Drucksache 17 / 18 955 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 10. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und Antwort Die ambulante medizinische Versorgung in der Fläche. Des Senators neue Kleider – Czajas Märchenstunde I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In einer Presseerklärung vom 13. Juli diesen Jahres behauptet Gesundheitssenator Mario Czaja, 158 Arztpraxen seien in der Zeit von Juli 2013 bis Juli 2015 in ärztlich schlechter versorgte Bezirke verlegt worden. Ist dem Senat bekannt, dass nach geltendem Recht des § 24 Absatz 7 der zum 1.1.2012 in dieser Hinsicht geänderten »Zulassungsverordnung für Vertragsärzte« der Zulassungsausschuss den Antrag eines Vertragsarztes auf Verlegung seines Vertragsarztsitzes sowieso nur genehmigen darf, wenn Gründe der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen? Zu 1.: Diese Regelung ist bekannt. Der Zulassungsausschuss als Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen trifft seine Zulassungsentscheidungen weisungsunabhängig und organisatorisch selbständig auf Grundlage der für ihn geltenden rechtlichen Vorschriften. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales übt lediglich gemäß § 97 Abs. 5 SGB V die Aufsicht über die Geschäftsführung des Zulassungsausschusses aus. Gemäß § 90a SGB V wird den Ländern ein Mitspracherecht in Fragen der ambulanten Bedarfsplanung und der sektorübergreifenden Versorgung im Rahmen eines gemeinsamen Landesgremiums eingeräumt, das hierzu Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben kann. Berlin hat als erstes Bundesland von den Möglichkeiten dieses Landesgremiums im Hinblick auf die ambulante Bedarfsplanung Gebrauch gemacht und im Oktober 2013 den Letter of Intent zur Versorgungssteuerung (LOI) verabschiedet (veröffentlicht auf der Internetseite des Berliner Gemeinsamen Landesgremiums unter http://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/ambulanteversor - gung/landesgremium/#Ambulante_Bedarfsplanung). Hierzu wurden durch die Arbeitsgruppe (AG) Bedarfsplanung des Berliner Gemeinsamen Landesgremiums im Dezember 2014 ein Zwischenbericht und im Juli 2016 ein weiterer, aktueller Bericht (Anlage 1) erstellt, die ebenfalls unter dem angegebenen Link veröffentlicht sind. Die aktuellen Tabellen bezirklicher Versorgungsgrade gemäß LOI sind als Anlage 2 angefügt. 2. Wie ist es bei der konsequenten Anwendung dieser Regelung möglich, dass nach der erwähnten Presseerklärung des Senators nur 85,9 Prozent aller überbezirklichen Verlegungen »bergab« erfolgten? Was geschah in den restlichen Fällen? 3. Trifft es zu, dass 23 Verlegungen von Arztsitzen »bergauf«, also in bereits überversorgte Gebiete, erfolgten ? Wie wurden diese Verlagerungen begründet und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten sie? Zu 2. und 3.: Im Betrachtungszeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 wurde gemäß Bericht zum LOI lediglich in 19 Fällen durch die Zulassungsgremien Anträgen auf Verlegung in einen besser versorgten Bezirk stattgegeben. Hierzu erläutert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin auf Anfrage, dass es sich in diesen Fällen um Verlegungen handelte, bei denen bei Prüfung aller Gesichtspunkte eine Verlegung im Sinne der Patientenversorgung sinnvoll war oder die Anträge schon lange vor dem LOI gestellt wurden. Die Termini „bergab“ („bergauf“) bzw. „schlechter“ („besser“) oder „weniger gut“ beschreiben eine Relation, diese sind aber nicht mit dem Begriff der „Unterversorgung “ („Überversorgung“) gemäß § 100 und § 101 SGB V gleichzusetzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 955 2 Vielmehr gilt: a) Alle Bezirke, deren bezirklicher Versorgungsgrad in der jeweilig betrachteten Facharztgruppe unterhalb des Berliner Versorgungsgrades liegt, sind im Verhältnis zum Berliner Durchschnitt „weniger gut“ versorgt. Umgekehrt sind Bezirke mit arztgruppenspezifischem Versorgungsgrad oberhalb des Berliner Versorgungsgrades im Verhältnis zum Berliner Durchschnitt „besser“ versorgt. b) Ein Bezirk gilt, im Vergleich mit einem anderen Bezirk als „weniger gut“ versorgt, wenn der Versorgungsgrad des Ersteren unterhalb dem des Letzteren liegt. Umgekehrt gilt ein Bezirk im Vergleich mit einem anderen Bezirk als „besser“ versorgt, wenn der Versorgungsgrad des Ersteren oberhalb dem des Letzteren liegt. Zudem fanden Arztsitzverlegungen zwischen Bezirken mit (annähernd) gleichem Versorgungsgrad statt, bei denen die Versorgungsgradrelation sich durch die Verlegung umkehrte, so dass weder von „bergab“ noch von „bergauf“ gesprochen werden kann. 4. In wie vielen Fällen der beantragten Verlagerung von Praxissitzen ist der § 24 (7) der oben erwähnten »Zulassungsverordnung für Vertragsärzte« in Berlin zur Anwendung gekommen und die Verlagerung eines Praxissitzes abgelehnt worden? Zu 4.: Gemäß Bericht zum LOI wurden 22 Anträge auf Verlegung eines Praxissitzes abgelehnt. 5. Aus welchen Bezirken sind die 158 verlagerten Arztpraxen in welche Bezirke verlegt worden? 6. Welchen Fachrichtungen gehörten diese Praxen jeweils an? (Bitte detailliert aufführen.) 7. Sind in den Zahlen der verlagerten Praxissitze die Arztpraxen aus dem »Haus der Gesundheit« in Mitte enthalten? Zu 5., 6. und 7.: Die genehmigten Verlegungen von Versorgungsaufträgen lassen sich der Tabelle 3 des Berichts zum LOI entnehmen (als Tabelle 1 in Anlage 3 beigefügt). Die Anzahl der pro Fachrichtung genehmigten Verlagerungen von Versorgungsaufträgen (in Vollzeitäquivalenten ) lassen sich der Tabelle 4 des Berichts zum LOI entnehmen (als Tabelle 2 in Anlage 3 beigefügt). Die verlagerten Praxissitze aus dem „Haus der Gesundheit “ in Mitte sind in den Zahlen und Tabellen enthalten . Die KV Berlin weist auf Anfrage darauf hin, dass darüberhinausgehende bzw. detailliertere Informationen datenschutzrechtlichen Aspekten unterliegen. 8. Wie viele Arztsitze wurden im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 insgesamt im Niederlassungsbezirk Berlin neu zugelassen? 9. Welchen Fachrichtungen gehörten diese Praxen jeweils an (bitte detailliert aufführen)? Zu 8. und 9.: Gemäß Auskunft der KV Berlin wurden im genannten Zeitraum keine Neuzulassungen vorgenommen , damit entfällt eine Aufschlüsselung nach Fachrichtungen . 10. Welche Bezirke oder Versorgungsregionen gelten in Berlin insgesamt als »schlechter versorgt« und in welcher Hinsicht der Versorgung (hausärztlich/fachärztlich) sind sie schlechter versorgt (bitte jeweils auch die fachärztliche Disziplin benennen, in der eine Unterversorgung festgestellt wurde)? 11. Nach welchen Kriterien beurteilt der Senat, ob ein Bezirk »schlechter versorgt« ist? Zu 10. und 11.: Gemäß der durch den Bundesgesetzgeber vorgegebenen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen obliegen die Rechte und die Pflichten der Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Berlin der KV Berlin. Feststellungen zur Überund Unterversorgung sind ebenfalls im Rahmen der Selbstverwaltung durch die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen zu treffen (§§ 100 und 103 SGB V). Zur Einschätzung der Versorgungsgrade der Berliner Verwaltungsbezirke vgl. auch die Ausführungen zu Frage 3. Die bezirklichen Versorgungsgrade werden für die 18 Arztgruppen des LOI in regelmäßigen Abständen berechnet und auf der Internetseite des Berliner Gemeinsamen Landesgremiums (http://www.berlin.de/sen/gesundheit /themen/ambulanteversorgung/landesgremium/#Ambu lante_Bedarfsplanung) veröffentlicht, wobei für die sechs Arztgruppen der Hausärztinnen/Hausärzte, Kinderärztinnen /Kinderärzte, Augenärztinnen/Augenärzte, Chirurginnen /Chirurgen, HNO-Ärztinnen/HNO-Ärzte und Nervenärztinnen /Nervenärzte die bezirkliche Sozialstruktur mit Zu- bzw. Abschlägen berücksichtigt wird. Die bezirklichen Versorgungsgrade für diese 18 Arztgruppen mit dem letzten veröffentlichten Stand 1.7.2015 (unter obigem Link) finden sich in Tabelle 3 in Anlage 3. Die Versorgungsgrade in den Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung (letzte vier Spalten in Tabelle 3) sind aufgrund der geringen Arztzahlen in diesen Arztgruppen berlinweit sehr heterogen. Aufgrund verschiedener, im aktuellen Bericht zum LOI (vgl. Anlage 1) ausgeführter Erwägungen wurde empfohlen, diese Arztgruppen künftig im Hinblick auf die Versorgungssteuerung auf Ebene der Berliner Bezirke außer Acht zu lassen. In den übrigen 14 Arztgruppen zeigt sich eine Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 955 3 rechnerische Unterversorgung (Versorgungsgrad < 50 %) für die Arztgruppe der Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Versorgungsgrad 47 %) und für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater/innen in den Bezirken Marzahn- Hellersdorf und Treptow-Köpenick (Versorgungsgrade 43 % bzw. 49 %). 12. Wie definiert der Senat den tatsächlichen ärztlichen Versorgungsbedarf innerhalb einer bestimmten Versorgungsregion ? Zu 12.: Der ärztliche Versorgungsbedarf ist durch die Regelungen des SGB V (§§ 99 ff.) und die Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G- BA) rechtsverbindlich festgelegt und wird nicht durch den Senat definiert. 13. Über welches Instrumentarium verfügt das Landesgremium nach § 90a SGB V, um eine Praxisverlagerung aktiv zu initiieren? 14. Über welches Instrumentarium verfügt dieses Landesgremium , Praxisverlagerungen aktiv zu steuern? 15. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten sind konkret gemeint, die nach der Presseerklärung des Senators bei der Steuerung der ärztlichen Versorgung in der Fläche »voll« ausgeschöpft wurden? Zu 13., 14. und 15.: Über Praxiszulassungen und Verlagerungen entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung . Eine Praxisverlagerung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Gemäß § 90a SGB V sowie Berliner Landesgesetz zum Gemeinsamen Landesgremium gibt das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung ab und darf zum Bedarfsplan für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Stellung nehmen. Unter dem Vorsitz von Herrn Senator Czaja ist es dem Gemeinsamen Landesgremium gelungen, das Gemeinwohl der Berliner Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf eine gerechter verteilte, wohnortnahe ambulante, vertragsärztliche Versorgung durch die Einführung einer bezirklichen Versorgungssteuerung aktiv zu befördern, nachdem die bezirkliche Bedarfsplanung im Jahr 2003 beendet wurde und seither Berlin als eine Planungsregion gilt. Dadurch konnte der Trend zur zunehmenden Ungleichverteilung der ärztlichen Versorgung in Berlin mit einer Konzentration von Arztpraxen in zentralen und sozialstrukturell besser gestellten Stadtteilen gestoppt und umgekehrt werden. 16. Steuerung setzt bewusstes Handeln voraus: Nach welchen Kriterien also wurden die jeweiligen Praxissitze, die verlagert wurden, ausgesucht? Wer hat sie ausgesucht, und wie wurden die Praxisinhaber von der Notwendigkeit einer Verlagerung überzeugt? Zu 16.: Die zu verlagernden Praxissitze werden nicht von Beteiligten der Selbstverwaltung oder des Landesgremiums ausgesucht und die Praxisinhaber/innen überzeugt , sondern die Steuerungswirkung besteht darin, dass für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte einen Antrag auf Praxissitzverlegung stellen, diese Verlegung nur „bergab“ (von einem Bezirk mit höherem arztgruppenspezifischen Versorgungsgrad in einen Bezirk mit niedrigerem Versorgungsgrad ) genehmigt werden soll und nicht „bergauf“. Dies hat sich in der Ärzteschaft herumgesprochen, sie können auch vor Stellen eines Verlegungsantrages die Niederlassungsberatung der KV Berlin in Anspruch nehmen . 