Drucksache 17 / 18 966 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 11. August 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. August 2016) und Antwort Vandalismus und Gewalt in Bussen und Bahnen – welche Schäden haben Chaoten in der auslaufenden Wahlperiode verursacht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage umfasst Fragen, die der Senat überwiegend nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die jeweils zuständigen Unternehmen der Deutsche Bahn (DB) AG erstellen ihre Sicherheitskonzepte in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften. Die Unternehmen wurden daher um Beantwortung der in ihrer Verantwortung liegenden Fragestellungen gebeten. Die Antworten sind hier entsprechend als Zitat wiedergegeben. Zudem kann die Beantwortung im Hinblick auf die Fragen 2 und 6, soweit sie die Arbeit der Polizei bzw. Ermittlungsbehörden betreffen, nur für die Verkehre der BVG erfolgen. Die Bundespolizei stellt im Zusammenhang mit der Beantwortung von Schriftlichen Anfragen klar, dass zu Angelegenheiten der Bundespolizei keine Antwort für parlamentarische Anfragen eines Landesparlaments übermittelt werden können. Die Bundesregierung und damit die Bundespolizei unterliegen ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestages. Frage 1: Wie hoch waren in den Jahren 2011 bis 2015 die Kosten die der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH zur Beseitigung von Graffiti und anderen Sachbeschädigungen entstanden sind (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Fahrzeugart, Fahrzeugen und Bahnhöfen/Haltestellen)? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu mit: „Im Betrachtungszeitraum sanken die Kosten von rd. 6 Mio. EUR in 2011 auf rd. 4 Mio. EUR p.a. 2011 2012 2013 2014 2015 Fahrzeuge 3,3 2,1 2,2 1,7 1,8 U-Bahn 2,3 1,2 1,2 1,2 1,2 Straßenbahn 0,3 0,4 0,6 0,3 0,3 Omnibus 0,8 0,6 0,4 0,2 0,2 Bahnhöfe/Haltestellen 2,8 1,8 1,8 1,9 2,3 Sonstiges 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 Summe 6,1 4,0 4,0 3,9 4,2 Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Beseitigung von Vandalismus- und Graffitischäden bei der Berliner S- Bahn kostet jährlich rund sieben Millionen Euro. Die Zahl der Vandalismus-Taten inkl. Graffiti ist mit leichten Schwankungen über die vergangenen zehn Jahre konstant geblieben.“ Frage 2: Wie viele Fälle von Sachbeschädigungen sind von BVG und S-Bahn in den Jahren 2011 bis 2015 angezeigt worden, in wie vielen Fällen wurden die Täter ermittelt, in wie vielen Fällen erfolgte eine Verurteilung und in welcher Höhe ist Schadenersatz geleistet worden (bitte für jedes Jahr angeben)? Antwort zu 2: Sachbeschädigungen, die bei der BVG erfolgen, werden sowohl vom Unternehmen erfasst, als auch von der Landespolizei. Die im Folgenden ersichtlichen Unterschiede in den Zahlen resultieren u.a. daraus, dass die Zuordnung eines Sachverhalts als „ein Fall“ aus unternehmerischer Sicht nicht mit der Einordnung als „eine Tat“ im juristischen Sinne durch die Ermittlungsbehörden korrespondieren muss. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 966 2 Die BVG teilt hierzu mit: „ Aus den letzten Jahren sind noch Forderungen offen.