Drucksache 17 / 18 958 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 04. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und Antwort Betreiberpool für Flüchtlingsunterkünfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche privaten und gemeinnützigen Organisationen sind nach aktuellem Stand Teil eines sogenannten Betreiberpools und werden bei der Vergabe neuer Flüchtlingsunterkünfte berücksichtigt (vgl. auch Drucksache 17/15708)? (Bitte aufschlüsseln nach privat und gemeinnütziger Tätigkeit der betreffenden Organisation.) 2. Welche privaten und gemeinnützigen Träger sind seit der Beantwortung der Drucksache 17/15708 Teil des sogenannten Betreiberpools geworden und welche sind auf Grund welcher Kriterien nicht mehr Teil des Pools? (Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt der Aufnahme bzw. Zeitpunkt und Grund der Entfernung aus dem Betreiberpool .) 3. Wie gestaltet sich das Vorgehen des Senats, wenn nach Anschreiben des sogenannten Betreiberpools für die zukünftige Vergabe von Unterkünften für Geflüchtete nicht ausreichend Betreiber gefunden werden konnten? 4. Kann der Senat ausschließen, dass Betreiber, die nicht oder nicht mehr Teil des Betreiberpools auf Grund von Verstößen gegen die Aufnahme in den sogenannten Betreiberpool sind, trotzdem für den Betrieb von Unterkünften für Geflüchtete ausgewählt werden? 5. Was sind die Kriterien/Voraussetzungen für Heimbetreiber , um Teil des sogenannten Betreiberpools zu werden bzw. inwieweit hat sich der Kriterienkatalog seit der Beantwortung der Drucksache 17/15708 verändert? 6. Welche privaten und gemeinnützigen Organisationen haben sich in der vergangenen Legislaturperiode vergeblich um eine Aufnahme in den sogenannten Betreiberpool bemüht? Zu 1. bis 6.: Der Betreiberpool wurde nach dem Paradigmenwechsel bei der Unterbringung von Flüchtlingen seinerzeit genutzt, um in einer Notsituation, in der kurzfristig eine Vielzahl von Unterkünften benötigt wurde, umgehend geeignete Betreiberinnen und Betreiber beauftragen zu können. Inzwischen wurden jedoch die Voraussetzungen für reguläre Vergabeverfahren geschaffen und ein Betreiberpool für Flüchtlingsunterkünfte existiert nicht mehr. Die Vergabe des Betriebs von Flüchtlingsunterkünften erfolgt nun grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen . Alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber können ein Angebot für den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft abgeben. Die Auswahl einer geeigneten Betreiberin bzw. eines geeigneten Betreibers erfolgt anhand eines im Vorfeld festgelegten Kriterienkataloges, der sich aus Qualitätskriterien - z. B. Referenzen und Konzepten - und dem angebotenen Preis zusammensetzt. Berlin, den 24. August 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2016)