Drucksache 17 / 18 962 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. August 2016) und Antwort Situation beim BAMF und nichterledigte Asylanträge in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Zu den Fragen 1., 3., 4., 6., 9., 10., 13. bis 20. hat das BAMF keine Stellung genommen. Die zu den Fragestellungen 2., 5., 7., 8., 11. und 12. übersandten Stellungnahmen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Wie viele Geflüchtete haben seit Januar 2015 bei Berliner Behörden ein Asylgesuch vorgebracht? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) 2. Wie viele Geflüchtete haben nach Kenntnis des Senats seit Januar 2015 ihren formellen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt ? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) Zu 1. und 2.: Unter einem Asylantrag ist ein persönlich gegenüber der zuständigen Stelle – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geäußertes Asylgesuch zu verstehen. Stellt die/der Asylsuchende das erste Mal einen Asylantrag beim BAMF, wird dieser Antrag als (Asyl-)Erstantrag bezeichnet. Ein Asylantrag nach Beendigung des Asylerstverfahrens wird gemäß § 71 Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) als (Asyl-) Folgeantrag geprüft . Die Anzahl der monatlich seit Januar 2015 beim BAMF gestellten Asylanträge können der vom BAMF erstellten Statistik, (Anlage 1) entnommen werden. 3. Wie viele Geflüchtete, die ihr Asylgesuch bei einer Berliner Behörde bereits vorgebracht haben, warten nach Kenntnis des Senats derzeit noch auf ihren Termin zur formellen Asylantragstellung beim BAMF? Zu 3.: Die Zugänge an Asylsuchenden und Flüchtlingen im Land Berlin aufgeschlüsselt nach den Jahren 2015 und 2016 wurden bei dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) geführten Zugangsstatistik entnommen . Die Zugänge von Asylbegehrenden stellen sich wie folgt dar: Monat Gesamtzugang Berlin 2015 2016 Januar 1.540 4.663 Februar 1.948 3.712 März 1.617 994 April 1.666 804 Mai 1.898 785 Juni 2.831 854 Juli 4.146 August 5.349 September 8.223 Oktober 8.687 November 9.908 Dezember 7.188 Summe 55.001 11.812 Der Senat hat keine Kenntnis darüber, wie viele von den nach Berlin zugewiesenen Asylbegehrenden bereits einen Asylantrag gestellt haben bzw. noch auf einen Termin zur Antragstellung warten. 4. Wie viele Geflüchtete hatten nach Kenntnis des Senats seit Januar 2015 die Anhörung für ihr Asylverfahren beim BAMF? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) 7. Wie viele Entscheidungen hat das BAMF nach Kenntnis des Senats in den Monaten seit Januar 2015 in Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 962 2 Berlin mit welchem Ergebnis jeweils getroffen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.) Zu 4. und 7.: Die Anzahl der monatlichen Erstanträge und Entscheidungen des BAMF seit Januar 2015 ist der vom BAMF zur Verfügung gestellten Statistik (Anlage 1) zu entnehmen. 5. Wie viele Asylverfahren sind beim BAMF in Berlin nach Kenntnis des Senats derzeit anhängig? Zu 5.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: Mit Stand 31.07.2016 waren in Berlin 40.198 Asylverfahren anhängig. 6. Bis wann sollen nach Kenntnis des Senats die noch nicht erledigten, aber bereits registrierten Asylverfahren in Berlin abgearbeitet sein? Zu 6.: Dem Senat liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 8. Wie lang ist nach Kenntnis des Senats die Bearbeitungsdauer von Asylverfahren beim BAMF im Durchschnitt in Berlin derzeit und wie hat sich diese seit Januar 2015 entwickelt? Zu 8.