“ Die Landespolizei hält die angefragten Daten nicht als Teil der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor. Insofern werden verlaufsstatistische Daten herangezogen, welche erst ab dem Jahr 2013 dargestellt werden können, weil sich die Datenbasis zur statistischen Erhebung ÖPNV-relevanter Vorgänge aufgrund einer POLIKS 1 - Anpassung im Jahr 2012 grundlegend änderte und die Möglichkeit eines stichhaltigen Vergleichs von davor und danach gewonnenen Zahlen nicht gegeben ist. Für die Landespolizei Berlin können daher verlaufsstatistische Daten aufgeliefert werden, diese sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Daten zu Verurteilungen und zu Schadenersatzleistungen werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben. 1 Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 966 3 Erfasste Fälle von Sachbeschädigung bei der BVG 2013 bis 2015 Jahr BVG Bus Tram U-Bahn Gesamt 2013 216 155 1.587 1.958 2014 272 127 1.757 2.156 2015 238 148 1.551 1.937 Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016 Aufgeklärte Fälle von Sachbeschädigung bei BVG 2013 bis 2015 Jahr BVG Bus Tram U-Bahn Gesamt 2013 54 66 271 391 2014 83 39 342 464 2015 97 61 246 404 Quellen: Verlaufsstatistik der Landespolizei Berlin, DataWarehouse-(DWH-FI)-Recherche vom 15.08.2016 Die DB AG teilt hierzu mit: „Es werden grundsätzlich alle bekannt gewordenen Sachverhalte zur Anzeige gebracht . In den Jahren 2011 – 2015 wurden durch die S- Bahn Berlin GmbH Strafanzeigen wie folgt gestellt: 2011: 2.031 2012: 1.869 2013: 1.614 2014: 2.003 2015: 1.731 Die S-Bahn Berlin GmbH erfasst die Verurteilungsquote der Strafverfahren nicht. Da die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche regelmäßig abhängig vom Ausgang des Strafrechtsverfahrens ist, vergehen in der Regel ein bis drei Jahre, bis aus einer gerichtsfesten zivilrechtlichen Forderung vollstreckt werden kann. Im Bereich der Sachbeschädigungen belaufen sich die jährlich durchsetzbaren Schadensersatzforderungen auf bis zu hunderttausend Euro. Dabei liegen die Einzelforderungen regelmäßig zwischen sechzig und zweitausend Euro, im Einzelfall aber auch deutlich höher. Eine jahresscharfe Zuscheidung der Tilgungszahlungen ist nicht möglich, da diese oft über mehrere Jahre laufen.“ Frage 3: Wie viele Mitarbeiter der BVG und der S- Bahn wurden in den Jahren 2011 bis 2015 im Dienst durch Dritte verletzt (Übergriffe auf Personal, bitte aufschlüsseln nach Jahr und Stadtbezirk)? Frage 4: Wie oft waren bei BVG und S-Bahn in den Jahren 2011 bis 2015 durch Dritte verletzte Mitarbeiter krankgeschrieben (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie: a) Übergriffen ohne Arbeitsunfähigkeit, b) leichten Übergriffen, c) schweren Übergriffen)? Antwort zu 3 und 4: Die BVG teilt hierzu mit: „ Häufigkeit Angriffe auf Beschäftigte 2011 2012 2013 2014 2015 nach Kategorien 501 1004 944 661 642 ohne Arbeitsunfähigkeit 338 831 782 510 484 <= 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 61 131 118 109 106 > 3 Tage Arbeitsunfähigkeit 102 42 44 42 52 nach Bezirken 1004 944 661 642 Charl.-Wilm. (Charl.) 152 183 129 102 Friedr.-Kreuzb. (Friedr.) 134 174 89 99 Licht. (Alt-Hohenschönh.) 23 13 8 12 Marz.-Hellersd. (Biesdorf) 28 17 18 11 Mitte 201 187 125 116 Neukölln 64 60 26 52 Pankow 47 37 22 20 Reinickendorf 136 109 101 59 Spandau 75 51 52 43 Steglitz-Zehlend. (Dahlem) 46 37 35 49 Tempelh.-Schöneb. (Friedenau) 66 60 40 57 Trept.-Köp. (Adlershof) 13 9 9 7 ohne Angabe 19 7 7 15 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 966 4 Eine Auswertung der Angriffe auf Beschäftigte aufgeteilt nach Bezirken liegt der BVG für das Jahr 2011 nicht vor.