Drucksache 17 / 18 959 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 09. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und Antwort „Bring Back my Bonnie to me“ II – Familienzusammenführungen von Syrern in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Familiennachzüge von Syrern hat es seit dem 1. Januar 2015 in Berlin gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus.) a. Wie viele der gestellten Anträge wurden abgelehnt und warum? 2. Wie viele humanitäre Aufnahmen von syrischen Familienangehörigen als besondere Härtefälle hat es seit dem 1. Januar 2015 gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsstatus.) a. Wie viele der gestellten Anträge wurden abgelehnt und warum? Zu 1. u. 2.: Seit dem 1. Januar 2015 bis einschl. 15. August 2016 wurden von 3.722 syrischen Staatsangehörigen Anträge auf Einreise nach Berlin gestellt, denen in 1.789 Fällen entsprochen wurde, 538 Einreiseanträge wurden abgelehnt. Die restlichen 1.395 Anträge sind entweder durch das Schweigefristverfahren positiv erledigt oder über sie ist noch nicht abschließend entschieden worden. Eine genaue Differenzierung ist leider nicht möglich. Die Gesamtzahl umfasst alle Aufenthaltszwecke ; bei einem großen Teil davon dürfte es sich jedoch um Familiennachzugsfälle handeln; eine besondere Statistik darüber wird weder bei der Berliner Ausländerbehörde noch beim Bundesverwaltungsamt geführt. Die Ablehnungsgründe sind neben dem Versäumnis der in § 29 Abs. 2 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Frist der nicht gesicherte Lebensunterhalt bzw. bei Anträgen zum Zweck des Studiums oder Sprachkurses die fehlende Glaubhaftmachung des beantragten Aufenthaltszwecks . Ergänzend zu den vorgenannten Einreiseanträgen wurden im Jahr 2015 285 Vorabzustimmungen und bis zum 16. August 2016 123 Vorabzustimmungen im Rahmen der Berliner Aufnahmeregelung nach § 23 Abs. 1 AufenthG an syrische Flüchtlinge erteilt, die enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Berlin aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts zu sichern. 550 beantragte Vorabzustimmungen mussten in 2015 abgelehnt werden; in 2016 waren es bislang 244. 3. Wie lang war der durchschnittliche Zeitraum bis zur Bescheidung von syrischen Familienzusammenführungen aus humanitären Gründen in jeweils den Jahren 2015 und 2016? Zu 3.: Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird statistisch nicht erhoben. Sie ist auch abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel den Terminvorläufen bei den deutschen Botschaften, der Vollständigkeit von erforderlichen Unterlagen, dem Nachweis verwandtschaftlicher Beziehungen im Zusammenhang mit § 29 Abs. 2 S. 2 AufenthG. 4. Wie hoch war die Schutzquote seit dem 1. Januar 2015 von geflüchteten Syrern in Berlin insgesamt? a. Welchen Flüchtlingsstatus erhielten sie jeweils? b. Wie viele Syrer wurden aus Berlin seit dem 1. Januar 2015 abgeschoben und wohin? Zu 4.: Die Schutzquote (Anerkennung als Asylberechtigte oder als Flüchtling sowie Gewährung von subsidiärem Schutz) von geflüchteten Syrern in Berlin lag im Kalenderjahr 2015 bei 96,7 % und im Jahr 2016 (bis zum 31. Juli 2016) bei 95,6%. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 959 2 a) Im Kalenderjahr 2015 erhielten 7,3 % eine Anerkennung als Asylberechtigte, 89,4 % eine Anerkennung als Flüchtling und 0,02 % erhielten subsidiären Schutz. Bei 0,8 % wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot festgestellt. Im Jahr 2016 (bis zum 31. Juli 2016) erhielten 1,1% eine Anerkennung als Asylberechtigte, 54,5 % eine Anerkennung als Flüchtling und 40,0 % erhielten subsidiären Schutz. Bei 0,9 % wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot festgestellt. b) Seit dem 1. Januar 2015 wurden insgesamt 13 Syrer abgeschoben, von denen niemand nach Syrien, sondern alle in Drittstaaten überstellt worden sind. Berlin, den 19. August 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Aug. 2016)