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: Die Verfahrensdauer von Antragstellung bis Entscheidung lag bei Erst- und Folgeanträgen bundesweit im Jahr 2015 bei 5,2 Monaten und von Januar bis Juli 2016 bei 6,7 Monaten. Aktuell arbeitet das Bundesamt viele ältere, oft komplexe Verfahren ab. Dies wirkt sich rein statistisch nachteilig auf die Verfahrensdauer aus, weil ältere Verfahren nun mit ihrem Abschluss Teil der Statistik werden. Es ist eine gute Nachricht für alle Asylsuchenden, die nun Klarheit über ihre Bleibeperspektive erhalten. Jeder Asylantrag stellt immer einen Einzelfall dar, der individuell zu prüfen ist. Hierbei unterscheidet sich das Asylverfahren von Fall zu Fall. Das gleiche gilt für die Verfahrensdauer: es gibt Verfahren die schneller entschieden werden können und Verfahren die länger dauern. Geprägt wird die Verfahrensdauer von einer Vielzahl verschiedener Faktoren. So wirken sich das Herkunftsland und der Vortrag der Antragstellerin oder des Antragstellers direkt aus. Handelt es sich z. B. um Anträge, bei denen die Sachlage klar ist, so ist eine Entscheidung sehr viel zügiger möglich als in Fällen, in denen weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist wie z. B. durch Einholung von Auskünften. Besondere Fallgestaltungen wie etwa Krankheitsfälle erfordern in der Regel weitere Sachverhaltsermittlungen bis hin zur Einholung umfangreicher ärztlicher Gutachten. 9. Wie viele Geflüchtete haben seit Januar 2015 ihren Status und damit den Rechtskreis gewechselt? (Bitte Anzahl der Übergänge vom AsylbLG ins SGB II und SGB XII nach Monat aufschlüsseln.) Zu 9.: Die Fallzahlen wurden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), seit dem 01.08.2016 durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheit (LAF), seit dem 15.02.2016 erhoben. Danach wurden seit dem 15.02.2016 bis zum 12.08.2016 aus dem für die Erstaufnahmeeinrichtungen zuständigen Leistungsbereich für 221 Personen die Leistungen nach § 1 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aufgehoben, da sie als Asylberechtigte anerkannt wurden. Aus den Leistungsbereich der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) wurden im Zeitraum 29.02.2016 bis 12.08.2016 für 1.025 Personen die Leistungen nach dem AsylbLG eingestellt, da sie vom BAMF einen Anerkennungsbescheid bekommen haben. Wie viele dieser Personen dann tatsächlich einen Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in einem Berliner Jobcenter gestellt haben, ist nicht bekannt. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit nahm auf Anfrage wie folgt Stellung : Eine direkte Abbildung der „Statusgewandelten im Land Berlin“ über die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich. Die Informationen zum Aufenthaltsstatus liegen nicht bzw. noch nicht in statistisch auswertbarer Qualität vor. In der Leistungsstatistik kann der Aufenthaltsstatus voraussichtlich ab dem Berichtsmonat Juni 2016 geliefert werden, welcher voraussichtlich ab dem 29.09.2016 veröffentlicht wird. Zeiträume vor dem Berichtsmonat Juni 2016 können aber auch dann nicht rückwirkend ausgewertet werden. 10. Welche Anträge von Asylbegehrenden aus welchen Herkunftsländern wurden nach Kenntnis des Senats durch das BAMF in Berlin zu welchem Zeitpunkt jeweils verstärkt bearbeitet und wie ist die weitere Planung? Zu 10.: Dem Senat liegen darüber keine Kenntnisse vor. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats derzeit die Gesamtschutz-/Anerkennungsquote in Berlin? Zu 11.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: Die Gesamtschutzquote lag im Juli 2016 bei 44,1 Prozent . Es wird auf die Statistik des BAMF (Anlage 1) verwiesen . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 962 3 12. Ist dem Senat bekannt, dass Ladungen des BAMF zu Asylanhörungen die Asylbegehrenden kurzfristig, verfristet oder gar nicht erreichen? Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür? Zu 12.: Das BAMF nahm wie folgt Stellung: Die Vorwürfe, Termine für Anhörungen in Berlin würden systematisch verspätet abgeschickt, weist das BAMF entschieden zurück. Der Zeitraum zwischen der Ladung zur Anhörung und dem Termin der Anhörung beträgt mindestens eine Woche, in der Regel rund 10 Tage. Warum in Einzelfällen ein Schriftstück die Antragstellerin /den Antragsteller binnen einer Woche nicht erreicht , ist dem BAMF unerklärlich. Es ist nicht im Sinne des Bundesamtes, wenn Antragsteller/innen nicht zur ihrer Anhörung erscheinen. Vielmehr haben wir ein großes Interesse daran, das bereitgestellte Personal und auch die Dolmetscher/innen effektiv auszulasten und so den Menschen, die noch keinen Termin für die Anhörung bekommen haben, schnell die Möglichkeit dazu zu geben. Das verspätete Zustellen hat keine negativen Auswirkungen für die Antragstellerin/den Antragsteller. Dies folgt schon aus dem Gebot eines fairen Verfahrens und ist für uns selbstverständlich. 13. Gibt es mittlerweile Vorgaben seitens des Senats an die Betreiber*innen von Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich der fristgerechten Zustellung, Aufbewahrung und Ausgabe von Post an die Bewohner*innen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu 13.: In dem Betreibervertrag, der ab sofort durch das LAF mit den Betreiberinnen und Betreibern von Flüchtlingsunterkünften neu geschlossen wird, ist in der Anlage zum Vertrag die Regelung aufgenommen worden, dass die Betreiberin/der Betreiber die rechtsverbindliche Entgegennahme und Zustellung behördlicher Schreiben sicherzustellen hat. 14. Ist dem Senat bekannt, dass das BAMF seine Asylanhörungen überbucht, das heißt, zu viele Asylbegehrende gleichzeitig an einem Tag/Termin einlädt? Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür? 15. Ist dem Senat bekannt, dass die Wartesituation an den BAMF-Standorten – insbesondere in der Pommernallee – „suboptimal“ ist? Was sind nach Kenntnis des Senats die Gründe dafür? 16. Ist dem Senat bekannt, nach welchen Kriterien das BAMF über die Zulassung von Beiständen bei der Anhörung nach § 25 Abs. 6 Asylgesetz (AsylG) entscheidet? 17. Über wie viele Personalstellen verfügt das BAMF nach Kenntnis des Senats derzeit in Berlin? (Bitte nach Standort aufschlüsseln.) 18. Wie stellt sich nach Kenntnis des Senats die Stellenentwicklung beim BAMF in Berlin in den Jahren 2016 und 2017 dar? 19. Wie viele Stellen sind nach Kenntnis des Senats beim BAMF in Berlin derzeit jeweils nicht besetzt? Zu 14. bis 19.: Der Senat hat keine Kenntnisse zu den Fragestellungen 14. bis 19. 20. In welcher Form gestaltet sich die regelmäßige Zusammenarbeit zwischen dem BAMF und dem Land Berlin auf der Leitungs- und Arbeitsebene, z.B. in Form eines institutionalisierten Informationsaustausches oder Ähnlichem, und wann haben hier entsprechende Sitzungen mit welchem Inhalt jeweils seit dem 1. Januar 2014 stattgefunden? Zu 20.: In der Vergangenheit fanden in der Regel zwei Mal jährlich Besprechungen zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Ausländerbehörde , dem Polizeipräsidenten in Berlin, der Bundespolizei und dem BAMF statt, in der ursprünglich grundsätzliche Fragen im Freiheitsentziehungsverfahren besprochen wurden. Mit dem Rückgang der Haftzahlen wurde diese Plattform auch zur Klärung anderer zwischen den beteiligten Behörden zu regelnder Fragen genutzt; im Jahr 2014 fand die einzige Besprechung am 11. November 2014 statt. Weitere Runden in dieser Zusammensetzung haben seitdem nicht mehr stattgefunden; an ihre Stelle ist bezogen auf die Zusammenarbeit mit dem BAMF die regelmäßige Besprechung im Ankunftszentrum der Bundesallee getreten. Mit dem Start der Bearbeitung von Asylgesuchen innerhalb einer „Bearbeitungsstraße“ (sogenanntes Berliner Modell) in der Bundesallee am 20. Oktober 2015 fanden bei Bedarf Besprechungen zur Abstimmung der dortigen Prozesse mit allen beteiligten Behörden – so auch mit dem BAMF statt. Seit April 2016 treffen sich die am Berliner Modell beteiligten Behörden zur Abstimmung der Prozesse jeweils im dreiwöchigen Turnus. Es findet ein fachlicher Austausch auf Leitungsebene statt. Für das BAMF nimmt der Leiter der Berliner Außenstelle teil. Das Land Berlin ist mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales, Inneres und Sport sowie dem Leiter der Berliner Ausländerbehörde und dem Leiter der Abteilung Registrierung und Leistung des LAF regelmäßig vertreten. Berlin, den 28. August 2016 Mario C z a j a _____________________________ Senator für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016) Seite 1/1 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik bezogen auf: Personen Bereich: Herkunftsländer gesamt Bundesland: Berlin ASYLANTRÄGE ENTSCHEIDUNGEN über Asylanträge Aufschlüsselung nach Zeitraum insgesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge insgesamt Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a u. Familienasyl) Anerkennungen als Flüchtling gem. § 3 I AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz gem. § 4 I AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 V/VII AufenthG Gesamtschutzquote Ablehnungen (unbegründet / offens. unbegründet) sonstige Verfahrenserledigungen absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert absoluter Wert prozentualer Wert Januar 2015 2.602 2.258 86,8% 344 13,2% 1.238 31 2,5% 422 34,1% 3 0,2% 2 0,2% 458 37,0% 332 26,8% 448 36,2% Februar 2015 2.078 1.728 83,2% 350 16,8% 1.172 44 3,8% 412 35,2% 6 0,5% 27 2,3% 489 41,7% 260 22,2% 423 36,1% März 2015 1.906 1.568 82,3% 338 17,7% 1.314 48 3,7% 311 23,7% - - 19 1,4% 378 28,8% 393 29,9% 543 41,3% April 2015 2.106 1.830 86,9% 276 13,1% 1.321 46 3,5% 249 18,8% 2 0,2% 21 1,6% 318 24,1% 283 21,4% 720 54,5% Mai 2015 1.623 1.449 89,3% 174 10,7% 1.024 50 4,9% 181 17,7% - - 9 0,9% 240 23,4% 161 15,7% 623 60,8% Juni 2015 1.850 1.664 89,9% 186 10,1% 1.046 31 3,0% 264 25,2% 1 0,1% 36 3,4% 332 31,7% 154 14,7% 560 53,5% Juli 2015 2.102 1.847 87,9% 255 12,1% 1.255 35 2,8% 487 38,8% - - 6 0,5% 528 42,1% 165 13,1% 562 44,8% August 2015 2.425 2.315 95,5% 110 4,5% 700 17 2,4% 378 54,0% - - - - 395 56,4% 65 9,3% 240 34,3% September 2015 2.401 2.244 93,5% 157 6,5% 1.172 12 1,0% 442 37,7% - - 1 0,1% 455 38,8% 327 27,9% 390 33,3% Oktober 2015 3.431 3.261 95,0% 170 5,0% 1.100 18 1,6% 684 62,2% 7 0,6% 7 0,6% 716 65,1% 237 21,5% 147 13,4% November 2015 6.327 6.006 94,9% 321 5,1% 1.468 6 0,4% 917 62,5% 1 0,1% 7 0,5% 931 63,4% 159 10,8% 378 25,7% Dezember 2015 6.770 6.628 97,9% 142 2,1% 1.327 28 2,1% 754 56,8% 2 0,2% - - 784 59,1% 174 13,1% 369 27,8% Januar 2016 5.872 5.777 98,4% 95 1,6% 1.405 7 0,5% 501 35,7% 4 0,3% 11 0,8% 523 37,2% 483 34,4% 399 28,4% Februar 2016 8.405 8.321 99,0% 84 1,0% 811 11 1,4% 274 33,8% 6 0,7% 3 0,4% 294 36,3% 359 44,3% 158 19,5% März 2016 3.349 3.264 97,5% 85 2,5% 1.672 11 0,7% 216 12,9% 9 0,5% 9 0,5% 245 14,7% 982 58,7% 445 26,6% April 2016 1.045 978 93,6% 67 6,4% 2.093 5 0,2% 226 10,8% 40 1,9% 18 0,9% 289 13,8% 1.144 54,7% 660 31,5% Mai 2016 1.038 967 93,2% 71 6,8% 1.976 12 0,6% 259 13,1% 87 4,4% 13 0,7% 371 18,8% 941 47,6% 664 33,6% Juni 2016 1.328 1.238 93,2% 90 6,8% 2.818 20 0,7% 382 13,6% 350 12,4% 38 1,3% 790 28,0% 1.233 43,8% 795 28,2% Juli 2016 991 942 95,1% 49 4,9% 3.566 9 0,3% 455 12,8% 1.075 30,1% 32 0,9% 1.571 44,1% 983 27,6% 1.012 28,4% Hinweis: Addition/Abgleich mit Vor(Monats)Listen ist wegen nachträglicher Veränderungen nicht möglich. 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