Drucksache 17 / 18 935 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 04. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2016) und Antwort Was unternimmt Berlin, um Licht in das Kennedy-Spitzel-Dunkel zu bringen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schritte hat das Land Berlin gegenüber Regierungsstellen in Großbritannien - ggf. vermittelt über die Bundesregierung - unternommen, um den Einsatz des Spitzels X in Berlin aufzuklären, der 2010 aufflog und in Berlin Straftaten beging? 2. Was empfiehlt der Senat betroffenen Berlinerinnen zur Wahrung ihrer Rechte u.a. auf Schadenersatz? Besteht eine Bereitschaft, die Rechtswahrnehmung in Großbritannien - ggf. vermittelt durch die Bundesregierung - zu unterstützen? 3. Gab es von Seiten britischer Regierungsstellen oder dortiger Untersuchungsgremien Ersuchen um Aufklärung der Tätigkeit des Sexspitzels X in Berlin? Zu 1. bis 3.: Die Akten zu dem seinerzeit in der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren aus dem Jahre 2008 sind inzwischen nach Ablauf der gesetzlichen Löschungsfrist vernichtet worden. Eine Auswertung der Akten im Hinblick auf die gestellten Fragen ist daher nicht möglich. Aus den nachfolgenden Jahren – mithin auch aus dem Jahre 2010 – liegen bei den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Erkenntnisse zu Verfahren gegen X vor. Die Strafverfolgungsbehörden konnten auch keine Vorgänge im Bereich der internationalen Rechtshilfe feststellen. Darüber hinaus siehe Beantwortung zu Fragen 1. – 3. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17964. 4. Wie gewährleistet das Land Berlin seinen Bürgerinnen in Zukunft, dass nicht ausländische Spitzel nach Berlin entsandt werden und die bestehenden Einschränkungen (beispielsweise bei der Begehung von Straftaten oder der Anbahnung intimer Kontakte) wiederum keine Beachtung finden? Zu 4.: Im Ergebnis einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung bei der Führung verdeckt eingesetzter Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter kam es zu einer durch das Bundeskriminalamt (BKA) am 25. April 2012 erstellten Handreichung „Einsatz verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamter in Deutschland“ (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch – VS- NfD). Für Bund und Länder wurde darin geregelt, dass dienstliche Aufenthalte von Verdeckten Ermittlerinnen oder Ermittlern (VE) ausländischer Dienststellen durch diese mitgeteilt werden müssen. Die Aufenthalte ausländischer VE sind von der zuständigen inländischen Dienststelle zu betreuen. Die Zuständigkeit liegt diesbezüglich in Berlin bei der Fachdienststelle für Verdeckte Ermittlungen des LKA Berlin. Die BKA-Handreichung sieht im Rahmen der Betreuung unter anderem eine Belehrung ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler vor. Darüber hinaus siehe Beantwortung zu Fragen 6. und 7. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17964. Berlin, den 22. August 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2016)