Drucksache 17 / 18 957 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 03. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und Antwort »Nett sind sie alle« (VI): Weiterbeschäftigung von fragwürdigen Mitarbeiter*innen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf welcher Grundlage arbeitet der ehemalige Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Herr Franz Allert, seit dem 27. Juni wieder im LAGeSo? 3. Um welche Aufgabe handelt es sich bei der neuen Tätigkeit von Herrn Allert konkret? Zu 1. und 3.: Der Beamte ist seit dem 27.06.2016 in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales tätig und nimmt dort im Rahmen einer Abordnung in der Abteilung I - Gesundheit - in Abstimmung mit der Abteilungsleitung folgende (befristete) Aufgabe wahr: „Erstellung einer Ziel- und Umsetzungsplanung für die Erstellung der Verordnung zur Regelung der Datenverarbeitung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (DatVO) auf der Basis einer Sachstandserfassung sowie Koordinierung eingeleiteter und einzuleitender Arbeitsstätte und weiterer Erfordernisse.“ 2. Wurde, wie bereits 2013 bei der ehemaligen Chefin des Berliner Verfassungsschutzes, Frau Claudia Schmidt, geschehen, die 2013 auf eine extra dafür auf die Besoldungsstufe B5 hochgestufte Planstelle gesetzt wurde, eine dementsprechend mit B4 besoldete Planstelle speziell für Herrn Allert eingerichtet? Zu 2.: Nein. Herr Allert besetzt weiterhin seine Planstelle der BesGr. B 4 (Präsident des LAGeSo). 4. Wann wurde das Disziplinarverfahren gegen die genannte Person mit welchem Ergebnis beendet? 5. Inwieweit konnten alle Vorwürfe gegen die genannte Person mit welchem Ergebnis aufgeklärt werden? 6. Ist davon auszugehen, dass die genannte Person wieder Führungsaufgaben innerhalb des LAGeSo übernehmen wird? Zu 4., 5. und 6.: Die Fragen zum Stand der disziplinarrechtlichen Ermittlungen sowie des Einsatzes von Beamten betreffen Personaleinzelangelegenheiten, die nicht Gegenstand einer öffentlichen Erörterung sein sollen und zudem besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen. 7. Ist eine Übernahme der genannten Person in das entstehende Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) geplant? Zu 7.: Nein. 8. Inwieweit ist eine Weiterbeschäftigung anderer von Disziplinar- oder Gerichtsverfahren betroffener Mitarbeiter *innen des LAGeSo innerhalb selbiger Behörde oder aber innerhalb des neu entstehenden LAF geplant? 9. Wie wird der Senat sicherstellen, dass Mitarbeiter *innen, die Ziel von Disziplinar- oder Gerichtsverfahren sind oder aber gewesen sind, weder Führungsaufgaben innerhalb des LAGeSo noch innerhalb des entstehenden LAF übernehmen? Zu 8. und 9.: Grundsätzlich kann eine derartige Fragestellung erst nach rechtkräftigem Abschluss von Disziplinar - und/oder Gerichtsverfahren abschließend beantwortet werden. Die Vorgehensweise in derartigen Fällen wird unter Berücksichtigung und in Abwägung der dienstrechtlichen , disziplinarrechtlichen sowie ggf. strafrechtlichen (Verfahrens-)Regelungen durchgeführt. In diesem Rahmen wird von dienstrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Dienstkräfte, die bislang Ziel von Disziplinaroder Gerichtsverfahren sind, sind nicht in das mit Wirkung vom 01.08.2016 gegründete Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übernommen worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 957 2 10. Wie ist der Stand des Strafverfahrens gegen den LAGeSo-Referatsleiters S. T.? Ist S. T. von seinen Aufgaben entbunden oder arbeitet er aktuell für das Land Berlin, falls ja, a) in welcher Funktion arbeitet er aktuell? b) Kann der Senat ausschließen, dass S. T. bei seiner Arbeit Zugriff auf eventuelle ihn selbst belastende und/oder für das Strafverfahren relevante Materialien hat und dadurch Verdunkelungsgefahr besteht? Zu 10.: Das Strafverfahren hat am 17.08.2016 vor dem Landgericht Berlin begonnen. Der Beamte ist vorläufig des Dienstes enthoben worden und arbeitet somit nicht für das Land Berlin. Berlin, den 19. August 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Aug. 2016)