Drucksache 17 / 18 944 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 08. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2016) und Antwort Umsetzung des verschärften Berliner Spielhallengesetzes – wie ist die Bilanz? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele durch den Bestandsschutz geschützte Spielhallenbetreiber haben eine neue Konzession beantragt (bitte aufschlüsseln nach Bezirken); bzw. gibt es bisherige Betreiber, die keine neue Konzession beantragt haben? Zu 1.: Die Anzahl der Bestandsbetriebe zum Tag des Inkrafttretens des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin (MindAbstUmsG Bln) sowie die Anzahl davon, für die eine neue Erlaubnis beantragt wurde, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben basieren auf Rückmeldungen aus den bezirklichen Ordnungsämtern . Bezirk Anzahl der Spielhallen mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO (Stichtag: Tag des Inkrafttretens des MindAbstUmsG Bln) Davon Anzahl der Anträge auf neue Erlaubnis Friedrichshain- Kreuzberg 59 55 Mitte 133 132 Lichtenberg 10 10 Pankow 26 25 Reinickendorf 29 29 Spandau 41 37 Neukölln 49 48 Charlottenburg- Wilmersdorf 63 63 Marzahn-Hellersdorf 31 31 Treptow-Köpenick 15 15 Steglitz-Zehlendorf 9 9 Tempelhof-Schöneberg 44 44 gesamt 509 498 2. Wie viele Anträge davon wurden bisher erteilt bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Bezirken)? Zu 2.: Die Prüfung der Anträge dauert noch an. Nach Angabe der Bezirke wurde bislang ein Antrag abgelehnt (Tempelhof-Schöneberg). Die Bearbeitung erfolgt in einem abgestuften Verfahren . Der Zeitpunkt der Erlaubniserteilungen oder der Erlaubnisversagungen hängt vom Fortgang des Verfahrens ab. Gegenwärtig haben die Ordnungsämter zunächst diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller informiert , deren Anträge nicht am Sonderverfahren teilnehmen . Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Antragstellung nicht ordnungsgemäß erfolgte (zum Beispiel Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 944 2 bezüglich der Frist oder Vollständigkeit der Antragsunterlagen ) oder weil keine Antragsberechtigung vorlag (beispielsweise weil die Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung bereits zuvor aufgrund wesentlicher baulicher Veränderungen erloschen war). Nach Angaben der Ordnungsämter sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt insgesamt 20 Betreiberinnen und Betreiber entsprechend informiert worden. Für deren Spielhallen findet die Erlaubnisfiktion nach § 2 Absatz 3 des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes keine Anwendung. Gleiches gilt für die Bestandsbetriebe, für die kein Antrag gestellt wurde. Nach § 15 Abs. 2 GewO kann die zuständige Behörde in diesen Fällen die Fortsetzung des Betriebes über den 31. Juli 2016 hinaus verhindern, wenn das erlaubnispflichtige Gewerbe ohne Erlaubnis weiterhin betrieben wird. Die Bezirke bereiten derzeit entsprechende Schließungsverfügungen vor. Den betroffenen Betreiberinnen oder Betreibern steht es frei, eine neue Erlaubnis nach dem SpielhG Bln zu beantragen, die dann -außerhalb des Sonderverfahrens- nach den allgemeinen Vorschriften des SpielhG Bln beschieden wird. Darüber hinaus kann Antragsberechtigten nach § 9 des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes ausnahmsweise eine befristete Erlaubnis zur Vermeidung unbilliger Härten erteilt werden. 3. Wie ist die Umsetzung und Kontrolle des verschärften Berliner Spielhallengesetzes organisiert? Zu 3.: Für die Verfolgung gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten ist der Polizeipräsident in Berlin, Landeskriminalamt , zuständig. Hierzu zählen auch Verstöße gegen das Spielhallengesetz Berlin. Für die Ahndung derartiger Verstöße sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Ebenso obliegen den bezirklichen Ordnungsämtern Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung, wie etwa Schließungsverfügungen. Sowohl Ordnungsämter als auch das Landeskriminalamt kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen des Spielhallengesetzes bei gewerberechtlichen Begehungen, teilweise in gemeinsamen Schwerpunktkontrollen zusammen mit weiteren Behörden . 4. Wie erfolgt die personelle Unterstützung der Bezirke durch den Senat? Zu 4.: Zur Unterstützung der in besonderer Weise von der Umsetzung des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes betroffenen Bezirke hat die für Inneres zuständige Senatsverwaltung vorübergehend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes zur Verfügung gestellt . Zum 1. August 2016 waren insgesamt 14 Probebeamtinnen und Probebeamte in die Ordnungsämter abgeordnet . 5. In welchen Bezirken haben unter den verschärften Bestimmungen des neuen Spielhallengesetzes Kontrollen stattgefunden und welche Verstöße wurden dabei aufgedeckt (bitte detailliert und getrennt nach Bezirken darstellen )? Zu 5.: Seit April 2016 wurden nach Auskunft des Polizeipräsidenten in Berlin im Rahmen von Verbundeinsätzen 91 Spielstätten mit besonderem Augenmerk auf sogenannte „Café-Casinos“ in den Bezirken Pankow, Mitte, Neukölln, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg kontrolliert. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt: Straftaten: 35 davon illegales Glücksspiel 29 davon sonstige 6 Ordnungswidrigkeiten: 174 davon SpielhG Bln 30 davon Spielverordnung 49 davon Gewerbeordnung 21 davon Gaststättengesetz 4 davon Nichtraucherschutzgesetz 12 davon Preisangabenverordnung 22 davon Jugendschutzgesetz 9 davon sonstige 27 Eine Aufstellung nach Bezirken liegt dem Senat derzeit nicht vor. 6. Wie viele neue Wettbüro-Konzessionen wurden in 2016 beantragt und wie wurden diese beschieden (bitte detailliert und getrennt nach Bezirken darstellen)? Zu 6.: Beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten als zuständige Erlaubnisbehörde wurden im Jahr 2016 keine „Wettbüro-Konzessionen“ beantragt und beschieden. Berlin, den 19. August 2016 In Vertretung Dr. Hans R e c k e r s .................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2016)