“ Die DB AG teilt hierzu mit: „In den Jahren 2011 – 2015 wurde durch die S-Bahn Berlin GmbH folgende Übergriffe auf Mitarbeiter und beauftragte Dritte (z.B. Sicherheitsdienste und Kontrolleure) registriert: 2011: 143 Fälle 2012: 160 Fälle 2013: 183 Fälle 2014: 176 Fälle 2015: 156 Fälle Berücksichtigt wurden verbale und körperliche Übergriffe , wobei auch versuchte Übergriffe erfasst werden. Jedoch erfolgt eine Erfassung weder nach Stadtbezirken noch nach Schwere des Übergriffs (leicht, schwer).“ Frage 5: Wie viele Fahrzeuge/Wagen und Bahnhöfe von BVG und S-Bahn verfügten in den Jahren 2011 bis 2015 über die Möglichkeit der Videoaufzeichnung für 24 bzw. 48 Stunden und/oder anlassbezogenen Aufzeichnungen (bitte aufschlüsseln nach Jahr und auch Gesamtzahl aller Fahrzeuge/Wagen bzw. Bahnhöfe angeben)? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu mit: „Seit 1995 verfügen alle 173 U-Bahnhöfe über eine Videoaufzeichnung , seit Mai 2012 über die Möglichkeit der Videoaufzeichnung für 48 Stunden. Die DB AG teilt hierzu mit: „In den von Regionalund S-Bahnverkehr gemeinsam genutzten Stationen Ostbahnhof , Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind Bahnsteige und Zugangsbereiche mit Überwachungskameras ausgestattet. Die Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet und definiert. Zugang zu den Aufzeichnungen hat ausschließlich die Bundespolizei. Zusätzlich wurden 2014 die Stationen Hackescher Markt und der Bahnsteig der Ringbahn am Ostkreuz mit Videotechnik ausgestattet. Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, bspw. die Situation vor oder in Aufzügen aufnehmen. etc. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt.“ Darüber hinaus wurden in den Jahren 2011 – 2015 keine Videoaufzeichnungen auf S-Bahnhöfen getätigt. Das im Einsatz befindliche Wagenmaterial der S-Bahn Berlin ist nicht mit Videotechnik ausgestattet.“ Frage 6: Wie hoch war in den Jahren 2011 bis 2015 die Gesamtzahl der Anfragen der Ermittlungsbehörden nach Videoaufzeichnungen und die Anzahl der ausgehändigten Videoaufzeichnungen (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie nach: a) Fällen in Fahrzeugen/Wagen und b) Fällen auf Bahnhöfen)? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: Jahr Anfragen 2011 3876 2012 4377 2013 5309 2014 6194 2015 7051 Frage 7: Wo ist eventuell geplant, (weitere) Aufzeichnungsanlagen einzurichten und wann stehen diese zur Verfügung? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Die vorgesehene Erweiterung der bereits auf allen U-Bahnhöfen vorhandenen Aufzeichnungsanlagen erstreckt sich mittel bis langfristig auf den Großteil der U-Bahnhöfe.“ Hinsichtlich der Antwort der DB AG wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Frage 8: Welche Maßnahmen sind bisher von BVG und S-Bahn geplant bzw. realisiert worden, um Gewalt und Vandalismus in Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen zu verhindern? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: Bei der Beantwortung nimmt die BVG Bezug auf den im August erschienenen Sicherheitsbericht 2015. Durch die BVG wurden seit dem Jahr 2011 alle Fahrzeuge der Bereiche Straßenbahn, U-Bahn und Bus mit einer 48-stündigen Videoaufzeichnung ausgestattet, wodurch die Vandalismuskosten von 2008 bis 2015 um 43,30 % gesenkt werden konnten. Auf insgesamt 45 U-Bahnhöfen werden bis Ende 2016 zusätzliche Videokameras installiert sein. Seit Beginn der Erweiterung der Videotechnik auf U-Bahnhöfen im Jahre 2011 sind die Vandalismuskosten um 68,85 % gesunken. Neben den technischen Bemühungen sind auch personelle Maßnahmen erfolgt, beispielsweise die Einstellung von 60 zusätzlichen Sicherheitskräften sowie der Einsatz von 18 Videobeobachtern in der Betriebsleitstelle Sicherheit . Zudem wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen , um den Einsatz eines Polizeibeamten in der Betriebsleitstelle Sicherheit an einem vollfunktionsfähigen Arbeitsplatz zu erlauben. