Drucksache 17 / 18 936 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 04. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. August 2016) und Antwort Weshalb mussten Sicherungsverwahrte ihre Gerichtstermine verpassen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb wurde Sicherungsverwahrten eine Ausführung zu Gerichtsterminen verweigert? 2. Waren auch Sicherungsverwahrte betroffen, bei denen das Gericht das persönliche Erscheinen anordnete? Zu 1. und 2.: Wird durch das Gericht das persönliche Erscheinen des Sicherungsverwahrten zu einem Gerichtstermin angeordnet, wird die Möglichkeit der Teilnahme stets eingeräumt. Dabei kommen unterschiedliche Modalitäten in Form einer Ausführung oder Vorführung in Betracht. So wird bei Anhörungsterminen der Strafvollstreckungskammer in der Regel durch das Gericht die Vorführung des Untergebrachten angeordnet. Gemäß § 44 Abs.1 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Berlin (SVVollzG Bln) können Ausführungen auch aus wichtigem Anlass zu Gerichtsterminen gewährt werden . In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob zwingende Gründe einer Ausführung entgegenstehen. Dies können zum einen gesundheitliche, durch den Arzt bestätigte Einschränkungen sein oder andere in der Person des Untergebrachten liegende gewichtige Gründe. Die Vorführung zum Gerichtstermin gem. § 46 SVVollzG Bln erfolgt in aller Regel im Sammeltransportfahrzeug, es sei denn, es liegen im Einzelfall Umstände vor, die einen derartigen Transport unzumutbar erscheinen lassen. Auch Ausführungen in Begleitung von Vollzugsbediensteten zum Anhörungstermin werden in Einzelfällen durchaus bewilligt , so auch eine Ausführung eines Untergebrachten zum Sozialgericht Brandenburg im Jahr 2015. 3. Wie viele Sicherungsverwahrte haben in 2016 ihre Gerichtstermine nicht wahrnehmen können, weil eine Ausführung nicht erfolgte? 4. Welchen Stellenwert misst die JVA Tegel dem Erscheinen von Sicherungsverwahrten vor Gericht bei, soweit es um die Verlängerung der Sicherungsverwahrung geht? Hält die JVA Tegel die Anwesenheit der Betroffenen für entbehrlich? Weshalb? Zu 3. und 4.: Kein Sicherungsverwahrter war daran gehindert, seinen Gerichtstermin wahrzunehmen. Vier Sicherungsverwahrte nahmen im letzten halben Jahr ihren Anhörungstermin nicht wahr, weil sie ohne triftigen Grund den Transport mit der Fahrbereitschaft zum Gericht ablehnten. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Gerichtstermin wurde ihnen durch die Einrichtung für Sicherungsverwahrte ausdrücklich angeboten. Die besondere rechtliche und auch persönliche Bedeutung der Teilnahme Sicherungsverwahrter an Gerichtsterminen , insbesondere im Zusammenhang mit ihrer eigenen Unterbringung, ist der Einrichtung für Sicherungsverwahrte und der Sozialtherapeutischen Anstalt bewusst. Jedem Sicherungsverwahrten wird daher die Möglichkeit eingeräumt, zu den von den Gerichten anberaumten Terminen persönlich zu erscheinen. Berlin, den 22. August 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Aug. 2016)