17. Wie muss man sich den aktiven Beitrag des Landesgremiums nach § 90a dabei vorstellen? Wie vor allem wurde das in der Presseerklärung behauptete »Tempo« gemacht? Zu 17.: Das Gemeinsame Landesgremium hat den LOI erarbeitet und hierzu mehrere Beschlüsse gefasst, die auf der Landesgremium-Internetseite (http://www.berlin .de/sen/gesundheit/themen/ambulanteversorgung /landesgremium/) veröffentlicht sind. Zudem haben sich die Beteiligten des Landesgremiums dafür eingesetzt, dass die Gesichtspunkte des LOI in den Zulassungsgremien Anwendung finden. Mit dem Bericht und Beschluss zum LOI vom 13. Juli 2016 konnte erreicht werden, dass in Zukunft alle Regelungen des Letter of Intent nicht nur bei Anträgen zu Praxisverlagerungen greifen, sondern auch bei Nach- und Neubesetzungsverfahren direkt zum Einsatz kommen. Regelmäßige Bestandsaufnahmen und Evaluation stellen dabei auch in Zukunft sicher, dass alle verfügbaren Maßnahmen für eine gleichmäßigere, möglichst flächendeckend wohnortnahe ambulante Versorgung in Berlin berücksichtigt werden. 18. Wie oft hat das Landesgremium in dem genannten Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 überhaupt getagt? 19. Gibt es entsprechende Protokolle, die die Beschlüsse und Entscheidungen des Gremiums hinsichtlich seines »steuernden« Einflusses bei der bedarfsgerechteren Verteilung von Arztsitzen in der Fläche belegen können? Zu 18. und 19.: Das Gemeinsame Landesgremium tagt zweimal jährlich, im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 fanden vier Sitzungen statt. Die Stellungnahmen, Empfehlungen , Berichte und Beschlüsse des Gemeinsamen Landesgremiums werden in den entsprechenden Arbeitsgruppen des Landesgremiums erarbeitet, die ihre Arbeitstreffen zwischen den Sitzungsterminen des Landesgremiums abhalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 955 4 Die Beschlüsse und Berichte des Gemeinsamen Landesgremiums sind öffentlich. Alle öffentlich zugänglichen Informationen zum Gemeinsamen Landesgremium sind unter folgender Internetseite abrufbar: http://www.berlin.de/sen/gesund-heit/themen/ambulanteversorgung /landesgremium/ Berlin, den 26. August 2016 In Vertretung Emine D e m i r b ü k e n - W e g n e r _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2016) 13. Juli 2016 Bericht der AG Bedarfsplanung zum Letter of Intent: Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 Datengrundlage 3 Wirkung des LOI auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung 4 Altersstruktur der Ärzte 4 Versorgungsbeitrag der Ärzte 4 Veränderungen seit Inkrafttreten des LOI 6 Demographische und sozialindikative Aspekte 9 Analyse der Bevölkerungsentwicklung 9 Ergebnisse der Versorgungsgrade nach Arztgruppen 14 Rechtliche und gesundheitspolitische Entwicklungen 15 Barrierefreiheit 18 Rechtliche und verwaltungsseitige Lage und Handhabung der Beratung niederlassungswilliger Ärzte auf bezirklicher Ebene 19 Zusammenfassung, kritische Würdigung und Ausblick 19 Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 3 Einleitung Mit dem Letter of Intent (LOI) zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 haben sich die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin das Ziel gesetzt, die regionalen Unterschiede zwischen den Verwaltungsbezirken in der ambulanten ärztlichen Verordnung anzugleichen. Dieses Vorhaben hat nach seiner Ingangsetzung erste Erfolge zu verzeichnen, welche im Zwischenbericht vom Dezember 2014 ersichtlich wurden. Im LOI war ein Abschlussbericht für den Herbst 2015 vorgesehen . Allerdings haben sich durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 weitere Impulse zur Optimierung der sich auf einem hohen Niveau befindlichen ambulanten vertragsärztlichen Versorgung innerhalb Berlins ergeben. Die neue Gesetzeslage findet im vorliegenden Bericht zum LOI Eingang. Daher wurde der Erarbeitungshorizont für den Bericht entsprechend adaptiert, da eine nachhaltige und konstruktive Behandlung der Thematik eine dezidierte und fundierte Herangehensweise erforderlich macht. Der hier vorliegende aktuelle Bericht setzt sich mit der weiteren Entwicklung und Bewertung der Veränderung der Versorgungslandschaft unter Einbeziehung der eben genannten Aspekte auseinander. Die Ergebnisse des Zwischenberichtes werden in der Weiterentwicklung miteinbezogen und fortgeschrieben. Die regionalen Versorgungsgrade, die dem Letter of Intent – Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 – zugrunde liegen, werden entsprechend der nachfolgend vereinbarten Protokollnotiz regelmäßig angepasst: „Die Vertragspartner des Letter of Intent über die Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 passen die regionalen Versorgungsgrade, die dem Letter of Intent als Anlage beigefügt sind, jeweils im Zeitabstand von 6 bis 12 Monaten an. Datengrundlage für die Anpassung der Tabellen zu bezirklichen Versorgungsgraden sind die von der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils zur Verfügung zu stellenden aktuellen Angaben zu ärztlichen Vollzeitäquivalenten, die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellten aus Zensusdaten fortgeschriebenen bezirklichen und altersgruppenspezifischen Bevölkerungszahlen zum jeweils aktuellsten verfügbaren Datenstand und der jeweils aktuelle Sozialindex I für Berlin, der in der Regel einmal pro Legislaturperiode neu berechnet wird. Die aktualisierten Versorgungsgrade und deren Stichtage werden zwischen den Vertragspartnern des Letter of Intent einvernehmlich abgestimmt.“ Datengrundlage Bislang beziehen sich die Berechnungen und Tabellen zum LOI auf die alters- und geschlechtsspezifischen Bevölkerungszahlen gemäß Zensus 2011 bzw. die auf dieser Basis fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen , zuletzt zum Stichtag 31.12.2013. Infolge einer Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes kann seit 2014 keine Bevölkerungsfortschreibung auf Bezirksebene mehr erfolgen, sondern nur noch für Berlin gesamt. Daher kann das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bis zum nächsten Zensus lediglich Schätzdaten der bezirklichen Bevölkerungsstruktur zur Verfügung stellen. Neben den zensusbasierten Bevölkerungsdaten liegen jedoch kleinräumige Bevölkerungsdaten aus den Einwohnermelderegistern vor, welche in verschiedenen Planungskontexten bereits Anwendung finden. Die Melderegisterdaten wurden im Zuge der Zensuserhebungen 2011 nicht korrigiert und weichen aufgrund ausbleibender oder verspäteter An-, Ab- und Ummeldungen von den Zensusdaten ab. So liegt die Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 4 Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12.2014 gemäß Einwohnermelderegister für Berlin insgesamt um gut 90.000 Personen über der gemäß Zensus 2011 fortgeschriebenen Bevölkerung zum gleichen Stichtag. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit haben sich die Partner des LOI darauf verständigt, zur Berechnung der regionalisierten Versorgungsgrade künftig die Daten des Einwohnermelderegisters heranzuziehen. Durch die veränderte Datenbasis ergibt sich für die Tabellen zu bezirklichen Versorgungsgraden ein einmaliger Bruch in der Zeitreihe, da sich infolge höherer Bevölkerungszahlen bei gleichen Ärztezahlen geringere Versorgungsgrade ergeben. Wirkung des LOI auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung Nachfolgend erfolgt zunächst anhand vorliegender Daten der Partner des LOI eine Analyse der Ist-Situation der vertragsärztlichen Versorgung. Weiterhin werden die bezirklichen Versorgungsgrade und ihre Veränderung seit Inkrafttreten des LOI dargestellt und hinsichtlich der bisherigen Wirkung der Versorgungssteuerung mithilfe des LOI bewertet. Altersstruktur der Ärzte Die lange Ausbildung bis hin zur Facharztausbildung bedingt, dass Ärzte sich zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr erstmalig niederlassen können . Geht man von einem Renteneintritt zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr aus und nimmt den jeweiligen Mittelwert, überrascht es nicht, dass die Berliner Vertragsärzte im Schnitt 54 Jahre alt sind. Die einzelnen Fachgruppen differieren dabei wenig, Ausreißer sind die Praktischen Ärzte mit 61 Jahren (bei denen keine Neuniederlassungen möglich sind) und die Psychosomatiker mit 60 Jahren (die in der Regel zwei Facharztbezeichnungen führen) einerseits und Neurologen (47 Jahre) andererseits, welche sich erst neuerdings vermehrt niederlassen. Das Durchschnittsalter in den östlichen Stadtbezirken ist dabei um 3 Jahre höher als das Durchschnittsalter in den westlichen Bezirken. Rein mathematisch ist daher zu erwarten, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren die Hälfte aller Arztsitze abgegeben wird und dabei insbesondere Praxen im Ostteil der Stadt bevorzugt nachbesetzt werden müssen. So sind in der Fachgruppe der Hausärzte 675 Ärztinnen und Ärzte derzeit über 65 Jahre alt. Versorgungsbeitrag der Ärzte Die durchschnittliche Fallzahl je Arzt liegt in Berlin vergleichbar mit den bundesweiten Fallzahlen. Einzelnen Ärzten, bei denen sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass diese stark unterdurchschnittliche Fallzahlen haben, wurde die Zulassung zur Hälfte bzw. sogar zur Gänze entzogen. Dies ist insbesondere in der Fachgruppe der Psychotherapeuten von Belang, wo es stark unterschiedliche Tätigkeitsumfänge gibt. In der Planungsgruppe der psychologischen Psychotherapeuten beträgt die durchschnittliche Fallzahl in Berlin derzeit 169 Fälle im Jahr, dies entspricht 37,25 Fällen im Quartal, wohingegen der Bundesdurchschnitt derzeit bei etwa 45 Fällen liegt. Dabei divergieren gerade in dieser Planungsgruppe die Fallzahlen Fachgruppe Durchschnittsalter Psychotherapeuten 56,3 Augenärzte 52,8 Internisten fachärztlich 53,1 Gynäkologen 53,4 HNO 53,1 Hausärzte 55,1 Hautärzte 50,7 Kinder-Jugend-Psychiater 52,3 Kinderärzte 54,6 Nervenärzte 56,1 Chirurgen 55,9 Orthopäden 51,9 Radiologen 53,8 Tabelle 1: Durchschnittsalter der niedergelassenen Ärzte in Berlin nach Arztgruppen des LOI (Quelle: KV Berlin) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 5 Berlin Bund Hausärztliche Internisten / Allgemeinmediziner / Praktiker 841 813 Hausärztliche Kinderärzte / Fachärztliche Kinderärzte 992 970 Augenärzte 1.270 1.324 Chirurgen 905 749 Gynäkologen 1.042 1.064 HNO-Ärzte 1.166 1.027 Hautärzte 1.436 1.372 Kinder- u. Jugendpsychiater 272 274 Nervenärzte, Fachärzte für Nervenheilkunde / Neurologie-Psychiatrie 822 860 Psychiatrie / Psychiatrie und Psychotherapie 541 421 Orthopäden 1.316 1.067 Radiologen 1.256 1.235 Urologen 1.216 1.028 Fachärztliche Internisten 924 843 Tabelle 2: Behandlungsfälle pro Quartal der Arztgruppen des LOI in Berlin und im Bundesdurchschnitt im Vergleich Arztgruppe Behandlungsfälle pro Quartal (Quelle: KV Berlin / Honorarbericht Kassenärztliche Bundesvereinigung) in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausrichtung der psychotherapeutischen Praxis (höheren Fallzahlen im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie stehen in der Regel äußerst geringe Fallzahlen im Richtlinienverfahren Psychoanalyse gegenüber). Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie hingegen erzielen im Mittel Fallzahlen von etwa 100 Patienten im Quartal, ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte liegen mit einer in Berlin durchschnittlichen Fallzahl von etwa 45 Fällen im Bundesdurchschnitt. Entgegen der oft zu hörenden Meinung ist die Umsatzerwartung der Praxen in den Bezirken mit unterdurchschnittlichen Versorgungsgraden besonders hoch. In der Abbildung wurde das durchschnittliche Honorar der Hausärzte je voller Zulassung je Bezirk aufgetragen. Der niedrige Wert in Pankow ist auf die hohe Dichte angestellter Ärzte in MVZ im Bereich Buch zurück zu führen, die deutlich unterdurchschnittlich an der Versorgung Abbildung 1: Durchschnittshonorar der Hausärzte in den Berliner Verwaltungsbezirken je Tätigkeitsumfang (TU) (Quelle: KV Berlin) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 6 teilnehmen. So betreut durchschnittlich ein Hausarzt mit vollem Versorgungsumfang 841 Patienten (ein hausärztlicher Internist 842 Patienten). Ein Hausarzt im MVZ betreut hingegen nur durchschnittlich 702 Patienten. Die hohe Zahl der in MVZ beschäftigten Ärzte in Berlin führt also im Ergebnis zu einer Verzerrung des Versorgungsgeschehens. Problematisch ist teilweise ein nicht quantitativer, sondern qualitativer Mangel in der Teilnahme an der Versorgung. So führen 253 von 2.324 Hausärzten (etwas über 10 %) gar keine Hausbesuche durch. Nur knapp unter 60 % aller Hausärzte machen mehr als einen Hausbesuch je Woche, nur noch rund 40 % machen mehr als 2 Hausbesuche je Woche. Hausbesuche gehören zum Kernbereich hausärztlicher Tätigkeit. Daraus kann gefolgert werden, dass nur ein kleinerer Teil der Hausärzte in Berlin noch in diesem hausärztlichen Kernbereich tätig ist. Berlin hat darüber hinaus eine besondere Bedeutung für die Versorgung von Patienten aus den umliegenden Regionen, insbesondere für Patienten aus Brandenburg. Rund 10 % bis 15 % aller Berliner Behandlungsfälle entstehen durch die Behandlung von Patienten, die nicht in Berlin leben. In einzelnen Fachgruppen sind es deutlich mehr als 15 %. Damit zeigt sich, dass gerade im großstädtischen Planungsbereich Berlin die Mitversorgungseffekte für Brandenburg sehr hoch sind und vor diesem Hintergrund die Versorgungsgrade in den Planungsgruppen kritisch betrachtet werden müssen. Veränderungen seit Inkrafttreten des LOI Ein Ziel des Letter of Intent ist, die Vertragsarztsitze und Vertragspsychotherapeutensitze langfristig im Wege einer Steuerung der Umzugsmöglichkeiten in Bezirke zu verlagern, die einen geringeren Versorgungsgrad aufweisen. Damit sollen langfristig eine bessere wohnortnahe Versorgung und eine Homogenisierung der Versorgungsgrade in den Verwaltungsbezirken erreicht werden. Die vorgenannten Beispiele zeigen, dass sich erste Erfolge verzeichnen lassen. Dies muss natürlich in Bezug gesetzt werden zur Realität in den Vertragsarztpraxen. In der Regel verfügen diese über mehrjährige, d. h. über fünf und mehr Jahre laufende Mietverträge. Erst beim Auslaufen des Mietvertrages wird ein Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut überlegen, ob er einen anderen Praxisstandort wählt, sei es aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder der Möglichkeit das Praxisprofil anzupassen. Die vorgenommene Versorgungssteuerung konnte bei den bislang stattgefundenen Verlegungen von Vertragsarztpraxen bereits greifen. Im Zeitraum Juli 2013 bis Juli 2015 wurden insgesamt 639 Praxisverlegungsanträge gestellt, von denen 614 entsprochen werden konnte. 22 Anträge wurden jedoch abgelehnt . Der überwiegende Teil, nämlich 425, der genehmigten Verlegungen fand innerhalb der Bezirke statt. Außerhalb der jeweiligen Bezirke fanden Verlegungen in 209 Verfahren statt, wovon 189 Verfahren genehmigt wurden. Im Untersuchungszeitraum wurden dabei 19 Versorgungsaufträge in höher versorgte Verwaltungsbezirke verlegt, dies im Wesentlichen vor Inkrafttreten des LOI; in insgesamt vier Fällen wurde Klage gegen die Ablehnung respektive Genehmigung eingereicht. Im gleichen Zeitraum fanden 158 Verlegungen in Bezirke statt, die einen geringeren Versorgungsgrad aufwiesen. Bei Inkrafttreten des Letter of Intent (Stand: 01.07.2013) betrug die Zahl der Vertragspsychotherapeuten in Charlottenburg- Wilmersdorf 530, diese sank zum Stichtag 01.07.2015 auf 504, dies entspricht einem Rückgang des Versorgungsgrades von rund 5% (von 558 % auf 525 %). Zugleich stieg die Zahl der Vertragspsychotherapeuten in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg um zwei bzw. drei, wodurch sich der Versorgungsgrad in Marzahn-Hellersdorf von 45 % auf 47 % erhöhte, in Lichtenberg von 81 % auf 82 %. Die Zahl der Hausärzte in Charlottenburg-Wilmersdorf betrug 2013 297,3 bei einem Versorgungsgrad von 170 %, am 01.07.2015 lediglich 291 bei einem Versorgungsgrad von 165 %. Demnach wurden sechs Hausärzte aus dem mit Abstand am besten versorgten Bezirk umverteilt. Dabei stieg zum Beispiel die Zahl der Hausärzte in Reinickendorf um drei, wodurch sich der Versorgungsgrad von 108 % auf 109 % erhöhte. Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 7 M itt e Fr ie dr ich sha in - Kr eu zb er g Pa nk ow Ch ar lo tt en bu rg - W ilm er sdo rf Sp an - da u St eg lit z- Ze hl en d or f Te m pe lh of - Sc hö ne b er g Ne ukö lln Tr ep to w- Kö pe ni ck M ar za hn - He lle rs - do rf Lic ht en - be rg Re in ick en - do rf „b er ga b “[1 ] „b er ga u f“[ 2] M itt e 33 ,7 5 3 0, 5 4, 5 --- 2 2 --- --- --- 1 --- 46 ,7 5 13 8 5 Fr ie dr ich sh .- Kr eu zb er g 10 25 --- 1 --- 1, 75 2, 5 4 --- 2 1 --- 47 ,2 5 22 ,2 5 16 ,2 5 6 Pa nk ow 1 4 39 ,5 3, 5 --- 0, 5 3, 5 --- --- --- 1 --- 53 13 ,5 11 ,5 2 Ch ar l.- W ilm er sd or f 2 0, 5 --- 65 ,5 --- 1 3, 5 --- --- --- 0, 5 --- 73 7, 5 2 5, 5 Sp an da u 0, 5 --- --- --- 16 --- 1 --- --- --- --- --- 17 ,5 1, 5 1, 5 --- St .-Z eh le nd . 4 1 1 8 --- 55 7 --- --- --- 1 1 78 23 18 5 Te m pe lh of - Sc hö ne be rg --- 1 --- 9, 5 --- 6 49 ,7 5 --- --- 1 --- --- 67 ,2 5 17 ,5 17 ,5 --- Ne uk öl ln 4 4, 5 --- 1 0, 5 4 1 26 2 3, 5 1 1 48 ,5 22 ,5 20 ,5 2 Tr ep to w- Kö pe ni ck --- 1 --- 1 0, 5 --- 1 --- 24 ,5 4 1 1 34 9, 5 9, 5 --- M ar za hn - He lle rs do rf 15 ,7 5 --- 1, 5 --- --- --- --- --- --- 18 ,5 --- --- 35 ,7 5 17 ,2 5 16 ,2 5 1 Lic ht en be rg --- 1 1 --- --- --- 1, 5 --- --- 1 5, 5 --- 10 4, 5 4 --- Re in ick en d. 3 1 --- 2 --- 1 1, 5 --- --- --- --- 21 ,5 30 8, 5 8, 5 --- Ge sa m t 74 42 43 ,5 96 17 71 ,2 5 74 ,2 5 30 26 ,5 30 12 24 ,5 54 1 16 0, 5 13 3, 5 26 ,5 Ab ga ng 40 ,2 5 17 4 30 ,5 1 16 ,2 5 24 ,5 4 2 11 ,5 6, 5 3 16 0, 5 --- --- --- [1 ] v on e in em B ez irk m it hö he re m V er so rg un gs gr ad in e in en B ez irk m it ni ed rig er em V er so rg un gs gr ad [2 ] v on e in em B ez irk m it ni ed rig er em V er so rg un gs gr ad in e in en B ez irk m it hö he re m V er so rg un gs gr ad Zu zu g Zu or dn un g (L OI ) Ta be lle 3 : Ge ne hm ig te V er la ge ru ng en vo n Ve rs or gu ng sa uf tr äg en im Z ei tr au m 1 .7 .2 01 3 bi s 1 .7 .2 01 5 (n ac h Vo llz ei tä qu iv al en te n) (Q ue lle : K V Be rli n) na ch B ez irk vo n Be zir k Ge sa m t Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 8 Aus der Übersicht über sämtliche Umzüge im Planungsbereich Berlin, zu ersehen in der Tabelle 3 sowie in der Tabelle 4, ergibt sich, dass ein Großteil der Umzüge je jeweils innerhalb eines der Verwaltungsbezirke stattfindet. Von insgesamt 639 Umzugsanträgen betrafen 430 Verlegungen innerhalb eines Bezirkes, 209 Verlegungen betrafen solche in andere Verwaltungsbezirke. Im faktisch in allen Arztgruppen im Sinne der Bedarfsplanungsrichtlinie äußerst gut versorgten Verwaltungsbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf fanden insgesamt 96 Praxisverlegungen statt, dabei wurden insgesamt 30,5 Vertragsarztsitze in andere Verwaltungsbezirke verlegt, also etwa ein Drittel aller Praxisverlegungen. Dies zeigt exemplarisch eine Trendwende. Während in den Jahren bis 2013, wie bereits im Zwischenbericht zum LOI ausgeführt, die absoluten Arztzahlen in den ohnehin bereits sehr gut versorgten Verwaltungsbezirken anstiegen und damit zugleich die Arztzahlen in weniger gut versorgten Bezirken sanken, kam es jetzt zu einer deutlichen Trendumkehr. Damit zeigt sich eine deutliche Stabilisierung der Arztzahlen in den Bezirken – in den vergangenen Jahren kam es kaum mehr zu negativen Veränderungen in geringer versorgten Bezirken – und zugleich zu einem sukzessiven Anstieg der Arztzahlen in unterdurchschnittlich versorgten Bezirken . Die Versorgungsgrade spiegeln dies nicht immer wieder, auch wegen der mitunter hohen Ärztezahl insgesamt. Ein bei dieser Betrachtung nicht außer Acht zu lassender Effekt ist der der unterschiedlichen Anrechnung von Ärzten bei der Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung. Die Bedarfsplanungsrichtlinie ordnet an, dass an der haus- oder fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte bei einem Leistungsumfang im Bereich der Psychotherapie von 50 % nur noch mit 30 % ihres Vertragsarztsitzes in der somatischen Versorgung angerechnet werden müssen, 70 % aber bei der psychotherapeutischen Versorgung. Werden mehr als 90 % psychotherapeutische Leistungen erbracht, handelt es sich um einen ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Arzt, der dann ausschließlich in der Planungsgruppe Psychotherapeuten angerechnet werden muss. Viele Fachärzte und vor allem Hausärzte verfügen über die Qualifikation und Erlaubnis zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen. Demnach kommt es häufig vor, dass die Anrechnung bei den Hausärzten respektive Psychotherapeuten wechselt. Dies hat unmittelbar Einfluss auf die absolute Zahl an Psychotherapeuten und Hausärzten in einem Verwaltungsbezirk. Dies muss bei der kritischen Betrachtung der absoluten Arztzahlen Berücksichtigung finden. Ebenso kommt es mitunter zur freiwilligen Verzichtserklärung auf Vertragsarztsitze oder Anstellungsgenehmigungen , die dazu führen, dass die Arztzahl sinkt. In diesen Fällen wird dann kein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt und schlichtweg ein Vertragsarztsitz weniger gezählt. