Drucksache 17 / 18 947 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 08. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. August 2016) und Antwort Erwartung und Realität: Die Fußfessel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig wurde in Berlin seit der Einführung zum 1. Januar 2011 eine elektronische Fußfessel angeordnet? Zu 1.: Insgesamt dreimal wurde durch ein Berliner Gericht eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 12 Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. 2. Wie häufig wurde in 2016 von der Möglichkeit der Anordnung einer Fußfessel in Berlin Gebrauch gemacht? Wie viele Betroffene tragen aktuell eine Fußfessel? Zu 2.: Im Jahr 2016 hat kein Berliner Gericht eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB ausgesprochen. Aktuell gibt es einen aktiven Weisungsfall. Ein weiterer Weisungsfall ist derzeit nicht aktiv, weil der Proband inhaftiert ist. 3. Was hat Berlin in der Zeit seit dem 1. Januar 2011 für die Vorhaltung der Fußfessel-Infrastruktur einschließlich Personalkosten aufgewandt (bitte jährlich aufgliedern )? Zu 3.: Bei den Kosten ist zu unterscheiden nach sogenannten Verbrauchskosten und den Kosten, die für die Nutzung des technischen Monitoringcenters (TMC) und der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) entstehen. Bei den sogenannten Verbrauchskosten handelt es sich um die Leasingkosten der Überwachungsgeräte, den Kosten für SIM-Karten, den Kosten des Vor-Ort- Services sowie den Kosten für eventuell entstandene LBS-Ortungen. Die bisher aufgewendeten Kosten bitte ich der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Verbrauchskosten Kosten TMC/GÜL 2011 ./. 42.247,11 Euro 2012 7.967,73 Euro 112.657,28 Euro 2013 18.646,44 Euro 119.029,19 Euro 2014 28.741,53 Euro 120.774,27 Euro 2015 40.353,40 Euro 121.390,41 Euro 2016* 5.201,69 Euro ./. *Die Aufstellung enthält Rechnungsbeträge bis einschließlich Mai 2016. Eine Zahlungsaufforderung für die Kosten des TMC und der GÜL liegen bisher noch nicht vor und konnten somit nicht berücksichtigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 947 2 4. Hält der Senat den finanziellen Aufwand im Hinblick auf die Anzahl der Anordnung für angemessen? Weshalb? Zu 4.: Der Bundesgesetzgeber hat den Gerichten die Möglichkeit eingeräumt, Weisungen nach § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB zu erteilen. Die Aufgabe der Länder ist es, unabhängig von der Zahl der zur richterlichen Unabhängigkeit erteilten Weisungen, deren Umsetzung und damit auch die Überwachung 24 Stunden an jedem Tag des Jahres zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Anforderungen hat sich der Senat für die vorliegende Lösung entschieden, um die Vorhaltekosten mit möglichst vielen Ländern zu teilen und die Belastung des Berliner Steuerzahlers gering zu halten. Kostengünstigere Alternativen zu dem bestehenden System gibt es nicht. Da die Kosten für die GÜL und die Nutzung des TMC nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden, sind die Kosten für Berlin vergleichsweise gering. Die einzige Alternative wäre eine isolierte Lösung für das Land Berlin. Dann müssten jedoch bei der Führungsaufsichtsstelle des Landes Berlin neue Strukturen geschaffen werden, die das technische Monitoring und die fachliche Überwachung 24 Stunden/7 Tage die Woche gewährleisten. Ferner müsste auch die technische Infrastruktur beschafft und bereitgestellt werden. Ebenfalls wäre die Erarbeitung eines vollständig autarken Konzeptes mit einem beträchtlichen Aufwand an Zeit und Verwaltungsressourcen verbunden. Dies hätte einen erheblichen personellen und sachlichen Mehrbedarf der Führungsaufsichtsstelle zur Folge und würde den Landeshaushalt wesentlich stärker belasten als die gemeinsame Lösung der Länder. In wie vielen Fällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung tatsächlich angeordnet wird, spielt für die Notwendigkeit, die entsprechenden Strukturen vorzuhalten, keine Rolle. Berlin, den 17. August 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Aug. 2016)