Drucksache 17 / 18 942 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 05. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2016) und Antwort Wer saniert den Gleimtunnel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht bzgl. des Brückenbauwerkes Gleimtunnel zuständig? Antwort zu 1: Unterhaltungspflichtig ist gemäß § 14 a Abs. 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz der Eisenbahnunternehmer . Dieser ist somit verpflichtet, den Gleimtunnel in dem Umfang zu erhalten, wie es die Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs auf der Straße erfordert. Frage 2: Inwieweit hat sich die Auffassung des Senates aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/11385 geändert, in der der Senat den Standpunkt vertrat, dass Eigentum und Verkehrssicherungspflicht für das Brückenbauwerk Gleimtunnel bei der Deutschen Bahn lägen? Antwort zu 2: Die Auffassung des Senats bezüglich des Verkehrssicherungspflichtigen hat sich nicht geändert. Sowohl bezüglich des Eigentümers als auch des Verkehrssicherungspflichtigen bestehen jedoch zwischen den Beteiligten noch immer unterschiedliche Rechtsauffassungen . Frage 3: In welcher Weise hat der Senat sich mit der Deutschen Bahn seither auseinandergesetzt und konnte mittlerweile eine einheitliche Rechtsauffassung zur Eigentumsfrage und zur Verkehrssicherungspflicht erreicht werden? Welche Geldmittel hat die Deutsche Bahn dem Senat für eine Übernahme ihrer Pflichten durch das Land Berlin zugesagt, welche hat der Senat gefordert? Antwort zu 3: Der Senat hat in diversen Gesprächen, Schreiben und E-Mails versucht, die Frage der Zuständigkeiten zu klären. Zuletzt gab es hierzu Ende 2015 ein Telefonat zwischen dem fachlich zuständigen Staatssekretär und dem Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für Berlin, Herrn Kaczmarek. Eine einheitliche Rechtsauffassung wurde nicht erzielt. Der Senat beabsichtigt, gemeinsam mit der CA Immo als von der DB benannten Ansprechpartner, weitere Gespräche aufzunehmen. Geldmittel wurden bisher weder zugesagt noch gefordert . Frage 4: Was unternimmt der Senat, um den weiteren Verfall des Gleimtunnels aufzuhalten und eine denkmalgerechte Sanierung oder zumindest eine Sicherung vor weiterem Verfall durchzuführen? Antwort zu 4: Das Land Berlin hat sich im sog. Mauerparkvertrag , den das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und das Bezirksamt Mitte, und die CA Immo Deutschland GmbH am 23.11.2012 geschlossen haben, verpflichtet, bei der Deutschen Bahn AG die Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Tunnels zu veranlassen (insbesondere Maßnahmen zur Ausbesserung der Wände, Taubenschutz , Erneuerung der Beleuchtung, Öffnung der Brückenzwischenräume, Reinigungs- und Malerarbeiten). Für diese Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem Denkmalschutz konkretisiert werden sollen, hat der Senat für die Jahre 2016 und 2017 in Kapitel 1210, Titel 67101 (Ersatz von Ausgaben) jeweils 760.000 € eingestellt. Aufgrund der strittigen Zuständigkeiten konnte die Umsetzung dieser Maßnahmen jedoch noch nicht weiter verfolgt werden. Sofern über diese Maßnahmen hinausgehend weitere zur Sicherung des Gleimtunnels erforderlich sein sollten, kann die zuständige untere Denkmalschutzbehörde prüfen , ob zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht nach § 8 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz Berlin eine entsprechende Anordnung erforderlich ist. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 942 2 Frage 5: Wie sichert der Senat, dass das Bauvorhaben der Groth-Gruppe nördlich des Gleimtunnels nicht zu zusätzlichen Schäden an dem Bauwerk führt? Antwort zu 5: Im Bezirksamt Mitte liegen Kenntnisse darüber vor, dass die Groth-Gruppe für den Teil des Bauwerks /Tunnels, der für den Baustellenverkehr benutzt wird, eine statische Dauerüberwachung während der Bauzeit beauftragt hat. Diese Überwachung ergibt sich aus einem Vertrag, der zwischen der Groth-Gruppe und der Grundstückseigentümerin CA Immo geschlossen wurde und soll dazu führen Schädigungen an dem Bauwerk zu vermieden. Einzelheiten des Vertrages zwischen der Groth-Gruppe und der CA Immo sind nicht bekannt. Frage 6: Ist der Gleimtunnel mittlerweile in das Monitoring der Brückenbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgenommen worden? Falls nein, wann soll das geschehen? Frage 7: Welche Zustandsnote und welche Sanierungsdringlichkeit für den Gleimtunnel hat die letzte Bewertung durch die Brückenbauabteilung des Senats ergeben? Was hat die entsprechende Kostenschätzung ergeben? Antwort zu 6 und 7: Die Abteilung X – Tiefbau -- der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat keine Zuständigkeit für (auch ehemalige) Brückenbauwerke im Zuge von Bahnanlagen. Aus diesem Grund wird der Gleimtunnel auch nicht durch die Abteilung X- Tiefbau nach DIN 1076 geprüft und überwacht. Demzufolge können keine Aussagen zur Zustandsnote, zur Sanierungsdringlichkeit oder zu entsprechenden Kostenschätzungen gemacht werden. Berlin, den 18. August 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)