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 18 966 5 Zusätzlich wurden auch präventive Themen ausgeweitet , z. B. die Unterstützung der Berliner Stadtmission, das Projekt „Schadenswiedergutmachung bei Ersttätern“, die in 2013 mit der DB AG getroffene Hausrechtsübertragung auf Schwerpunktbahnhöfen sowie die Unterstützung der präventiven Kampagnen der Polizei Berlin und der Bundespolizei . Insgesamt konnte somit seit 2012 die Anzahl der Angriffe auf Kunden um 12 % und die Anzahl der Angriffe auf Mitarbeiter um 65,55 % gesenkt werden.“ Antwort zu 7 und 8: Die DB AG teilt hierzu mit: „Bundesweit investieren DB AG und Bundespolizei bis 2023 mehr als 85 Millionen Euro in den Ausbau der Videotechnik auf Bahnhöfen. Bereits heute sind in ganz Deutschland etwa 700 Bahnhöfe mit rund 5.000 Kameras ausgerüstet. Weitere 27.000 Kameras sind in Zügen des Regional- und S-Bahnverkehrs installiert. Damit verfügt bundesweit die Hälfte aller Nahverkehrszüge über Videotechnik , in Berlin/Brandenburg sind es drei Viertel aller Regionalzüge. Die S-Bahn Berlin GmbH setzt ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der Betriebsmittel und Fahrzeuge vor Beschädigungen ein. Hierzu gehören zum Beispiel die Kratzfolien an den Fahrgastfensterscheiben zum Schutz vor dem so genannten Scratching, die Lackversiegelung , damit Graffitis leichter entfernt werden können, und Kontaktschleifen für Nothilfemittel, wie die Entnahmeüberwachung für Feuerlöscher. Ergänzt werden diese technischen Maßnahmen durch ein Bestreifungsund Bewachungskonzept durch Sicherheitskräfte. Darüber hinaus arbeitet die S-Bahn Berlin GmbH zur Abwehr und Verfolgung von Straftaten eng mit der zuständigen Bundespolizei zusammen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der S-Bahn Berlin GmbH sind in das integrierte Sicherheitskonzept eingebunden. Bis Ende 2016 ist die Ausstattung von 82 S- Bahnhöfen mit Videoanlagen für die Zugabfertigung von S-Bahnen vorgesehen. Diese sind mit einer Aufzeichnungsfunktion ausgestattet, um im Auftrag der Bundespolizei für 48 Stunden aufzuzeichnen. Diese Maßnahme ist seit Juli mit Ausnahme weniger Stationen umgesetzt. Außerdem besitzen die für das Teilnetz Ring bestellten Fahrzeuge im Innenraum eine Videoüberwachung, deren Bilder aufgezeichnet werden. Diese Spezifikationen sind Bestandteil der Anforderungen der Aufgabenträger und in dem zugrunde liegenden Verkehrsvertrag hinterlegt.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Maßnahmen von BVG und S-Bahn, um Gewalt und Vandalismus zu reduzieren und welche weiterführenden Maßnahmen schlägt der Senat vor oder ergreift diese selbst? Antwort zu 9: Der Senat begrüßt das Engagement der Verkehrsunternehmen, um Gewaltvorfälle und Vandalismusschäden zu reduzieren. Die verstärkten Investitionen der BVG in mehr Sicherheit werden seit dem Jahr 2013 durch entsprechend erhöhte Ausgleichszahlungen an das Unternehmen vom Aufgabenträger finanziell unterstützt. Neben dem von den DB Infrastrukturunternehmen zu verantwortenden weiteren Ausbau der Videotechnik an Bahnhöfen kann bei der S-Bahn Berlin GmbH der Einsatz von Videotechnik in Fahrzeugen mit der Inbetriebnahme der Neufahrzeuge auf dem Ring erfolgen, für die die Länder eine Ausstattung mit Kameras bei der Vergabe vorgegeben haben. Berlin, den 29. August 2016 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Aug. 2016)