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen durch ein tätig werden des Zulassungsausschusses von Amts wegen oder auf Antrag der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin oder eines Verbandes der Krankenkassen eine Zulassung entzogen wird, ohne dass es zu einem Nachbesetzungsverfahren kommt - der so genannten Entziehung wegen Nichtausübung. Auch dies hat unmittelbaren Einfluss auf die absoluten Arztzahlen. Größenschwankungen um mehrere Vertragsarztsitze, gerade bei hoher Arztdichte in einem Verwaltungsbezirk, sind immer wieder zu beobachten. Dies muss der Vollständigkeit halber auch hier Berücksichtigung finden. Arztgruppe "bergab" "bergauf" Augenärzte 3 0 Chirurgen 3,5 1 Frauenärzte 7 0,5 Hausärzte 21,75 6 Hautärzte 4 0 HNO-Ärzte 2 0 Kinderärzte 2 0 Nervenärzte 6 0 Orthopäden 8 0,5 Psychotherapeuten 47 8,5 Urologen 2,5 0 Radiologen 5,25 2 Internisten 6 0 Kinder- und Jugend- Psychiater 3,5 0 Neurochirurgen 0,5 0 Nuklearmediziner 0 2,5 Physikalische und Reha- Mediziner 4,5 5,5 Strahlentherapeuten 7 0 Gesamt 133,5 26,5 Tabelle 4: Genehmigte Verlagerungen von Versorgungsaufträgen im Zeitraum 1.7.2013 bis 1.7.2015 nach Arztgruppen des LOI (Quelle: KV Berlin) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 9 Die Auswirkungen des LOI werden auch beeinflusst durch die Struktur der Vertragsarztpraxen in Berlin. Seit Jahren nimmt die Zahl der kooperativ geführten Praxen zu, insbesondere die Zahl der medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Eine Analyse der Altersstruktur der Vertragsärzte in Berlin ergab, dass in den höher versorgten Innenstadt-Verwaltungsbezirken das Durchschnittsalter der Vertragsärzte geringer ist als in den etwas geringer versorgten Randbezirken. Dort ist daher innerhalb der nächsten zehn Jahre mit einer erhöhten Zahl an Praxisabgaben zu rechnen. Die Zunahme der Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften hat zur Folge, dass die Verlegung von Vertragsarztpraxen und Vertragsarztsitzen durchgehend schwieriger wird. Die Verlegung einer Einzelpraxis – diese stellt noch die Mehrzahl der Praxen in Berlin dar, nimmt aber stetig ab – ist durchaus einfacher durchzuführen, als die Verlegung eines MVZ mit fünf oder mehr dort tätigen Ärzten. Zugleich zeigen die hausärztlichen Praxen in den Innenstadt-Verwaltungsbezirken durchweg etwas geringere Fallzahlen als die Vertragsärztepraxen in Randbezirken. In den vergangenen Monaten konnte mehrfach festgestellt werden, dass dies zu Problemen bei der Nachbesetzung und damit dem weiteren Erhalt von Vertragsarztsitzen führt. Dies hat ebenfalls unmittelbar Einfluss auf die absolute Zahl an Vertragsärzten und den Versorgungsgrad im jeweiligen Verwaltungsbezirk. Die alleinige Verlagerung von Vertragsarztsitzen aus höher versorgten Bezirken kann die Versorgung in den Randbezirken nicht erhalten, ohne dass die dort bereits vorhandenen Vertragsarztpraxen ihrerseits erhalten werden. Dementsprechend zeigt sich gerade bei der Auswertung der Daten des LOI, dass eine multimodale Vorgehensweise notwendig ist. Wo die Versorgung noch nicht optimal ist, müssen die vorhandenen Strukturen unter allen Umständen erhalten werden und wo die Versorgung noch nicht optimal ist und Versorgungsbedarf besteht, muss zugleich darauf hingewirkt werden , dass Vertragsarztpraxen besser über den Planungsbereich verteilt werden. Damit geht einher, dass in einigen besonderen Bedarfsplanungsgruppen, insbesondere der Gruppe der Strahlentherapeuten, das Angebot an geeigneten Praxisräumen im Planungsbereich die Versorgungsdichte mitbestimmt. Dies führt zu einer arztgruppenspezifischen und auch von der Bedarfsplanungsrichtlinie implizierten Verteilung im Planungsbereich. Die nachfolgenden/vorgenannten Ausführungen zeigen, dass für die Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung eine Steuerung auf Bezirksebene nicht sinnvoll ist, da die praktischen Gegebenheiten für die Praxen einer Verlegung mitunter entgegenstehen. Für einzelne Arztgruppen stehen schlichtweg nur in bestimmten Verwaltungsbezirken geeignete Praxisräume zur Verfügung. Zum Beispiel ist es für Strahlentherapeuten nahezu unmöglich außerhalb des Verwaltungsbezirks Mitte für die Errichtung von Strahlentherapiegeräten geeignete und zur Verfügung stehende Räume zu finden. Des Weiteren zeigen die Abrechnungsdaten, dass die gesondert fachärztliche Versorgung überwiegend überregional in Anspruch genommen wird, auch über die Planungsbereichsgrenzen hinweg. Demographische und sozialindikative Aspekte Analyse der Bevölkerungsentwicklung Der Betrachtungshorizont beginnt hier mit dem Zensusjahr 2011 – dies resultiert aus der bewussten Berücksichtigung der damit zusammenhängenden statistischen Besonderheiten im Hinblick auf einen Bruch zwischen den fortgeschriebenen Werten für 2010 und den per Zensus ermittelten Werten für 2011. Für die Bevölkerungsentwicklung in Berlin zeichnet sich von 2011 bis 2013 insgesamt ein wertemäßig positiver Trend ab; mit rund 3,43 Millionen Einwohnern zum Stichtag 2011, rund 3,47 Millionen für 2012 und rund 3,52 Millionen zum Stichtag 2013. Diese Entwicklung spiegelt sich auch ausnahmslos in allen Berliner Bezirken wieder, wie sich aus Abbildung 2 ersehen lässt. Die Bevölkerung nahm dabei am 31.12.2012 im Vergleich zum 31.12.2011 in fast ausnahmslos allen Bezirken zu. Lediglich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg war in diesem Zeitraum ein Rückgang von rund Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 10 0 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 400000 31. Dezember 2011 31. Dezember 2012 31. Dezember 2013 Abbildung 2: Bevölkerungszahlen nach Bezirken zum Stichtag (2011-2013) (Datenquelle und Berechnung: AfS BerlinBrandenburg/ Darstellung: SenGesSoz - I A -) 0 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 unter 65 Jahren 31.12.2011 unter 65 Jahren 31.12.2012 unter 65 Jahren 31.12.2013 Abbildung 3: Bevölkerungszahlen der unter 65-Jährigen nach Bezirken zum Stichtag (2011-2013) (Datenquelle und Berechnung: AfS BerlinBrandenburg/ Darstellung: SenGesSoz - I A -) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 11 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 über 65 Jahren 31.12.2011 über 65 Jahren 31.12.2012 über 65 Jahren 31.12.2013 Abbildung 4: Bevölkerungszahlen der über 65-Jährigen nach Bezirken zum Stichtag (2011-2013) (Datenquelle und Berechnung: AfS BerlinBrandenburg/ Darstellung: SenGesSoz - I A -) 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 unter 18 Jahren 31.12.2011 unter 18 Jahren 31.12.2012 unter 18 Jahren 31.12.2013 Abbildung 5: Bevölkerungszahlen der unter 18-Jährigen nach Bezirken zum Stichtag (2011-2013) (Datenquelle und Berechnung: AfS BerlinBrandenburg/ Darstellung: SenGesSoz - I A -) 0,28 % zu vermerken (vgl. Abbildung 2). Im darauffolgenden Betrachtungszeitraum (Stichtag 31.12.2013) hingegen ist auch in diesem Bezirk ein Bevölkerungszuwachs im Vergleich zum 31.12.2011 eingetreten. Für Berlin insgesamt betragen die Wertzuwächse jeweils rund 1,24 % am 31.12.2012 im Vergleich zum 31.12.2011 und rund 2,64 % im darauffolgenden Betrachtungszeitraum (Stichtag 31.12.2013). Betrachtet man zudem die Altersgruppen der unter 18-Jährigen sowie der über und unter 65-Jährigen separat (vgl. hierzu Abbildungen 3, 4 und 5), ergibt sich ein erwartungsgemäß ähnliches Bild. Auch hier nahm die Bevölkerung in fast allen Bezirken zu. Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 12 -0,5 0,5 1,5 2,5 3,5 4,5 5,5 6,5 7,5 8,5 u18 Entwicklung 2013 im Vergleich zum Basisjahr 2011 u65 Entwicklung 2013 im Vergleich zum Basisjahr 2011 ü65 Entwicklung 2013 im Vergleich zum Basisjahr 2011 Gesamtbevölkerung 2013 im Vergleich zum Basisjahr 2011 Abbildung 6: Bevölkerung nach Bezirken zum Stichtag (2012 - 2013) im Verhältnis zum Basisjahr 2011 (relative Veränderung in Prozentpunkten) (Datenquelle: AfS BerlinBrandenburg/ Darstellung und Berechnung: SenGesSoz - I A -) Lediglich in zwei Bezirken zeigt sich für jeweils eine Altersgruppe eine punktuell negative Bevölkerungsentwicklung : Zum einen weist der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bei den unter 65-Jährigen im Vergleich zwischen 31.12.2011 und 31.12.2012 einen Bevölkerungsrückgang von rund 0,52 % aus, zum anderen zeigt sich für den Bezirk Treptow- Köpenick bei den über 65-Jährigen in beiden Betrachtungszeiträumen ein Rückgang von rund 0,13 % zwischen dem 31.12.2011 und dem 31.12.2012 sowie von rund 0,34 % zwischen dem 31.12.2011 und dem 31.12.2013. Alle weiteren Bezirke weisen hingegen durchweg zahlenmäßig positive Entwicklungen aus, wie sich auch aus Abbildung 6 hinsichtlich der prozentualen Darstellung der Bevölkerungsentwicklungen zum jeweiligen Stichtag erkennen lässt. Außerdem bleibt festzuhalten, dass hinsichtlich der Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2015 bis 2030 mit einem weiteren Anwachsen der Bevölkerungszahlen zu rechnen ist, was sich u. a. der Abbildung 7 entnehmen lässt. Hier zeigt sich, dass für Gesamtberlin insbesondere die Gruppe der über 65-Jährigen stark anwachsen wird, d. h. um rund 24 %. Dieser Trend zeigt sich dabei besonders gravierend in Marzahn-Hellersdorf, Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 13 -0,1 0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 gesamt 0 - unter 18 18 - unter 65 65 und älter Abbildung 7: Bevölkerungsentwicklung für Berlin Gesamt und nach Bezirken und Altersgruppen 2015–2030 (relative Veränderung in Prozentpunkten) (Datenquelle: SenStadtUm -I A - / Darstellung: SenGesSoz - I A -) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 14 mit rund 63 %, während der Zuwachs der über 65-Jährigen in Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Neukölln hingegen nur bei ungefähr 15 % prognostiziert wird. Die Gruppe der 18- bis unter 65-Jährigen hingegen stagniert für Gesamtberlin, d. h. nur ein Zuwachs von 1 %, und verzeichnet dabei den maximalen Zuwachs in Pankow mit rund 10 %, wohingegen die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf (-3 %), Tempelhof-Schöneberg (-4 %), Steglitz-Zehlendorf (-5 %) und Marzahn-Hellersdorf (-8 %) rückläufige Tendenzen zeigen. In der Gruppe der unter 18-Jährigen zeigt sich für Gesamtberlin ein positiver Trend (+16 %), welcher sich insbesondere in Pankow und Reinickendorf – beide mit einem Zuwachs von 26 % – wiederspiegelt, wohingegen Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln Werte von ungefähr 10 % aufweisen. Ergebnisse der Versorgungsgrade nach Arztgruppen Gemäß Zwischenbericht zum LOI soll der Sozialindex I 2013 (vgl. Tabelle 5) für bestimmte Arztgruppen bei der Berechnung der AVZ und damit auch der Versorgungsgrade Anwendung finden. Es handelt sich dabei um die Gruppe der Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen, HNO-Ärzte, Kinderärzte und Nervenärzte . Diese Vorgehensweise ist folgenden, zuvor bereits im Zwischenbericht zum LOI vom Oktober 2014 erstmals ausführlich erläuterten, Überlegungen geschuldet: Der Sozialindex I basiert auf den seit nunmehr 25 Jahren durchgeführten Analysen der Sozial und Gesundheitsberichterstattung, welche auf ausgewählten Einflussgrößen aus den Bereichen der Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur, der Bildung, des Erwerbslebens und Einkommens sowie der materiellen Lage und Gesundheit beruhen. Der auf Basis statistischer Methoden resultierende Sozialindex I ist dabei ein Gradmesser der sozialen Belastung und weist, wie im Zuge der Ausarbeitungen zum Zwischenbericht zum LOI vom Oktober 2014 ermittelt, eine statistisch signifikante Korrelation zu altersstandardisierten Fallzahlen der oben benannten Arztgruppen auf, welche die gleiche Größenordnung erreicht wie die zur altersstandardisierten Rate der abgerechneten Morbidität der Hausärzte. Diese Ergebnisse belegen die Eignung des Sozialindex I, als einen Parameter, welcher den Zusammenhang zwischen Versorgungsgeschehen und Sozialstruktur abbilden kann. Daher wird die bezirkliche Sozialstruktur in Berlin bei denjenigen Arztgruppen, für die ein hoher Zusammenhang zwischen Sozialindex I und arztgruppenbezogenen Fallzahlen besteht, bei der Berechnung der Versorgungsgrade berücksichtigt. Die Berechnungen zum Sozialindex I beruhen auf insgesamt 66 Indikatoren aus den oben genannten Kategorien. Unter diesen befinden sich neben Merkmalen wie Arbeitslosigkeit, Pro-Kopf-Einkommen, Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt oder der einfachen Wohnlage auch