengesetz müssen erst die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine terminliche Einschätzung hinsichtlich eines Baubeginns ist derzeit nicht möglich. Vorhabenträger wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt des Landes Berlin als Auftragsverwaltung des Bundes. Für die Verbindungsstraße zwischen Egon-Erwin- Kisch-Straße und B 2 wird ein Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz erforderlich. Gegenwärtig kann hierfür keine zeitliche Aussage getroffen werden. Als Vorhabenträger würde nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fungieren. Berlin, den 17. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)