Drucksache 17 / 18 943 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 08. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2016) und Antwort Schäden durch erhöhtes Grundwasser in Siemensstadt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich seit 2014 im Monatsverlauf die Grundwasserstände an den folgenden, beispielhaft ausgewählten Siemensstädter Grundwassermessstellen entwickelt: 622, 1320 und 1324 (bitte jeweils pro Messstelle und Monat den höchsten und niedrigsten Wert auflisten )? Antwort zu 1: Um die Entwicklung der Grundwasserstände seit 2014 übersichtlich zur Verfügung zu stellen, werden die Grundwasserstandsdaten der drei Messstellen als Ganglinien dargestellt (s. u.). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 943 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 943 3 Frage 2: Wie bewertet der Senat die Messergebnisse? Antwort zu 2: Die Ganglinien der in den Messstellen 622 und 1324 gemessenen Grundwasserstandswerte sind durch einen weitgehend natürlichen Jahresgang mit höheren Werten zu Beginn des Jahres und niedrigeren Werten im Herbst gekennzeichnet. Die Ganglinie der in Messstelle 1320 gemessenen Grundwasserstände zeigt dagegen eine Beeinflussung durch die in der Nähe vorhandenen Förderbrunnen der Firma Siemens AG. Frage 3: Gab es seit 2014 in Siemensstadt bzw. in restlichen Teilen Spandaus Vernässungsschäden und wenn ja, wann und wo? Antwort zu 3: Für diesen Zeitraum liegt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nur eine Anfrage vom November 2014 zum Grundwasserstand auf einem Grundstück im Heruler Weg (Bereich Weinmeisterhöhe ) vor, die aufgrund einer Kellerwasserproblematik gestellt wurde. Frage 4: Sind dem Senat die Vernässungsschäden in der Reisstr. 18-19 sowie dem Hefnersteig 8+9 bekannt, wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Antwort zu 4: Für diese beiden Grundstücke wurden keine Anfragen zu den Grundwasserständen aufgrund einer Kellervernässung gestellt. Diesbezügliche Anträge oder wasserbehördliche Zulassungen sind ebenfalls nicht vorhanden. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände für das gesamte Stadtgebiet Berlins wurden seit 2014 vom Senat getroffen , und welche plant der Senat? Antwort zu 5: Bereits im Jahr 2009 hat der Senat in einer Mitteilung zur Kenntnisnahme (Drs. 16/2317) im Rahmen der Überprüfung der Wirksamkeit der Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV) darauf hingewiesen , dass aufgrund der rückläufigen Grundwasserförderung für die öffentliche Wasserversorgung durch die Wasserwerke „nicht mehr überall siedlungsverträgliche Grundwasserstände erzeugt werden können“. Darüber hinaus besteht nach der einschlägigen Rechtsprechung „kein Anspruch auf einen abgesenkten Grundwasserstand “. Gebäude müssen „gegen Grundwasser geschützt werden (§ 13 BauO Bln).“ Der Senat hat sich dieses für den Einzelnen sehr gravierenden Problems im Rahmen der Koalitionsvereinbarung angenommen und dazu den „Runden Tisch Grundwassermanagement “ mit Betroffenen, Interessenvertretungen , Vertretern aus den Bezirken und den Parteien, den Berliner Wasserbetrieben und Experten aus der Fachbehörde im Jahr 2012 durchgeführt. Der Abschlussbericht mit Stellungnahmen aller Teilnehmer wurde am 12.08.2014 im Senat beschlossen und dem Abgeordnetenhaus vorgelegt (Drucksache 17/1786). Um zu möglichen Lösungsansätzen beizutragen, hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) darum bemüht, besonders zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Behebung von Kellerwasserschäden bereitzustellen. Die IBB hat daraufhin die Finanzierung von Maßnahmen zur „Behebung von Kellerwasserschäden“ explizit in verschiedene bestehende Förderprogramme integriert. Des Weiteren lässt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement derzeit Beispiele für Lösungswege zur Behebung von Kellerwasserschäden durch hohe Grundwasserstände erarbeiten. Dabei handelt es sich um eine organisatorische Hilfe zur Selbsthilfe. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hat dann in der Verantwortung der Betroffenen zu erfolgen. Frage 6: Welche Pilotprojekte zum lokalen Grundwassermanagement wurden bisher festgelegt, und wie beurteilt der Senat die Chancen von Siemensstadt, als weiteres Pilotprojekt zu starten? Antwort zu 6: Als Pilotgebiet mit besonders vielen Kellerwasser-Schadensfällen wurde das sogenannte Rudower Blumenviertel mit einer vorrangigen Einfamilienhausbebauung festgelegt und das Areal um den Boxhagener Platz in Friedrichshain als das Gebiet mit einer überwiegenden Mehrfamilienhausbebauung. Das dritte Pilotgebiet betrifft Gewerbe-Objekte, wobei in Berlin nach Informationen der Industrie- und Handelskammer (IHK) kein zusammenhängendes Gewerbegebiet mit besonders vielen Schadensfällen bekannt ist. Bezüglich einer Initiierung eines Pilotprojektes Siemensstadt ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen , dass die Firma Siemens AG dies in allen Detailschritten (alternative bauliche Sanierung, Modellierung, Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Antrag einer wasserbehördlichen Erlaubnis, Bau von Brunnen zur Grundwasserabsenkung etc.) für ihre Standorte bereits durchgeführt hat. Seit Oktober 2013 werden die Brunnen zur Gebäudetrockenhaltung daher erfolgreich betrieben, so dass weitere Anstrengungen durch ein städtisches Projekt keine Aussicht auf Erfolg versprechen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 943 4 Frage 7: Wie viele Erlaubnisse zur Grundwasserförderung zum Zweck der Gebäudetrockenhaltung – die der Firma Siemens ausgenommen – wurden von der Wasserbehörde seit 2014 für Spandau und Charlottenburg erteilt? Antwort zu 7: Seit 2014 wurde keine wasserbehördliche Erlaubnis zur Gebäudetrockenhaltung in Spandau und Charlottenburg erteilt. Aktuell wird für ein Grundstück in der Nonnendammallee die Erteilung einer Erlaubnis bearbeitet . Berlin, den 19. August 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2016)