solche mit gesundheitlichem Bezug, z. B. Lebenserwartung oder Krebsmortalität. Dies gab Anlass zur Überlegung, ob es nicht ratsam sei, für die Berechnungen zu dem hier vorliegenden Bericht einen reduzierten Indikatorensatz zu verwenden . Diese wurde einer methodischen Prüfung unterzogen, indem zwei reduzierte Varianten des Sozialindexes  I 2013 • ohne Gesundheitsindikatoren (56 von 66 Indikatoren des Sozialindex I 2013) sowie • ohne Gesundheitsindikatoren und mit Reduktion der übrigen Indikatoren auf einen Kernsatz von neun Sozialindikatoren Bezirk Sozialindex I 2013 Mitte 0,9295 Friedrichshain-Kreuzberg 0,9676 Pankow 1,0742 Charlottenburg-Wilmersdorf 1,0753 Spandau 0,9501 Steglitz-Zehlendorf 1,1 Tempelhof-Schöneberg 1,0343 Neukölln 0,9068 Treptow-Köpenick 1,0397 Marzahn-Hellersdorf 0,9628 Lichtenberg 0,9824 Tabelle 5: Sozialindex I 2013 auf Bezirksebene, transformiert zur Verwendung zur Modifikation der AVZ (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) (Darstellung und Berechnung: SenGesSoz - I A -) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 15 berechnet wurden. Die Berechnungen und die anschließende Inbezugsetzung und Korrelationsanalyse mit den Ergebnissen des nichtreduzierten, originären Sozialindex I 2013 zeigte jedoch, dass die alternativen Berechnungsvarianten zu keinem anderen Ergebnis gelangen. Aufgrund dieser nachgewiesenen Äquivalenz besteht hier somit keine Veranlassung von der seit nunmehr über zwei Dekaden wissenschaftlich , politisch und in der Bevölkerung akzeptierten Vorgehensweise, basierend auf dem so etablierten , kompletten Berliner Indikatorensatz, abzuweichen. Rechtliche und gesundheitspolitische Entwicklungen Gemäß § 99 SGB V haben die Vertragspartner den Bedarfsplan aufzustellen und festzulegen. In der Sitzung des Landesausschusses am 06.02.2013 haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen einvernehmlich auf einen Bedarfsplan verständigt . Auf der Grundlage der geltenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt seither eine rechtskonforme Weiterentwicklung und Fortschreibung des Bedarfsplans 2013. Auf der Grundlage des vorgenannten Bedarfsplans erfolgt seit Inkrafttreten des Letter of Intent zur Versorgungssteuerung eine ergänzende Betrachtung, Bewertung und Umsetzung auf der regionalen Ebene/ Bezirksebene. Die Zulassungsgremien im Land Berlin berücksichtigen seither bei Praxisverlegungen die Versorgungssteuerung des Letter of Intent, so dass eindeutig ein besonderes Augenmerk auf die Angleichung regionaler Unterschiede gelegt wird und auch realisiert wird. Die Verfahrensbeteiligten haben sich mehr und mehr auf eine bezirksweise Betrachtung verständigt und berücksichtigen daraufhin die regionale Versorgungsituation in allen relevanten Verfahrenssituationen in Berlin. Die über viele Jahre gewachsene Verteilung der Arztpraxen im Planungsbereich Berlin ist die Konsequenz aus ökonomischen Überlegungen, die über viele Jahre hinweg die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dazu bewegte, ihre Arztpraxen dorthin zu verlegen, wo höhere Umsatzerwartungen und eine gute Praxisstruktur gegeben waren. Dass diese Umsatzerwartung nicht immer oder sogar in den wenigsten Fällen von tatsächlich höheren Umsätzen in allen Verwaltungsbezirken getragen war, hat sich bereits gezeigt. Die Arztpraxen in den schlechter versorgten Bezirken haben durchweg eine höhere Umsatzerwartung . Dennoch führte diese, über viele Jahre geübte, Praxis dazu, dass es zu einer Verdichtung von Arztpraxen in einigen Verwaltungsbezirken kam. Eine solche über Jahre hin gewachsene Entwicklung kann nicht binnen kürzester Zeit zugleich gestoppt und umgekehrt werden. In Folge des LOI wurde sie aber bereits gestoppt. Eine weitere Erhöhung der Arztzahlen in den bereits hoch versorgten Verwaltungsbezirken ist nicht eingetreten. Mit wenigen Ausnahmen, die in verschiedenen besonderen Verfahren wurzelten, sind keine neuen Vertragsarztsitze in den ohnehin hoch versorgten Verwaltungsbezirken hinzugekommen. Vielmehr kam es zu einer Senkung und damit zu einer dauerhaften Abwanderung von Vertragsarztsitzen aus diesen Verwaltungsbezirken. Diese Wanderungseffekte sind noch nicht so hoch, dass sie sich deutlich in den Versorgungsgraden niederschlagen. Viel wichtiger ist jedoch, dass ein allgemeines Umdenken stattgefunden hat, eine Mentalitätsänderung hat eingesetzt. War in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des LOI noch eine starke Gegenbewegung spürbar und insbesondere in Beratungssituationen Überzeugungsarbeit notwendig, ist dies gegenwärtig nicht mehr der Fall. Praktisch alle betroffenen Arztpraxen ziehen von vornherein eine Verlegung der Arztpraxis oder Psychotherapeutenpraxis im Wege der Nachbesetzung in Betracht. Auch orientieren sich medizinische Versorgungszentren und Vertragsärzte, die die Anstellung von Ärzten beabsichtigen, hieran. Hier wird gezielt versucht Anstellungsgenehmigungen über die Übernahme von Vertragsarztsitzen aus höher versorgten Verwaltungsbezirken zu erlangen. Dieser Effekt ist derzeit im Ansatz nachvollziehbar, er wird sich jedoch voraussichtlich in den nächsten Monaten verstärken. Schon bei der Planung von Praxisstrukturen werden derzeitig die Gegebenheiten in der Versorgungslandschaft berücksichtigt und somit die Vorgaben des LOI umgesetzt. Die Standortwahl neuer MVZ wird maßgeblich durch den LOI beeinflusst. Werden mehrere Arztpraxen Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 16 zu einem neuen MVZ zusammengefasst, wählt diese praktisch immer einen Standort in einem der am geringsten versorgten Verwaltungsbezirke. Dies ist eine der deutlichsten Wirkungen dieses Regelungsinstrumentes . Das im Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ermöglichte zudem eine bedarfsorientierte Flexibilisierung und Regionalisierung der vertragsärztlichen ambulanten Bedarfsplanung . Die konkrete Ausgestaltung der Bedarfsplanungsrichtlinie (BP-RL) obliegt dabei dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), welcher diese gesetzlichen Neuerungen auch in der aktuell gültigen BP-RL hat Berücksichtigung finden lassen. Gemäß § 103 Abs. 1 S. 3 SGB V sieht das im Juli 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor, dass es Aufgabe der Landesausschüsse gemäß § 90 SGB V ist, eine Feststellung zu treffen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 % überschritten ist. Hinsichtlich der weiteren Entwicklungen in der Bedarfsplanung für den Planungsbezirk Berlin ist, im Kontext der Eröffnung von Nachbesetzungsverfahren, insbesondere § 103 Abs. 3a S. 7 SGB V zu beachten. Hiernach gilt, dass falls in einem Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen gelten, der Zulassungsausschuss den Antrag auf Neubesetzung eines Arztsitzes ablehnen soll, sofern eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Dies gilt allerdings nicht, sofern ein privilegierter Nachfolger im Sinne des § 103 Abs. 4 SGB V vorhanden ist, oder aber, und dies ist hier aus Sicht der Partner des Letter of Intent von entscheidender Bedeutung, sich ein an der Fortführung der Praxis interessierter Nachfolger „verpflichtet, die Praxis in ein anderes Gebiet des Planungsbereichs zu verlegen, in dem nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund einer zu geringen Ärztedichte ein Versorgungsbedarf besteht.“1 Diese Aussage des Gesetzgebers deckt sich somit vollständig mit der seit 2013 in Berlin durch die Mitglieder der AG Bedarfsplanung vorangetriebenen Zielsetzung einer kleinräumigeren Versorgungssteuerung für den Planungsbereich Berlin. Diese gilt es nun auf Basis und mit Hilfe dieser gesetzlichen Neuerungen im Folgenden noch weiter auszudifferenzieren. Die Partner des LOI geben daher, unter Berücksichtigung der rechtlichen und richtlinienbasierten Rahmenbedingungen und der Gesamtlage in Berlin folgende Empfehlungen: Solange im Planungsbezirk Berlin keine flächendeckende gleichmäßige, wohnortnahe ambulante vertragsärztliche Versorgung aller Berliner Bürgerinnen und Bürger in Gänze umgesetzt ist, gilt es, sowohl gemäß § 103 Abs. 3a S. 8 i. V. m. S. 3, 2. Halbsatz SGB V als auch im Sinne des LOI, bei Nachbesetzungsverfahren ohne privilegierte Nachfolger zuallererst die bezirklichen Versorgungsgrade heranzuziehen. Sollte ein Bezirk dabei in der entsprechenden Arztgruppe eine zu geringe Ärztedichte aufweisen, ist im Sinne der kleinräumigeren Versorgungssteuerung des LOI, ein Nachbesetzungsverfahren unter Maßgabe einer Verlegung in einen der drei zu diesem Zeitpunkt rechnerisch am geringsten versorgten Bezirke anzustreben. In Anlehnung an § 26 Absatz 4 Satz Nr. 3 der Bedarfsplanungsrichtlinie (Stand: Oktober 2015) halten die Partner des LOI daher diese Bezirke sowohl im Rahmen einer Verlegung eines Arztsitzes als auch einer Neugründung einer Praxis für eine im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten geeignete räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes. In Nachbesetzungsverfahren kann zudem die Anwendung des § 103 Absatz 4 Nr. 7 SGB V unter Bezugnahme auf die Grundsätze des LOI geprüft werden. Dieses Verfahren ist dann, entsprechend der Zielsetzungen des LOI, im aufsteigenden Rangfolgeverfahren solange durchzuführen, bis eine homogene Verteilung – gemessen am allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad – erreicht ist. Für den Planungsbereich Berlin ist auf der Grundlage des geltenden 1 § 103 Abs. 3a S. 3 SGB V Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 17 Bedarfsplans der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad bei folgenden Arztgruppen des LOI um 40 % oder mehr überschritten: Psychotherapeuten , fachärztliche Internisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinderärzte, Radiologen, Chirurgen , Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Physikalische und Reha-Mediziner, Strahlentherapeuten. Die entsprechenden Versorgungsgrade können Tabelle 6 entnommen werden. Die vier zuletzt aufgezählten Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung (Neurochirurgen , Nuklearmediziner, Physikalische und Rehabilitationsmediziner, Strahlentherapeuten) sollen jedoch aus den oben angeführten Gründen nicht mehr in die bezirkliche Betrachtungsweise des LOI einbezogen werden. Daher werden sie auch hier von den formulierten Empfehlungen zur Versorgungssteuerung im Zuge der Praxisnachbesetzung ausgeschlossen. Die Arztgruppe der fachärztlich tätigen Internisten gestaltet sich sehr heterogen, da sie verschiedenste Spezialisierungen umfasst (z. B. Kardiologie, Diabetologie, Rheumatologie). Daher wird mit Blick auf die Versorgungssteuerung im Sinne des LOI bezüglich Entscheidungen zur Eröffnung von Nachbesetzungsverfahren innerhalb der Arztgruppe der Internisten eine nach Fachrichtung differenzierte Betrachtung der räumlichen Verteilung für erforderlich gehalten. Vor besonderen Problemen stehen die Zulassungsgremien im Zuge der Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildungsordnung und der daraus resultierenden Niederlassungsmöglichkeiten der neu an der Versorgung teilnehmenden Fachärzte, insbesondere in der Planungsgruppe der Chirurgen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Zuge des GKV-VSG der G-BA aufgefordert worden ist, die Bedarfsplanungs-Richtlinie weiterzuentwickeln und mit Wirkung zum 1. Januar 2017 „die erforderlichen Anpassungen für eine bedarfsgerechte Versorgung vorzunehmen. Auftrag des G-BA ist es insbesondere , die sogenannten Verhältniszahlen (Anzahl der Einwohner je Arzt) zu überprüfen und dabei auch die Sozial sowie die Morbiditätsstruktur bundesweit in die Planung einzubeziehen, um die Planung näher am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten. Die Prüfung soll zudem insbesondere für die Arztgruppe der psychotherapeutisch tätigen Ärzte und der Psychotherapeuten die Möglichkeit zu einer kleinräumigen Planung berücksichtigen. Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, um auch in Zukunft in ganz Deutschland eine flächendeckende, möglichst wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung zu gewährleisten.“2 Auch diese Vorgabe des Gesetzgebers deckt sich vollumfänglich mit den im LOI zugrundeliegenden Berechnungen und resultierenden Absichten, d. h. sowohl die kleinräumigere als auch die sozialindikative Versorgungssteuerung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger durch den LOI entspricht auch hier in vollem Umfang den Zielsetzungen, welche der Gesetzgeber im GKV-VSG zum Ausdruck gebracht hat. Aufgrund der anstehenden Neuregelung der BP-RL zum Januar 2017 besteht somit im Hinblick auf die der ambulanten, vertragsärztlichen Planung zugrundeliegenden allgemeinen Verhältniszahlen derzeit 2 Quelle http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/b/bedarfsplanung.html (Letzter Abruf: 10.03.2016) Arztgruppe Versorgungsgrad Berlin Minimum bezirklicher Versorgungsgrad Psychotherapeuten 193 % Marzahn-Hellersdorf: 47 % fachärztliche Internisten 260 % Treptow-Köpenick: 160 % Kinder- und Jugendpsychiater 192 % Marzahn-Hellersdorf: 43 % Kinderärzte 148 % Neukölln:103 % Radiologen 255 % Neukölln: 64 % Chirurgen 161 % Neukölln: 97 % Neurochirurgen 196 % Reinickendorf: 0 % Nuklearmediziner 172 % Lichtenberg: 0 % Physikalische und Reha- Mediziner 356 % Tempelhof-Schöneberg: 53 % Strahlentherapeuten 247 % Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Reinickendorf: jeweils 0 % Tabelle 6: Arztgruppen des LOI mit Versorgungsgraden für Berlin von 140 % oder mehr (Quelle: KV Berlin - Fortschreibung Datenblätter LOI, Datenstand: 01.07.2015) Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 18 noch keine Kenntnis über Ausmaß und Art möglicher Änderungen. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen zur gleichmäßigeren Verteilung der vertragsärztlichen Versorgung über die Berliner Bezirke hinweg auch im Lichte der anstehenden Neuregelungen richtlinienkonform sein werden. Der Aufkauf von Vertragsarztsitzen soll dazu dienen, die vom Gesetzgeber gesehene Überversorgung in Ballungsgebieten abzubauen und damit sukzessive die Versorgung in der Fläche zu verbessern. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass nicht hinnehmbare Versorgungslücken in Ballungsgebieten wie Berlin eintreten, die insbesondere eine übergeordnete Bedeutung für die angrenzenden Regionen haben (Mitversorgungseffekte). Hier muss der Grundsatz gelten, dass die Verlegung in schlechter versorgte Bezirke einem Aufkauf vorgehen soll. Erst nach einer mehrheitlichen Homogenisierung der Versorgung in allen Verwaltungsbezirken ist die Ablehnung der Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen (sog. Aufkauf ) gemäß § 103 Abs. 3a SGB V zu vollziehen. Solange und soweit es mehrheitlich zu Divergenzen der Versorgungsstruktur zwischen den einzelnen Verwaltungsbezirken kommt – etwa in der Planungsgruppe der Psychotherapeuten zwischen Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf – muss von allen Beteiligten darauf hingewirkt werden, dass diese Vertragsarztsitze in schlechter versorgte Verwaltungsbezirke abwandern. Die Erfahrungen mit dem VSG in den ersten Monaten nach Inkrafttreten haben gezeigt , dass zahlreiche Psychotherapeuten von nun neu geschaffenen Möglichkeiten der Nachbesetzung in schlechter versorgten Regionen Gebrauch machen. Zahlreiche Psychotherapeuten haben bereits gezielt Praxisnachfolger gesucht, die bereit sind, die Praxis in schlechter versorgte Regionen zu verlegen. Damit wird die eigentlich im LOI beabsichtigte Homogenisierung der Versorgungsstruktur beschleunigt. Dieser Mobilisierung sollte nicht durch Käufe entgegengewirkt werden. Eine nicht in einen schlechter versorgten Verwaltungsbezirk verlegte Praxis kann die Versorgung dort nicht verbessern. Barrierefreiheit Intention des SGB I ist die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Leistungsangebot aller Sozialleistungserbringer . Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei nicht näher definiert. Je nach Beeinträchtigung des Patienten (Hör-, Seh- oder Gehbehinderung, aber auch intellektuelle Einschränkung) sind die Anforderungen höchst unterschiedlich. Zum Aspekt der Rollstuhlgerechtigkeit gibt es aus verschiedenen Quellen gesicherte Informationen (z. B. Selbstauskunft der Vertragsärzte, Selbsthilfeorganisationen etc.). Die Bauordnung schreibt vor, dass jede neu eingerichtete oder erheblich umgebaute Praxis rollstuhlgerecht beschaffen sein muss. Existierende Praxen haben einen Bestandsschutz und lassen sich oft aus baulichen aber auch Denkmalschutzgründen nicht rollstuhlgerecht umrüsten. In Berlin sind mittlerweile 1.564 Praxen uneingeschränkt rollstuhlgerecht. Damit sind ca. 25 % der Praxen rollstuhlgerecht, wodurch eine Versorgung im erheblichen Umfang gewährleistet ist, die aber weiter optimiert werden kann. Problematisch ist dabei, dass viele Praxen selber zwar rollstuhlgerecht sind, jedoch entsprechende öffentliche Verkehrsmittel vor Ort nicht zur Verfügung stehen. Telebus und Krankentransport dürfen mit geringen Ausnahmen für Arztbesuche nicht verwendet werden. Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Barrierefreiheit von Praxen weiter in den Fokus gerückt. Es ist zu begrüßen, dass hierdurch die Niederlassung in barrierefreien Praxisräumen gefördert wird (vgl. § 103 Abs. 4 Satz 4 Ziffer 8 SGB V). Das Problem besteht somit nicht nur in der barrierefreien Einrichtung der Praxen. Auch Krankentransporte können bestehende Hürden nicht gänzlich lösen. Informationen über einen rollstuhlgerechten Zugang können der Arztsuche der KV Berlin unter www.kvberlin.de entnommen werden. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 05.10.2015 in der Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V ist vereinbart worden, dass sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, der KV Berlin, der Ärztekammer Berlin, der Berliner Krankenhausgesellschaft und der Psychotherapeutenkammer Berlin sowie der Patientenvertretung, der Senatsverwal- Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V in Berlin 19 tung für Gesundheit und Soziales und des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bildet. Die Arbeitsgruppe erhält den Auftrag, ein modularisiertes Diskussionspapier zu einer fundierten Analyse der Ist-Situation zu erstellen und dem gemeinsamen Landesgremium vorzulegen. Rechtliche und verwaltungsseitige Lage und Handhabung der Beratung niederlassungswilliger Ärzte auf bezirklicher Ebene Im Zuge der Berichtserstellung zum Letter of Intent der AG Bedarfsplanung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V in Berlin wurde angeregt, eine Befragung durchzuführen, um zu ermitteln, wie die aktuelle rechtliche und verwaltungsseitige Lage sowie die praktische Handhabung im Umgang mit niederlassungswilligen Ärzten von Seiten der Bezirke selbst eingeschätzt wird. Diese ist erfolgt und erzielte dabei eine Rückmeldungsquote von rund 75 %. Insgesamt ist im Ergebnis festzuhalten, dass sowohl die Bezirke als auch die KV Berlin Synergieeffekte im Ausbau des jeweilig aktuellen Status quo in der bereits bestehenden, bilateralen Interaktionsintensität sehen. Auf Basis dieser beiderseitig bekundeten Befürwortung wird also für die Zukunft eine intensivere Interaktion und Kommunikation zwischen der KV Berlin und den Bezirken zu erwarten sein, mit der Zielsetzung die im Sinne des Gesetzgebers und des LOI kleinräumige, sozialindikative und bedarfsgerechte Versorgungssteuerung im Planungsbereich Berlin noch weiter zu optimieren. Dazu wurden etwa im Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick Strukturen geschaffen, die eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsbezirk und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vereinfachen und damit die Versorgungsstrukturen in diesem Verwaltungsbezirk sukzessive verbessern. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin ist an einer sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Verwaltungsbezirken interessiert, ein entsprechender Austausch mit den jeweiligen Verwaltungen wird angestrebt. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin wird dabei die Verwaltungsbezirke noch stärker bei der Gestaltung der regionalen Versorgungslandschaft unterstützen. Zusammenfassung, kritische Würdigung und Ausblick Als Ergebnis der Bewertung der Arbeitsgruppe wird festgehalten, dass empfohlen wird die Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung aus dem LOI zu entfernen. Hierzu gehören die Neurochirurgen , Nuklearmediziner, PRM und Strahlentherapeuten. Bei Fassung des LOI wurden bereits mehrere der gesondert fachärztlichen Versorgung zugeordneten Arztgruppen, wie etwa Humangenetiker und Transfusionsmediziner, von der Steuerung auf Bezirksebene ausgenommen, dies sollte nunmehr für die vorgenannten Arztgruppen gelten, so dass keine Steuerung auf Bezirksebene mehr stattfinden wird. Die bisherige Anwendung und Umsetzung der Empfehlungen des LOI durch die zuständigen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung wird ausdrücklich begrüßt. Aus diesem Grund empfiehlt die Arbeitsgruppe die Fortführung des Steuerungsinstrumentes auf der Basis einer halbjährlichen Anpassung der festgestellten bezirklichen Versorgungsgrade im empfohlenen Umfang. Es wird von der Arbeitsgruppe erwartet, dass die Anwendung des LOI auf alle Verfahren zur räumlichen Verlagerung von Versorgungsaufträgen zu einer ausgewogeneren Verteilung von Praxen führen wird. Bei Entsperrungen des Planungsbereiches und der damit einhergehenden Möglichkeit von Neuzulassungen sollen dessen Gesichtspunkte ebenfalls berücksichtigt werden. Anlage 1.1. Psychotherapeuten Arztgruppe: Psychotherapeuten fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 3.079 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 2.175,28 0,9839 3.030 1129,5 192,6 Mitte 337.593 199,60 0,9299 2.863 117,9 169,3 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 159,30 0,8979 2.765 95,3 167,1 Pankow 371.438 194,95 0,9465 2.914 127,5 153,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 504,20 1,0223 3.148 96,0 525,0 Spandau 222.300 69,25 1,0206 3.143 70,7 97,9 Steglitz-Zehlendorf 284.313 303,85 1,0527 3.241 87,7 346,4 Tempelhof-Schöneberg 324.208 358,78 0,9998 3.078 105,3 340,7 Neukölln 311.943 93,70 0,9662 2.975 104,9 89,4 Treptow-Köpenick 244.016 86,50 1,0349 3.186 76,6 113,0 Marzahn-Hellersdorf 251.007 39,70 0,9643 2.969 84,5 47,0 Lichtenberg 262.760 70,20 0,9954 3.065 85,7 81,9 Reinickendorf 246.412 95,25 1,0361 3.190 77,2 123,3 Anlage 1.3 Augenärzte Arztgruppe: Augenärzte Berücksichtigung von Demografiefaktor und Sozialindex I 2013 (additiv) (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 13.399 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor Sozialindex 2013 I (Dem. + SI)/2 modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 298,25 1,0425 1,0000 1,0213 13.684 250,1 119,3 Mitte 337.593 25,00 1,2320 0,9295 1,0808 14.481 23,3 107,2 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 23,00 1,3968 0,9676 1,1822 15.840 16,6 138,2 Pankow 371.438 30,50 1,1645 1,0742 1,1193 14.998 24,8 123,2 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 38,25 0,9484 1,0753 1,0118 13.557 22,3 171,5 Spandau 222.300 19,00 0,9519 0,9501 0,9510 12.743 17,4 108,9 Steglitz-Zehlendorf 284.313 32,00 0,8887 1,1000 0,9944 13.323 21,3 150,0 Tempelhof-Schöneberg 324.208 32,00 1,0005 1,0343 1,0174 13.632 23,8 134,6 Neukölln 311.943 17,00 1,0957 0,9068 1,0012 13.415 23,3 73,1 Treptow-Köpenick 244.016 21,00 0,9224 1,0397 0,9810 13.145 18,6 113,1 Marzahn-Hellersdorf 251.007 20,00 1,1020 0,9628 1,0324 13.834 18,1 110,2 Lichtenberg 262.760 20,00 1,0117 0,9824 0,9971 13.360 19,7 101,7 Reinickendorf 246.412 20,50 0,9199 0,9774 0,9487 12.711 19,4 105,8 Anlage 1.4 Internisten Arztgruppe: Internisten fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 21.508 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 399,25 1,0306 22.167 154,4 258,6 Mitte 337.593 50,50 1,1591 24.930 13,5 372,9 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 21,00 1,2611 27.123 9,7 216,1 Pankow 371.438 53,50 1,1148 23.976 15,5 345,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 52,00 0,9618 20.687 14,6 355,8 Spandau 222.300 24,75 0,9645 20.744 10,7 231,0 Steglitz-Zehlendorf 284.313 31,50 0,9164 19.710 14,4 218,4 Tempelhof-Schöneberg 324.208 32,00 1,0004 21.516 15,1 212,4 Neukölln 311.943 26,50 1,0680 22.970 13,6 195,1 Treptow-Köpenick 244.016 19,25 0,9422 20.265 12,0 159,9 Marzahn-Hellersdorf 251.007 29,00 1,0724 23.064 10,9 266,5 Lichtenberg 262.760 38,25 1,0085 21.691 12,1 315,8 Reinickendorf 246.412 21,00 0,9403 20.225 12,2 172,4 Anlage 1.5 Frauenärzte Arztgruppe: Frauenärzte fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 3.733 (bezogen auf weibliche Bevölkerung) Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung (Frauen) Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 1.751.976 553,75 0,9855 3.679 476,2 116,3 Mitte 164.206 69,25 0,9436 3.522 46,6 148,5 Friedrichshain-Kreuzberg 129.257 43,50 0,9152 3.416 37,8 115,0 Pankow 190.154 55,50 0,9573 3.573 53,2 104,3 Charlottenburg-Wilmersdorf 159.370 87,00 1,0129 3.781 42,1 206,4 Spandau 115.255 31,00 1,0110 3.774 30,5 101,5 Steglitz-Zehlendorf 152.849 49,00 1,0343 3.861 39,6 123,8 Tempelhof-Schöneberg 168.262 62,50 0,9959 3.718 45,3 138,1 Neukölln 157.419 26,50 0,9751 3.640 43,2 61,3 Treptow-Köpenick 126.172 28,50 1,0264 3.832 32,9 86,5 Marzahn-Hellersdorf 128.321 33,00 0,9655 3.604 35,6 92,7 Lichtenberg 133.977 42,00 0,9979 3.725 36,0 116,8 Reinickendorf 126.734 26,00 1,0204 3.809 33,3 78,1 Anlage 1.6 HNO-Ärzte Arztgruppe: HNO-Ärzte Berücksichtigung von Demografiefaktor und Sozialindex I 2013 (additiv) (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 17.675 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor Sozialindex 2013 I (Dem. + SI)/2 modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 245,25 1,0051 1,0000 1,0026 17.720 193,1 127,0 Mitte 337.593 19,00 1,0241 0,9295 0,9768 17.265 19,6 97,2 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 14,00 1,0368 0,9676 1,0022 17.714 14,9 94,1 Pankow 371.438 22,50 1,0180 1,0742 1,0461 18.490 20,1 112,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 39,00 0,9932 1,0753 1,0342 18.280 16,5 235,8 Spandau 222.300 15,00 0,9937 0,9501 0,9719 17.178 12,9 115,9 Steglitz-Zehlendorf 284.313 35,00 0,9846 1,1000 1,0423 18.422 15,4 226,8 Tempelhof-Schöneberg 324.208 19,50 1,0001 1,0343 1,0172 17.979 18,0 108,1 Neukölln 311.943 22,00 1,0110 0,9068 0,9589 16.949 18,4 119,5 Treptow-Köpenick 244.016 13,00 0,9896 1,0397 1,0146 17.933 13,6 95,5 Marzahn-Hellersdorf 251.007 14,00 1,0117 0,9628 0,9873 17.450 14,4 97,3 Lichtenberg 262.760 17,25 1,0015 0,9824 0,9919 17.532 15,0 115,1 Reinickendorf 246.412 15,00 0,9892 0,9774 0,9833 17.380 14,2 105,8 Anlage 1.7 Hausärzte Arztgruppe: Hausärzte Berücksichtigung von Demografiefaktor und Sozialindex I 2013 (additiv) (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 1.671 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor Sozialindex 2013 I (Dem. + SI)/2 modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad Berlin 3.421.829 2.372,10 1,0187 1,0000 1,0094 1.687 2.028,8 116,9 Mitte 337.593 238,25 1,0927 0,9295 1,0111 1.690 199,8 119,2 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 187,05 1,1467 0,9676 1,0571 1.766 149,2 125,4 Pankow 371.438 252,00 1,0679 1,0742 1,0711 1.790 207,5 121,4 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 290,95 0,9761 1,0753 1,0257 1.714 176,4 164,9 Spandau 222.300 146,60 0,9778 0,9501 0,9639 1.611 138,0 106,2 Steglitz-Zehlendorf 284.313 201,65 0,9466 1,1000 1,0233 1.710 166,3 121,3 Tempelhof-Schöneberg 324.208 256,00 1,0002 1,0343 1,0173 1.700 190,7 134,2 Neukölln 311.943 191,80 1,0409 0,9068 0,9739 1.627 191,7 100,1 Treptow-Köpenick 244.016 135,75 0,9635 1,0397 1,0016 1.674 145,8 93,1 Marzahn-Hellersdorf 251.007 160,30 1,0435 0,9628 1,0032 1.676 149,7 107,1 Lichtenberg 262.760 146,00 1,0052 0,9824 0,9938 1.661 158,2 92,3 Reinickendorf 246.412 165,75 0,9623 0,9774 0,9699 1.621 152,0 109,0 Anlage 1.8 Hautärzte Arztgruppe: Hautärzte fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 21.703 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 193,50 1,0115 21.952 155,9 124,1 Mitte 337.593 20,50 1,0553 22.903 14,7 139,1 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 12,00 1,0858 23.566 11,2 107,3 Pankow 371.438 19,00 1,0409 22.591 16,4 115,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 27,50 0,9851 21.379 14,1 194,5 Spandau 222.300 15,00 0,9861 21.402 10,4 144,4 Steglitz-Zehlendorf 284.313 19,00 0,9663 20.972 13,6 140,2 Tempelhof-Schöneberg 324.208 24,50 1,0001 21.706 14,9 164,0 Neukölln 311.943 8,00 1,0249 22.244 14,0 57,0 Treptow-Köpenick 244.016 14,00 0,9771 21.206 11,5 121,7 Marzahn-Hellersdorf 251.007 10,00 1,0264 22.277 11,3 88,8 Lichtenberg 262.760 13,00 1,0032 21.773 12,1 107,7 Reinickendorf 246.412 11,00 0,9763 21.190 11,6 94,6 Anlage 1.10 Ki+JuPsychiater Arztgruppe: Kinder- und Jugendpsychiater fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 16.909 (Bevölkerung unter 18 Jahre) Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung (Kinder u. Jugendliche u18) Arztzahl Ist Allgemeine Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 523.649 59,58 16.909 31,0 192,4 Mitte 52.306 2,60 16.909 3,1 84,1 Friedrichshain-Kreuzberg 39.884 3,50 16.909 2,4 148,4 Pankow 60.143 8,30 16.909 3,6 233,4 Charlottenburg-Wilmersdorf 40.185 12,05 16.909 2,4 507,0 Spandau 36.253 4,15 16.909 2,1 193,6 Steglitz-Zehlendorf 44.323 7,10 16.909 2,6 270,9 Tempelhof-Schöneberg 48.392 7,08 16.909 2,9 247,4 Neukölln 50.916 4,50 16.909 3,0 149,4 Treptow-Köpenick 34.695 1,00 16.909 2,1 48,7 Marzahn-Hellersdorf 39.245 1,00 16.909 2,3 43,1 Lichtenberg 37.149 5,00 16.909 2,2 227,6 Reinickendorf 40.158 3,30 16.909 2,4 139,0 Anlage 1.11 Kinderärzte Arztgruppe: Kinderärzte Berücksichtigung des Sozialindexes I 2013 (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 2.405 (Bevölkerung unter 18 Jahre) Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung (Kinder u. Jugendliche u18) Arztzahl Ist Sozialindex 2013 I modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad Berlin 523.649 322,05 1,0000 2.405 217,7 147,9 Mitte 52.306 33,25 0,9295 2.235 23,4 142,1 Friedrichshain-Kreuzberg 39.884 24,25 0,9676 2.327 17,1 141,5 Pankow 60.143 40,75 1,0742 2.583 23,3 175,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 40.185 31,75 1,0753 2.586 15,5 204,3 Spandau 36.253 17,50 0,9501 2.285 15,9 110,3 Steglitz-Zehlendorf 44.323 34,00 1,1000 2.646 16,8 202,9 Tempelhof-Schöneberg 48.392 32,80 1,0343 2.487 19,5 168,6 Neukölln 50.916 24,00 0,9068 2.181 23,3 102,8 Treptow-Köpenick 34.695 18,50 1,0397 2.500 13,9 133,3 Marzahn-Hellersdorf 39.245 22,00 0,9628 2.316 16,9 129,8 Lichtenberg 37.149 25,25 0,9824 2.363 15,7 160,6 Reinickendorf 40.158 18,00 0,9774 2.351 17,1 105,4 Anlage 1.13 Nervenärzte Arztgruppe: Nervenärzte Berücksichtigung von Demografiefaktor und Sozialindex I 2013 (additiv) (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 13.745 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor Sozialindex 2013 I (Dem. + SI)/2 modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 318,85 1,0103 1,0000 1,0051 13.815 247,7 128,7 Mitte 337.593 35,55 1,0492 0,9295 0,9893 13.599 24,8 143,2 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 28,15 1,0761 0,9676 1,0218 14.045 18,8 150,0 Pankow 371.438 30,10 1,0364 1,0742 1,0553 14.505 25,6 117,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 48,30 0,9866 1,0753 1,0309 14.170 21,3 226,4 Spandau 222.300 18,00 0,9876 0,9501 0,9688 13.317 16,7 107,8 Steglitz-Zehlendorf 284.313 27,65 0,9698 1,1000 1,0349 14.224 20,0 138,3 Tempelhof-Schöneberg 324.208 37,10 1,0001 1,0343 1,0172 13.982 23,2 160,0 Neukölln 311.943 24,50 1,0222 0,9068 0,9645 13.257 23,5 104,1 Treptow-Köpenick 244.016 13,50 0,9795 1,0397 1,0096 13.877 17,6 76,8 Marzahn-Hellersdorf 251.007 18,00 1,0236 0,9628 0,9932 13.652 18,4 97,9 Lichtenberg 262.760 17,55 1,0029 0,9824 0,9927 13.644 19,3 91,1 Reinickendorf 246.412 20,45 0,9788 0,9774 0,9781 13.444 18,3 111,6 Anlage 1.14 Chirurgen Arztgruppe: Chirurgen Berücksichtigung von Demografiefaktor und Sozialindex I 2013 (additiv) (Spreizung durch Sozialindex um max. +/- 10 %) fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 26.230 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor Sozialindex 2013 I (Dem. + SI)/2 modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 209,25 1,0065 1,0000 1,0033 26.316 130,0 160,9 Mitte 337.593 21,50 1,0310 0,9295 0,9802 25.711 13,1 163,7 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 15,50 1,0474 0,9676 1,0075 26.427 10,0 155,4 Pankow 371.438 29,25 1,0230 1,0742 1,0486 27.505 13,5 216,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 30,75 0,9914 1,0753 1,0333 27.104 11,2 275,7 Spandau 222.300 11,00 0,9920 0,9501 0,9710 25.471 8,7 126,0 Steglitz-Zehlendorf 284.313 14,50 0,9804 1,1000 1,0402 27.285 10,4 139,2 Tempelhof-Schöneberg 324.208 20,00 1,0001 1,0343 1,0172 26.681 12,2 164,6 Neukölln 311.943 12,00 1,0141 0,9068 0,9604 25.192 12,4 96,9 Treptow-Köpenick 244.016 13,50 0,9868 1,0397 1,0132 26.577 9,2 147,0 Marzahn-Hellersdorf 251.007 15,50 1,0150 0,9628 0,9889 25.939 9,7 160,2 Lichtenberg 262.760 15,75 1,0018 0,9824 0,9921 26.024 10,1 156,0 Reinickendorf 246.412 10,00 0,9863 0,9774 0,9819 25.755 9,6 104,5 Anlage 1.15 Neurochirurgen Arztgruppe: Neurochirurgen fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 161.207 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Allgemeine Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 42,50 161.207 21,2 200,2 Mitte 337.593 4,00 161.207 2,1 191,0 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 3,00 161.207 1,6 183,5 Pankow 371.438 11,50 161.207 2,3 499,1 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 10,00 161.207 1,9 533,2 Spandau 222.300 2,00 161.207 1,4 145,0 Steglitz-Zehlendorf 284.313 1,50 161.207 1,8 85,1 Tempelhof-Schöneberg 324.208 1,00 161.207 2,0 49,7 Neukölln 311.943 1,00 161.207 1,9 51,7 Treptow-Köpenick 244.016 3,00 161.207 1,5 198,2 Marzahn-Hellersdorf 251.007 3,50 161.207 1,6 224,8 Lichtenberg 262.760 2,00 161.207 1,6 122,7 Reinickendorf 246.412 0,00 161.207 1,5 0,0 Anlage 1.16 Nuklearmediziner Arztgruppe: Nuklearmediziner fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 118.468 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Allgemeine Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 49,50 118.468 28,9 171,4 Mitte 337.593 5,50 118.468 2,8 193,0 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 6,50 118.468 2,2 292,2 Pankow 371.438 9,75 118.468 3,1 311,0 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 9,25 118.468 2,6 362,5 Spandau 222.300 1,00 118.468 1,9 53,3 Steglitz-Zehlendorf 284.313 6,50 118.468 2,4 270,8 Tempelhof-Schöneberg 324.208 3,00 118.468 2,7 109,6 Neukölln 311.943 2,00 118.468 2,6 76,0 Treptow-Köpenick 244.016 2,00 118.468 2,1 97,1 Marzahn-Hellersdorf 251.007 3,00 118.468 2,1 141,6 Lichtenberg 262.760 0,00 118.468 2,2 0,0 Reinickendorf 246.412 1,00 118.468 2,1 48,1 Anlage 1.17 Orthopäden Arztgruppe: Orthopäden fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 14.101 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 317,50 1,0133 14.289 239,5 132,6 Mitte 337.593 33,50 1,0648 15.014 22,5 149,0 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 19,00 1,1010 15.526 17,0 111,9 Pankow 371.438 27,00 1,0478 14.775 25,1 107,4 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 46,50 0,9827 13.857 21,8 213,1 Spandau 222.300 19,00 0,9839 13.875 16,0 118,6 Steglitz-Zehlendorf 284.313 36,50 0,9611 13.553 21,0 174,0 Tempelhof-Schöneberg 324.208 35,00 1,0002 14.103 23,0 152,3 Neukölln 311.943 19,50 1,0290 14.510 21,5 90,7 Treptow-Köpenick 244.016 20,00 0,9735 13.728 17,8 112,5 Marzahn-Hellersdorf 251.007 18,00 1,0308 14.536 17,3 104,2 Lichtenberg 262.760 19,00 1,0038 14.154 18,6 102,3 Reinickendorf 246.412 24,50 0,9726 13.715 18,0 136,4 Anlage 1.19 Physikal.- u. RehaMed Arztgruppe: Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 170.542 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Allgemeine Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 72,40 170.542 20,1 360,8 Mitte 337.593 5,00 170.542 2,0 252,6 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 6,00 170.542 1,5 388,3 Pankow 371.438 12,15 170.542 2,2 557,9 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 9,50 170.542 1,8 535,9 Spandau 222.300 2,00 170.542 1,3 153,4 Steglitz-Zehlendorf 284.313 8,00 170.542 1,7 479,9 Tempelhof-Schöneberg 324.208 1,00 170.542 1,9 52,6 Neukölln 311.943 5,00 170.542 1,8 273,4 Treptow-Köpenick 244.016 6,00 170.542 1,4 419,3 Marzahn-Hellersdorf 251.007 8,50 170.542 1,5 577,5 Lichtenberg 262.760 4,25 170.542 1,5 275,8 Reinickendorf 246.412 5,00 170.542 1,4 346,1 Anlage 1.20 Radiologen Arztgruppe: Radiologen fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 49.095 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 175,25 1,0097 49.573 69,0 253,9 Mitte 337.593 23,50 1,0466 51.385 6,6 357,7 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 14,00 1,0721 52.633 5,0 279,6 Pankow 371.438 21,00 1,0346 50.793 7,3 287,2 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 21,25 0,9873 48.470 6,2 340,7 Spandau 222.300 8,00 0,9882 48.515 4,6 174,6 Steglitz-Zehlendorf 284.313 18,50 0,9712 47.682 6,0 310,3 Tempelhof-Schöneberg 324.208 17,50 1,0001 49.101 6,6 265,0 Neukölln 311.943 4,00 1,0211 50.131 6,2 64,3 Treptow-Köpenick 244.016 7,50 0,9805 48.136 5,1 147,9 Marzahn-Hellersdorf 251.007 17,50 1,0224 50.195 5,0 350,0 Lichtenberg 262.760 13,00 1,0027 49.230 5,3 243,6 Reinickendorf 246.412 9,50 0,9798 48.104 5,1 185,5 Anlage 1.21 Strahlentherapeuten Arztgruppe: Strahlentherapeuten fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 173.576 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Allgemeine Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 49,25 173.576 19,7 249,8 Mitte 337.593 5,00 173.576 1,9 257,1 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 10,00 173.576 1,5 658,7 Pankow 371.438 4,25 173.576 2,1 198,6 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 7,00 173.576 1,7 401,9 Spandau 222.300 5,00 173.576 1,3 390,4 Steglitz-Zehlendorf 284.313 5,25 173.576 1,6 320,5 Tempelhof-Schöneberg 324.208 4,00 173.576 1,9 214,2 Neukölln 311.943 5,75 173.576 1,8 320,0 Treptow-Köpenick 244.016 0,00 173.576 1,4 0,0 Marzahn-Hellersdorf 251.007 3,00 173.576 1,4 207,5 Lichtenberg 262.760 0,00 173.576 1,5 0,0 Reinickendorf 246.412 0,00 173.576 1,4 0,0 Anlage 1.23 Urologen Arztgruppe: Urologen fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Allgemeine Verhältniszahl: 28.476 Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014]. Name des Planungsbereiches Bevölkerung Arztzahl Ist Demografiefaktor modifiz. Verhältniszahl Arztzahl Soll Versorgungsgrad [%] Berlin 3.421.829 158,00 1,0384 29.568 115,7 136,5 Mitte 337.593 14,50 1,2057 34.334 9,8 147,5 Friedrichshain-Kreuzberg 263.526 9,00 1,3466 38.345 6,9 131,0 Pankow 371.438 14,50 1,1467 32.655 11,4 127,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 302.313 25,75 0,9530 27.137 11,1 231,1 Spandau 222.300 9,00 0,9562 27.230 8,2 110,2 Steglitz-Zehlendorf 284.313 15,00 0,8981 25.575 11,1 134,9 Tempelhof-Schöneberg 324.208 16,00 1,0005 28.490 11,4 140,6 Neukölln 311.943 9,00 1,0859 30.923 10,1 89,2 Treptow-Köpenick 244.016 10,75 0,9291 26.458 9,2 116,6 Marzahn-Hellersdorf 251.007 10,00 1,0916 31.083 8,1 123,8 Lichtenberg 262.760 11,50 1,0106 28.778 9,1 125,9 Reinickendorf 246.412 13,00 0,9269 26.394 9,3 139,2 Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/18955 Tabelle 1: Genehmigte Verlagerungen von Versorgungsaufträgen im Zeitraum 1.7.2013 bis 1.7.2015 (nach Vollzeitäquivalenten) nach Bezirk von Bezirk Gesamt Zuzug Zuordnung (LOI) Mitte Fr‘hain- Kreuzb. Pankow Charl.- Wilm. Spandau Stegl.- Zehl. T‘hof- Schön. Neukölln Trept.- Köpen. Marz.- Hell. Lichtenb . Reinickend . „bergab “ 1 „bergauf “ 2 Mitte 33,75 3,00 0,50 4,50 --- 2,00 2,00 --- --- --- 1,00 --- 46,75 13,00 8,00 5,00 Friedrichsh.- Kreuzberg 10,00 25,00 --- 1,00 --- 1,75 2,50 4,00 --- 2,00 1,00 --- 47,25 22,25 16,25 6,00 Pankow 1,00 4,00 39,50 3,50 --- 0,50 3,50 --- --- --- 1,00 --- 53,00 13,50 11,50 2,00 Charl.- Wilmersdorf 2,00 0,50 --- 65,50 --- 1,00 3,50 --- --- --- 0,50 --- 73,00 7,50 2,00 5,50 Spandau 0,50 --- --- --- 16,00 --- 1,00 --- --- --- --- --- 17,50 1,50 1,50 --- St.-Zehlend. 4,00 1,00 1,00 8,00 --- 55,00 7,00 --- --- --- 1,00 1,00 78,00 23,00 18,00 5,00 Tempelhof- Schöneberg --- 1,00 --- 9,50 --- 6,00 49,75 --- --- 1,00 --- --- 67,25 17,50 17,50 --- Neukölln 4,00 4,50 --- 1,00 0,50 4,00 1,00 26,00 2,00 3,50 1,00 1,00 48,50 22,50 20,50 2,00 Treptow- Köpenick --- 1,00 --- 1,00 0,50 --- 1,00 --- 24,50 4,00 1,00 1,00 34,00 9,50 9,50 --- Marzahn- Hellersdorf 15,75 --- 1,50 --- --- --- --- --- --- 18,50 --- --- 35,75 17,25 16,25 1,00 Lichtenberg --- 1,00 1,00 --- --- --- 1,50 --- --- 1,00 5,50 --- 10,00 4,50 4,00 --- Reinickend. 3,00 1,00 --- 2,00 --- 1,00 1,50 --- --- --- --- 21,50 30,00 8,50 8,50 --- Gesamt 74,00 42,00 43,50 96,00 17,00 71,25 74,25 30,00 26,50 30,00 12,00 24,50 541,00 160,50 133,50 26,50 Abgang 40,25 17,00 4,00 30,50 1,00 16,25 24,50 4,00 2,00 11,50 6,50 3,00 160,50 --- --- --- 1 von einem Bezirk mit höherem Versorgungsgrad in einen Bezirk mit niedrigerem Versorgungsgrad 2 von einem Bezirk mit niedrigerem Versorgungsgrad in einen Bezirk mit höherem Versorgungsgrad Tabelle 2: Genehmigte Verlagerungen von Versorgungsaufträgen im Zeitraum 1.7.2013 bis 1.7.2015 nach Arztgruppen des LOI Arztgruppe "bergab" "bergauf" Augenärzte 3,00 0,00 Chirurgen 3,50 1,00 Frauenärzte 7,00 0,50 Hausärzte 21,75 6,00 Hautärzte 4,00 0,00 HNO-Ärzte 2,00 0,00 Kinderärzte 2,00 0,00 Nervenärzte 6,00 0,00 Orthopäden 8,00 0,50 Psychotherapeuten 47,00 8,50 Urologen 2,50 0,00 Radiologen 5,25 2,00 Internisten 6,00 0,00 Kinder- und Jugend-Psychiater 3,50 0,00 Neurochirurgen 0,50 0,00 Nuklearmediziner 0,00 2,50 Physikalische und Reha-Mediziner 4,50 5,50 Strahlentherapeuten 7,00 0,00 Gesamt 133,50 26,50 (Quelle: KV Berlin) Tabelle 3: Bezirkliche Versorgungsgrade gemäß LOI 2015** Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hausärzte Hautärzte HNO- Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap . Urologen Radiologen Internisten Ki-Jug- Psychiat. Neurochir . Nuklearmed . Physikal.- u. Reha- Med. Strahlenther . Berlin Gesamt (04.05.2015) 121,6% 160,0% 116,3% 118,0% 124,8% 127,6% 148,0% 129,0% 132,9% 192,6% 136,5% 255,3% 259,6% 192,4% 195,5% 172,2% 355,9% 247,3% Mitte 107% 164% 149% 119% 139% 97% 142% 143% 149% 169% 148% 358% 373% 84% 191% 193% 253% 257% Friedrichshain-Kreuzberg 138% 155% 115% 125% 107% 94% 142% 150% 112% 167% 131% 280% 216% 148% 184% 292% 388% 659% Pankow 123% 217% 104% 121% 116% 112% 175% 118% 107% 153% 128% 287% 345% 233% 499% 311% 558% 199% Charlottenburg-Wilmersdorf 172% 276% 206% 165% 195% 236% 204% 226% 213% 525% 231% 341% 356% 507% 533% 363% 536% 402% Spandau 109% 126% 102% 106% 144% 116% 110% 108% 119% 98% 110% 175% 231% 194% 145% 53% 153% 390% Steglitz-Zehlendorf 150% 139% 124% 121% 140% 227% 203% 138% 174% 346% 135% 310% 218% 271% 85% 271% 480% 321% Tempelhof-Schöneberg 135% 165% 138% 134% 164% 108% 169% 160% 152% 341% 141% 265% 212% 247% 50% 110% 53% 214% Neukölln 73% 97% 61% 100% 57% 120% 103% 104% 91% 89% 89% 64% 195% 149% 52% 76% 273% 320% Treptow-Köpenick 113% 147% 87% 93% 122% 96% 133% 77% 113% 113% 117% 148% 160% 49% 198% 97% 419% 0% Marzahn-Hellersdorf 110% 160% 93% 107% 89% 97% 130% 98% 104% 47% 124% 350% 267% 43% 225% 142% 578% 208% Lichtenberg 102% 156% 117% 92% 108% 115% 107% 91% 102% 82% 126% 244% 316% 228% 123% 0% 276% 0% Reinickendorf 106% 105% 78% 109% 95% 106% 105% 112% 136% 123% 139% 186% 172% 139% 0% 48% 346% 0% **Datenbasis: fortgeschriebene Bevölkerung zum 31.12.2013 nach Zensus 09.05.2011 Arztzahlen zum Stichtag: 01.07.2015 (umgerechnet in Vollzeitstellen) Zuzüglich d. Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den Versorgungsgrad gem. § 22 d. BPL-RL [Inkrafttreten 02.08.2014] S17-18955 S1718955_Anlage_1_Bericht_LOI_Bedarfsplanung-2016 Bericht der AG Bedarfsplanung zum Letter of Intent: Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 Einleitung Datengrundlage Wirkung des LOI auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung Altersstruktur der Ärzte Versorgungsbeitrag der Ärzte Veränderungen seit Inkrafttreten des LOI Demographische und sozialindikative Aspekte Analyse der Bevölkerungsentwicklung Ergebnisse der Versorgungsgrade nach Arztgruppen Rechtliche und gesundheitspolitische Entwicklungen Barrierefreiheit Rechtliche und verwaltungsseitige Lage und Handhabung der Beratung niederlassungswilliger Ärzte auf bezirklicher Ebene Zusammenfassung, kritische Würdigung und Ausblick S1718955_Anlage_2_Tabellen_Fortschreibung_LOI_2015 Anlage 1.1. Psychotherapeuten Anlage 1.3 Augenärzte Anlage 1.4 Internisten Anlage 1.5 Frauenärzte Anlage 1.6 HNO-Ärzte Anlage 1.7 Hausärzte Anlage 1.8 Hautärzte Anlage 1.10 Ki+JuPsychiater Anlage 1.11 Kinderärzte Anlage 1.13 Nervenärzte Anlage 1.14 Chirurgen Anlage 1.15 Neurochirurgen Anlage 1.16 Nuklearmediziner Anlage 1.17 Orthopäden Anlage 1.19 Physikal.- u. RehaMed Anlage 1.20 Radiologen Anlage 1.21 Strahlentherapeuten Anlage 1.23 Urologen S1718955_Anlage3